Sich als Drittstaatsangehöriger für persönliche Zwecke in Luxemburg niederlassen
Drittstaatsangehörige, die sich für mehr als 3 Monate für persönliche Zwecke in Luxemburg niederlassen möchten, müssen ein 2-stufiges Verfahren befolgen:
- 1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg:
- eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde (Direction de l’immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten beantragen;
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- im Falle von Personen, die für die Einreise nach Luxemburg einer Visumpflicht unterliegen: nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis gegebenenfalls ein Visum vom Typ D beantragen;
- 2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg:
- sich bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden;
- sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen;
- anschließend einen Aufenthaltstitel beantragen.
Zielgruppe
Eine Aufenthaltserlaubnis und ein anschließender Aufenthaltstitel sind für sämtliche Drittstaatsangehörigen (das heißt Angehörige eines Landes, das weder ein EU-Mitgliedstaat noch einem EU-Mitgliedstaat gleichgestellt ist – Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz) erforderlich, die sich für mehr als 3 Monate für persönliche Zwecke in Luxemburg niederlassen möchten.
Ein Drittstaatsangehöriger kann in 2 Fällen eine Aufenthaltserlaubnis für persönliche Zwecke beantragen:
- Der Drittstaatsangehörige kann seinen Lebensunterhalt mit seinen eigenen Mitteln bestreiten.
- Der Drittstaatsangehörige erfüllt nicht die Bedingungen für eine Familienzusammenführung, unterhält aber derartige persönliche oder familiäre Beziehungen, dass eine Verweigerung des Aufenthalts sein Recht auf Wahrung der Privatsphäre und des Familienlebens unter Berücksichtigung der Ablehnungsgründe unverhältnismäßig verletzen würde. Die unterhaltenen Beziehungen werden aufgrund ihrer Intensität, ihrer bisherigen Dauer und ihrer Stabilität beurteilt. Falls es sich bei der geltend gemachten Beziehung um eine (nicht eingetragene) Lebensgemeinschaft handelt, darf keiner der Lebensgefährten mit einer anderen Person verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sein bzw. mit einer anderen Person eine dauerhafte Beziehung führen. Der Antragsteller muss ebenfalls nachweisen, dass sein Lebensunterhalt gesichert ist.
Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss vom Drittstaatsangehörigen eingereicht werden. Er kann jedoch eine Drittperson bevollmächtigen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.
Hinweis: Das Gesetz sieht weitere, sehr spezifische Fälle vor, in denen eine Aufenthaltserlaubnis für persönliche Zwecke beantragt werden kann. Da diese Fälle in diesem Text nicht behandelt werden, wird empfohlen, sich für nähere Informationen an die Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu wenden.
Voraussetzungen
Es muss zwischen 2 Fällen unterschieden werden:
- Der Drittstaatsangehörige kann seinen Lebensunterhalt mit seinen eigenen Mitteln bestreiten. Die Existenzmittel werden unter Berücksichtigung ihrer Art und ihrer Regelmäßigkeit sowie unter Bezugnahme auf den monatlichen Betrag des sozialen Mindestlohns eines unqualifizierten Arbeitnehmers beurteilt.
- Der Drittstaatsangehörige erfüllt nicht die Bedingungen für eine Familienzusammenführung und muss nachweisen, dass er über ausreichende Existenzmittel verfügt. Für die Beurteilung der Mittel wird Folgendes berücksichtigt:
- alle Mittel des Antragstellers;
- eine Kostenübernahmeerklärung einer Drittperson, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder für mindestens ein Jahr befugt ist, sich rechtmäßig in Luxemburg aufzuhalten.
Diese Mittel müssen mindestens dem derzeitigen Betrag des Einkommens zur sozialen Eingliederung entsprechen und werden unter Berücksichtigung der Unterkunftsbedingungen beurteilt.
Der Drittstaatsangehörige muss ebenfalls:
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- überprüfen, ob eine Visumpflicht zur Einreise in den Schengen-Raum besteht.
Vorgehensweise und Details
1. Schritt: Vor der Einreise nach Luxemburg
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
Der Drittstaatsangehörige muss von seinem Herkunftsland aus bei einer der folgenden Stellen einen (formlosen) Antrag auf Aufenthaltserlaubnis einreichen:
- bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten; oder
- bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs bzw. bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung, die Luxemburg in dem jeweiligen Land vertritt.
