Arbeit als Begünstigter eines Aufschubs der Abschiebung bzw. der Aussetzung der Abschiebung aus medizinischen Gründen
Drittstaatsangehörige, denen ein Aufschub der Abschiebung bzw. eine Aussetzung der Abschiebung aus medizinischen Gründen gewährt wurde, können in bestimmten, genau festgelegten Fällen beantragen, vorläufig beschäftigt zu werden. Diese vorläufige Beschäftigungserlaubnis (autorisation d'occupation temporaire - AOT) ist nur für eine bestimmte berufliche Tätigkeit und einen bestimmten Arbeitgeber gültig.
Die AOT gilt für 6 Monate und ist verlängerbar.
Die ausgestellte AOT begründet weder den Anspruch auf einen Aufenthaltstitel noch auf etwaiges Arbeitslosengeld.Zielgruppe
Betroffen sind Drittstaatsangehörige, denen aufgrund eines gültigen Beschlusses ein Aufschub der Abschiebung bzw. eine Aussetzung der Abschiebung aus medizinischen Gründen gewährt wurde.
Vorgehensweise und Details
Beantragung einer vorläufigen Beschäftigungserlaubnis
Jeder Arbeitgeber, der beabsichtigt, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen, muss eine Meldung der freien Stelle bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) vornehmen. Es wird überprüft, ob geeignete Personen, die sich bei der ADEM gemeldet haben, diese Stelle besetzen könnten.
In Ermangelung verfügbarer Bewerber bei der ADEM können Personen, denen ein Aufschub der Abschiebung bzw. eine Aussetzung der Abschiebung gewährt wurde, bei der Abteilung für Arbeitnehmer aus Drittstaaten (Cellule ressortissant de pays tiers, catégorie travailleur salarié) der Einwanderungsbehörde (Direction de l'immigration) einen Antrag auf AOT einreichen.
Der Antrag enthält folgende Unterlagen:
- eine Bescheinigung des Aufschubs der Abschiebung bzw. der Aussetzung der Abschiebung;
- gegebenenfalls eine beglaubigte Kopie der Nachweise für die beruflichen Qualifikationen des Arbeitnehmers;
- eine Kopie des Reisepasses der betroffenen Person (falls verfügbar);
- eine Kopie des unterzeichneten und datierten gemäß dem luxemburgischen Arbeitsrecht abgeschlossenen Arbeitsvertrags;
- ein Lebenslauf der betroffenen Person;
- ein Schreiben zur Erklärung und Begründung der Einstellung des Antragstellers durch den Arbeitgeber;
- die von der Arbeitsagentur (ADEM) an den Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung über das „Einstellungsrecht“.
Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis wird von dem für die Einwanderung zuständigen Minister bewilligt oder abgelehnt.
Gültigkeit und Erneuerung der Genehmigung
Die Erlaubnis ist 6 Monate für einen bestimmten Arbeitgeber und für eine einzige berufliche Tätigkeit gültig und kann erneuert werden.
Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis verliert ihre Gültigkeit:
- entweder bei ihrem Ablauf;
- oder zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch eine der Arbeitsvertragsparteien;
- oder bei Ablauf wegen Aufhebung des Beschlusses zum Aufschub der Abschiebung;
- oder bei Ablauf der Aussetzung der Abschiebung aus medizinischen Gründen.
Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis wird entzogen:
- wenn der Empfänger einer anderen als der genehmigten beruflichen Tätigkeit nachgeht;
- wenn ihr Empfänger in betrügerischer Absicht auf unredliche Praktiken oder falsche Aussagen zurückgegriffen hat, um die Erlaubnis zu erhalten.
Der Arbeitsvertrag endet automatisch, wenn die vorläufige Beschäftigungserlaubnis ihre Gültigkeit verliert oder entzogen wird.