Antrag auf Erhöhung der gesetzlichen täglichen und/oder wöchentlichen Arbeitszeit im Gesundheitswesen, im Hilfs- und Pflegebereich und für das Personal in Betreuungseinrichtungen für Minderjährige, die aufgrund einer richterlichen Anordnung untergebracht sind
Angesichts des starken Anstiegs der Zahl der COVID-19-Neuinfektionen hat die Regierung eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 ergriffen, darunter eine Ausnahmeregelung bezüglich der im Arbeitsgesetzbuch festgelegten höchstzulässigen Arbeitszeit in bestimmten Tätigkeitsbereichen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, das Funktionieren wesentlicher und unentbehrlicher Dienste zu gewährleisten, in erster Linie im:
- Gesundheitswesen und;
- Hilfs- und Pflegebereich.
Ab sofort haben die betroffenen Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Genehmigung zu beantragen, um die Arbeitszeit des jeweiligen Personals auf maximal 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche zu erhöhen.
Zielgruppe
Die Genehmigung für die Erhöhung der gesetzlichen täglichen und/oder wöchentlichen Arbeitszeit betrifft lediglich:
- Arbeitnehmer, die tätig sind:
- im Gesundheitswesen, einschließlich in Krankenhäusern;
- in Laboratorien für medizinische Analysen;
- im Hilfs- und Pflegebereich;
- das Personal in Betreuungseinrichtungen für Minderjährige, die aufgrund einer richterlichen Anordnung untergebracht sind.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Um die Erhöhung der gesetzlichen täglichen und/oder wöchentlichen Arbeitszeit anwenden zu können, muss der betroffene Arbeitgeber einen Antrag auf Genehmigung (verfügbar unter „Formulare/Online-Dienste“) per E-Mail an das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft schicken: tempsdetravail@mt.etat.lu.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- die maximale tägliche und ggf. wöchentliche Arbeitszeit, die beantragt wird;
- die Gesamtzahl der vom Antragsteller beschäftigten Arbeitnehmer;
- die Zahl der von der Ausnahmeregelung betroffenen Arbeitnehmer;
- die Begründung für den Rückgriff auf diese Ausnahmeregelungen, der in direktem Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehen muss;
- die Stellungnahme der Personalvertretung.
In Ermangelung einer Personalvertretung holt das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft die Stellungnahme der Gewerkschaften ein, die eine allgemeine nationale Repräsentativität nachweisen können. Diese Stellungnahme muss dem Ministerium innerhalb einer Ausschlussfrist von 12 Stunden nach seiner Anfrage übermittelt werden.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist auf die Gültigkeitsdauer des Gesetzes begrenzt, d. h. bis einschließlich 31. Dezember 2020.
Formulare/Online-Dienste
Demande de dérogation temporaire en matière de durée de travail dans le contexte de la pandémie de COVID-19
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft – Arbeitszeit26, rue Zithe
L-2763 Luxemburg