Außer in Ausnahmefällen (zum Beispiel Drittstaatsangehörige, die bereits über einen Aufenthaltstitel für Luxemburg verfügen) muss der Antrag vor der Einreise nach Luxemburg eingereicht und bewilligt werden. Ein Antrag, der nach der Einreise eingereicht wird, wird für unzulässig erklärt.
Im Antrag auf die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis sind die Personalien des Antragstellers (Name(n), Vorname(n) und genaue Adresse) anzugeben und folgende Unterlagen und Informationen sind beizufügen:
- eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- ein Auszug aus dem Strafregister oder Affidavit (eidesstattliche Erklärung) des Antragstellers aus dem Wohnsitzland;
- ein Nachweis über eine geeignete Wohnung in Luxemburg (zum Beispiel: Mietvertrag, Eigentumsurkunde);
- ein Krankenversicherungsnachweis zur Deckung sämtlicher Risiken in Luxemburg;
- ein Nachweis über den Personenstand und die familiäre Situation des Antragstellers (zum Beispiel Familienstammbuch oder jedes sonstige von den Behörden des Herkunftslands des Antragstellers ausgestellte gleichwertige Dokument);
- gegebenenfalls eine Vollmacht.
Vollmacht:
Drittstaatsangehörige können einer Drittperson eine Vollmacht erteilen, um den Antrag an ihrer Stelle einzureichen. In diesem Fall muss der Vollmachtnehmer, mit Ausnahme von juristischen Beratern, eine vom Vollmachtgeber ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Vollmacht vorlegen können, wobei der Unterschrift der handschriftliche Vermerk „bon pour procuration“ (gilt als Vollmacht) vorangehen muss.
Weitere Dokumente sind entsprechend der jeweiligen Sachlage beizufügen:
- ein Drittstaatsangehöriger, der seinen Lebensunterhalt mit seinen eigenen Mitteln bestreiten kann, muss zudem den Nachweis dafür erbringen, dass er über ausreichende Eigenmittel verfügt, um in Luxemburg zu leben (zum Beispiel: Rentenbescheinigung, von einem luxemburgischen Bankinstitut ausgestellte Bankbescheinigung über die Höhe der Zinsen). Die Existenzmittel werden unter Berücksichtigung ihrer Art und ihrer Regelmäßigkeit sowie unter Bezugnahme auf den monatlichen Betrag des sozialen Mindestlohns eines unqualifizierten Arbeitnehmers beurteilt;
- ein Drittstaatsangehöriger, der eine stabile, lang andauernde und intensive persönliche oder familiäre Beziehung mit einer Person unterhält, die rechtmäßig in Luxemburg lebt (Fall Nr. 2), muss ebenfalls Folgendes beibringen:
- ein Nachweis über die stabile, lang andauernde und intensive persönliche oder familiäre Beziehung (zum Beispiel: Haushaltsbescheinigung aus dem Herkunftsland, jedes sonstige von den Behörden des Herkunftslands des Antragstellers ausgestellte gleichwertige Dokument);
- falls es sich bei der geltend gemachten Beziehung um eine (nicht eingetragene) Lebensgemeinschaft handelt: ein Nachweis dafür, dass keiner der Lebensgefährten mit einer anderen Person verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist bzw. mit einer anderen Person eine dauerhafte Beziehung führt (Auszug aus dem Personenstandsregister, Ledigkeitsbescheinigung, Haushaltsbescheinigung und/oder Wohnsitzbescheinigung des Herkunftslands);
- ein Nachweis für ausreichende Existenzmittel (zum Beispiel: Kostenübernahmeerklärung eines in Luxemburg ansässigen Bürgen), die mindestens der Höhe des Einkommens zur sozialen Eingliederung entsprechen.
Die Unterlagen müssen in Form eines Originals oder einer beglaubigten Kopie beigefügt werden. Dies gilt jedoch nicht für Reisepässe; eine einfache Kopie ist in diesem Fall ausreichend. Bei Zweifeln hinsichtlich der Echtheit eines Dokuments kann der für die Einwanderung zuständige Minister verlangen, dass von der zuständigen örtlichen Behörde die Echtheit bestätigt wird und das Dokument von der Botschaft beglaubigt wird (oder dass es mit der Haager Apostille versehen wird).
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Nur vollständige Anträge werden bearbeitet. Unvollständige Anträge werden an den jeweiligen Antragsteller zurückgeschickt.
Die Antwortfrist des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten liegt in der Regel bei maximal 3 Monaten. Bei Ausbleiben einer Antwort innerhalb dieser Frist ist davon auszugehen, dass der Antrag abgelehnt wurde.
Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Drittstaatsangehörige eine „vorübergehende Aufenthaltserlaubnis“, die ihm per Post zugeschickt wird. Diese vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ist 90 Tage lang gültig. Während dieser Zeit muss der Drittstaatsangehörige:
- entweder ein Einreisevisum beantragen, falls eine Visumpflicht zur Einreise in den Schengen-Raum besteht;
- oder, wenn er keiner Visumpflicht unterliegt, nach Luxemburg einreisen und sich bei der Gemeindeverwaltung seines Wohnsitzortes anmelden.
Nach seiner Einreise nach Luxemburg muss der Drittstaatsangehörige die erforderlichen Formalitäten erledigen, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen.
Reisepass und Visum
Falls keine Visumpflicht besteht, kann der Drittstaatsangehörige mit seiner Aufenthaltserlaubnis und einem gültigen Reisepass nach Luxemburg einreisen.
Sofern er der Visumpflicht unterliegt, muss der Drittstaatsangehörige mit seiner Aufenthaltserlaubnis vor seiner Abreise bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs in seinem Herkunftsland oder, sofern es dort keine solche Vertretung gibt, bei der Botschaft oder beim Konsulat des Schengenstaates, der Luxemburg in Visumangelegenheiten vertritt (nur belgische Botschaft oder belgisches Konsulat), einen Antrag auf ein Visum vom Typ D stellen.
Das Visum mit einer höchstens 3-monatigen Gültigkeitsdauer wird in Form eines Aufklebers in den Reisepass eingetragen.
Falls der Reisepass des Antragstellers in weniger als 6 Monaten abläuft, wird empfohlen, vor der Einreise nach Luxemburg einen neuen Reisepass zu beantragen.
Sofern ein Drittstaatsangehöriger im Besitz einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers oder eines von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Aufenthaltstitels ist, benötigt er kein Visum Der Drittstaatsangehörige muss jedoch im Besitz der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg sein.
2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg
Anmeldung
Bei seiner Einreise muss der Drittstaatsangehörige ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum) sowie seine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis mit sich führen.
Innerhalb von 3 Tagen nach seiner Ankunft in Luxemburg muss er sich bei seiner neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und dort folgende Unterlagen vorlegen:
- ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum oder von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte(r) Aufenthaltskarte bzw. Aufenthaltstitel);
- das Original der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis;
- gegebenenfalls einen Wohnsitznachweis (zum Beispiel: Mietvertrag, Stromrechnung).
Der Anmelder erhält dann eine Kopie seiner Anmeldung als Empfangsbestätigung.
Medizinische Untersuchung
Der Drittstaatsangehörige muss sich schnellstmöglich einer medizinischen Untersuchung für Einwanderer unterziehen, die sich aus den folgenden Teilen zusammensetzt:
- einer medizinischen Untersuchung bei einem Arzt, der in Luxemburg niedergelassen und dort als Allgemeinmediziner, Facharzt für Innere Medizin oder Facharzt für Pädiatrie zugelassen ist; und
- einem Tuberkulosetest, der in einem Labor für medizinische Analysen (auf Verordnung des Arztes, der die medizinische Untersuchung durchgeführt hat) oder bei der Sozialmedizinischen Liga (Ligue médico-sociale - LMS) durchgeführt wird, für jede Person ab 2 Jahren; und
- einem Tuberkulintest bei der Sozialmedizinischen Liga (LMS) für Kinder zwischen 2 Monaten und 2 Jahren.
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen stellt die Gesundheitsinspektion (Inspection sanitaire) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) eine ärztliche Bescheinigung aus, die zur Bearbeitung des Antrags auf einen Aufenthaltstitel an die Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten weitergeleitet wird.
Antrag auf einen Aufenthaltstitel
Innerhalb von 3 Monaten nach seiner Einreise muss der Drittstaatsangehörige einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten stellen.
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel ist anhand eines speziellen Formulars zu stellen, und es sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- eine Kopie der von der Gemeindebehörde ausgestellten Anmeldebescheinigung;
- ein Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Einwanderungsbehörde; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).
Sofern dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch welches er aufgefordert wird, einen Termin bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu vereinbaren, damit dort für seinen Aufenthaltstitel ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden. Der Antragsteller kann auch ein aktuelles, den ICAO-Normen entsprechendes Passbild (Standard biometrischer Reisepass) mitbringen.
Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel nach Terminvereinbarung persönlich bei der Einwanderungsbehörde abholen.
Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers.
Der Aufenthaltstitel enthält Informationen über seinen Inhaber (Name(n), Vorname(n), Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort) sowie spezifische Angaben zum Aufenthaltstitel (Art, Beginn und Ende der Gültigkeit).
Einige Arten von Aufenthaltstiteln enthalten zusätzliche Informationen, die unter „Anmerkungen“ auf dem Titel angegeben sind. Der Aufenthaltstitel für „persönliche Zwecke“ kann unter „Anmerkungen“ eine Information bezüglich des Zugangs zum Arbeitsmarkt enthalten.
Gültigkeit und Erneuerung
Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels
Der Aufenthaltstitel gilt ab dem Datum der Anmeldung bei der Gemeinde. Sofern die Bedingungen zum Erhalt weiterhin erfüllt sind, ist der Aufenthaltstitel auf Antrag erneuerbar.
Achtung: Ausländer, die Luxemburg für mehr als 6 Monate verlassen wollen, müssen ihren Aufenthaltstitel beim Minister abgeben und sich bei der Gemeindeverwaltung ihres bisherigen Wohnortes abmelden.
Der Aufenthaltstitel hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 3 Jahren.
Der Aufenthaltstitel für „persönliche Zwecke“ enthält unter „Anmerkungen“ eine Information bezüglich des Zugangs des Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt.
Erneuerungsverfahren
Drittstaatsangehörige müssen ihren Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten einreichen.
Der Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels ist anhand eines speziellen Formulars zu stellen, und es sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- ein kürzlich ausgestellter Sozialversicherungsnachweis, welcher sämtliche Mitgliedschaftszeiträume des Drittstaatsangehörigen bei der luxemburgischen Sozialversicherung auflistet, oder eine kürzlich ausgestellte Bescheinigung über die Eigenschaft als Mitversicherter;
- ein Auszug neueren Datums aus dem luxemburgischen Strafregister;
- der Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt: entweder ein Nachweis über ausreichende Eigenmittel (zum Beispiel: Rentenbescheinigung, von einem luxemburgischen Bankinstitut ausgestellte Bankbescheinigung über die Höhe der Zinsen, vom Nationalen Solidaritätsfonds (Fonds national pour la solidarité) ausgestellte Bescheinigung, Arbeitsvertrag) oder eine Kostenübernahmeerklärung eines in Luxemburg ansässigen Bürgen;
- ein Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Einwanderungsbehörde; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).
Achtung: Falls der Inhaber eines Aufenthaltstitels für „persönliche Zwecke“ ebenfalls im Besitz einer Arbeitserlaubnis für die Ausübung einer Nebentätigkeit ist, muss er überprüfen, ob die Arbeitsgenehmigung gleichzeitig mit dem Aufenthaltstitel abläuft. In diesem Fall muss er seinem Antrag auf Erneuerung eine Kopie des ordnungsgemäß datierten und unterzeichneten (gemäß dem luxemburgischen Arbeitsrecht abgeschlossenen gültigen) Arbeitsvertrags hinzufügen.
Nach 5 Jahren ordnungsgemäßem und ununterbrochenem Aufenthalt auf luxemburgischem Staatsgebiet kann der Drittstaatsangehörige eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels ist ein spezielles Verfahren zu befolgen.
Formulare/Online-Dienste
Engagement de prise en charge pour une autorisation de séjour ou le renouvellement d'un titre de séjour pour raisons privées
Financial statement of support for a third-country national in the context of an application for an authorization to stay for private reasons
Autorisation de séjour d'un ressortissant de pays tiers pour des raisons privées - note explicative
Authorisation to stay for a third-country national for private reasons - Explanatory note
Modèle de demande d’autorisation de séjour d’un ressortissant de pays tiers pour raisons privées
Demande en délivrance d'un titre de séjour pour ressortissant de pays tiers
Demande en renouvellement d'un titre de séjour ou d'une autorisation de travail pour ressortissant de pays tiers détenteur d'un titre de séjour "vie privée"
Procuration - convention de mandat
Power of attorney (Mandate convention)
Liste des observations sur les titres de séjour pour ressortissants de pays tiers
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Einwanderungsbehörde – Ausländerstelle26, route d'Arlon
L-1140 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
Fax : (+352) 22 16 08Antrags- und Austellungstelle für biometrische Aufenthaltstitel : nur mit Termin
-
Gemeindeverwaltungen
-
Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 23 66 92 76-20Fax : (+352) 23 69 94 39Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr (Dienstagnachmittag geschlossen) -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr -
Garnich15, rue de l'Ecole
L-8353 Garnich
Tel. : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr -
Goesdorf1, op der Driicht
L-9653 Goesdorf
Tel. : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Donnerstag bis 17.00 Uhr -
Grevenmacher6, place du Marché
L-6755 Grevenmacher
Postanschrift :
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
Tel. : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Sekretariat und Einnahmestelle: Montag– Mittwoch, 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 18.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet / Bürgerdienst: 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet -
Grousbous1, rue de Bastogne
L-9154 Grosbous
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9006 Grosbous
Tel. : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55Bürgerdienst und „Standesamt und Einbürgerung“: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 9.00–11.45 Uhr; Mittwoch, 14.00–18.30 Uhr / Einnahmestelle: Montag, Dienstag, Freitag, 9.00–11.45 Uhr; Mittwoch, 14.00–17.00 Uhr -
HabschtPlace Denn
L-8465 Eischen
Tel. : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr -
Heffingen2, am Duerf
L-7651 Heffingen
Tel. : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / dienstags ab 7.00 Uhr geöffnet / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet -
Helperknapp2, rue de Hollenfels
L-7481 Tuntange
Tel. : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr; Montag, 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Hesperange474, route de Thionville
L-5886 Hesperange
Postanschrift :
Postfach 10 / L-5801 Hesperange
Tel. : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet -
Junglinster12, rue de Bourglinster
L-6112 Junglinster
Postanschrift :
Postfach 14 / L-6101 Junglinster
Tel. : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags) -
Käerjeng24, rue de l'Eau
L-4920 Bascharage
Postanschrift :
Postfach 50 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung) -
Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville
L-3674 Kayl
Postanschrift :
Postfach 56 / L-3601 Kayl
Tel. : (+352) 56 66 66-1Fax : (+352) 56 33 23„Biergerzenter“: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geöffnet bis 18.30 Uhr -
Kehlen15, rue de Mamer
L-8280 Kehlen
Tel. : (+352) 30 91 91-1Fax : (+352) 30 91 91-200Montag–Freitag, 7.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Kiischpelt7, op der Gare
L-9776 Wilwerwiltz
Tel. : (+352) 92 14 45Fax : (+352) 92 06 15Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr -
Koerich2, rue du Château
L-8385 Koerich
Tel. : (+352) 39 02 56-1Fax : (+352) 39 73 62Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Kopstal28, rue de Saeul
L-8189 Kopstal
Tel. : (+352) 30 01 71-1Fax : (+352) 30 04 15Montag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr -
Lac de la Haute-Sûre7, Duerfstrooss
L-9635 Bavigne
Tel. : (+352) 99 35 54-1Fax : (+352) 99 35 53Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen -
Larochette33, chemin J.A. Zinnen
L-7626 Larochette
Tel. : (+352) 83 70 38-1Fax : (+352) 87 96 46Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Lenningen3, rue de l'Église
L-5414 Canach
Tel. : (+352) 35 97 35-1Fax : (+352) 35 97 36Einwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr -
Leudelange5, place des Martyrs
L-3361 Leudelange
Postanschrift :
Postfach 32 / L-3205 Leudelange
Tel. : (+352) 37 92 92-1Fax : (+352) 37 92 92 50Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr -
Lintgen2, rue de Diekirch
L-7440 Lintgen
Tel. : (+352) 32 03 59-1Fax : (+352) 32 03 59-35Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Lorentzweiler87, route de Luxembourg
L-7373 Lorentzweiler
Postanschrift :
Postfach 7 / L-7507 Lorentzweiler
Tel. : (+352) 33 72 68-1Fax : (+352) 33 32 88Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Luxembourg42, place Guillaume II
Luxembourg
Postanschrift :
L-2090 Luxembourg
Tel. : (+352) 47 96-1Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr -
Mamer1, place de l'Indépendance
L-8252 Mamer
Postanschrift :
Postfach 50 / L-8201 Mamer
Tel. : (+352) 31 00 31-1Fax : (+352) 31 00 31-72Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergerzenter“: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr; Mittwoch bis 19.00 Uhr (außer am Vortag eines Feiertags) -
Manternach3, Kirchewee
L-6850 Manternach
Tel. : (+352) 71 01 72-21Fax : (+352) 71 08 16Sekretariat: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–17.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Mittwoch, 13.30–17.00 Uhr / Einnahmestelle: Montag–Freitag, 8.00– 12.00 Uhr; Mittwoch, 13.30–17.30 Uhr (am Donnerstag geschlossen) -
MerschPlace St. Michel
L-7556 Mersch
Postanschrift :
Postfach 93 / L-7501 Mersch
Tel. : (+352) 32 50 23-1Fax : (+352) 32 80 13Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Mertert1-3, Grand-Rue
L-6630 Wasserbillig
Postanschrift :
Postfach 4 / L-6601 Wasserbillig
Tel. : (+352) 74 00 16-1Fax : (+352) 74 85 97Montag–Freitag, 8.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr -
MondercangeRue Arthur Thinnes
L-3901 Mondercange
Postanschrift :
Postfach 50 / L-3901 Mondercange
Tel. : (+352) 55 05 74-1Fax : (+352) 57 21 66Montag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.30–17.00 Uhr (eingeschränkter Dienst ab 16.30 Uhr) -
Mondorf-les-Bains1, place des Villes Jumelées
L-5627 Mondorf-les-Bains
Postanschrift :
Postfach 55 / L-5601 Mondorf-les-Bains
Tel. : (+352) 23 60 55-1Fax : (+352) 23 60 55-29Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00–15.00 Uhr -
Niederanven18, rue d'Ernster
L-6977 Oberanven
Postanschrift :
Postfach 21 / L-6905 Niederanven
Tel. : (+352) 34 11 34-1Fax : (+352) 34 11 34 47Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr -
Nommern31, rue Principale
L-7465 Nommern
Tel. : (+352) 83 73 18-1Fax : (+352) 83 73 18-299Montag, 8.00–11:30Uhr und 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
Parc Hosingen35, Haaptstroos
L-9806 Hosingen
Postanschrift :
Postfach 12 / L-9801 Hosingen
Tel. : (+352) 92 13 41-1Fax : (+352) 92 93 19Montag, 8.30–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / mittwochs bis 19.00 Uhr geöffnet -
PetangePlace J.F. Kennedy
L-4760 Pétange
Postanschrift :
Postfach 23 / L-4701 Pétange
Tel. : (+352) 50 12 51-1000Fax : (+352) 50 12 51-2000Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr) -
Preizerdaul3, rue de l'Eglise
L-8606 Bettborn
Tel. : (+352) 26 62 99 10Fax : (+352) 26 62 99 99Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Montag, Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr -
Putscheid7, Veinerstrooss
L-9462 Putscheid
Tel. : (+352) 99 04 20-1Fax : (+352) 90 80 24Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (Dienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung) -
Rambrouch19, rue Principale
L-8805 Rambrouch
Fax : (+352) 23 64 06 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr (Einwohnermeldeamt: am Donnerstag bis 19.00 Uhr geöffnet) -
Reckange-sur-Mess83, rue Jean-Pierre Hilger
L-4980 Reckange-sur-Mess
Tel. : (+352) 37 00 24-1Fax : (+352) 37 92 20Montag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr -
Redange/Attert38, Grand-Rue
L-8510 Redange/Attert
Postanschrift :
Postfach 8 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 23 62 24-1Fax : (+352) 23 62 04 28Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr -
Reisdorf2, place de l'Eglise
L-9391 Reisdorf
Tel. : (+352) 83 62 21Fax : (+352) 86 92 30Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwochnachmittag geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr -