Arbeit als Begünstigter eines Aufschubs der Abschiebung bzw. der Aussetzung der Abschiebung aus medizinischen Gründen
Drittstaatsangehörige, denen ein Aufschub der Abschiebung bzw. eine Aussetzung der Abschiebung aus medizinischen Gründen gewährt wurde, können in bestimmten, genau festgelegten Fällen beantragen, vorläufig beschäftigt zu werden. Diese vorläufige Beschäftigungserlaubnis (autorisation d'occupation temporaire - AOT) ist nur für eine bestimmte berufliche Tätigkeit und einen bestimmten Arbeitgeber gültig.
Die AOT gilt für 6 Monate und ist verlängerbar.
Die ausgestellte AOT begründet weder den Anspruch auf einen Aufenthaltstitel noch auf etwaiges Arbeitslosengeld.
Zielgruppe
Betroffen sind Drittstaatsangehörige, denen aufgrund eines gültigen Beschlusses ein Aufschub der Abschiebung bzw. eine Aussetzung der Abschiebung aus medizinischen Gründen gewährt wurde.
Vorgehensweise und Details
Beantragung einer vorläufigen Beschäftigungserlaubnis
Jeder Arbeitgeber, der beabsichtigt, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen, muss eine Meldung der freien Stelle bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) vornehmen.
Der Antrag enthält folgende Unterlagen:
- eine Bescheinigung des Aufschubs der Abschiebung bzw. der Aussetzung der Abschiebung;
- gegebenenfalls eine beglaubigte Kopie der Nachweise über die berufliche Qualifikation des Arbeitnehmers;
- eine Kopie des Reisepasses der betroffenen Person (falls verfügbar);
- eine Kopie des unterzeichneten und datierten gemäß dem luxemburgischen Arbeitsrecht abgeschlossenen Arbeitsvertrags;
- ein Lebenslauf der betroffenen Person;
- ein Schreiben zur Erklärung und Begründung der Einstellung des Antragstellers durch den Arbeitgeber;
Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis wird von dem für die Einwanderung zuständigen Minister bewilligt oder abgelehnt.
Gültigkeit und Erneuerung der Genehmigung
Die Erlaubnis ist 6 Monate für einen bestimmten Arbeitgeber und für eine einzige berufliche Tätigkeit gültig. Die Erlaubnis kann verlängert werden, solange die Bedingungen weiterhin erfüllt sind.
Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis verliert ihre Gültigkeit:
- entweder bei ihrem Ablauf;
- oder zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch eine der Arbeitsvertragsparteien;
- oder bei Ablauf wegen Aufhebung des Beschlusses zum Aufschub der Abschiebung;
- oder bei Ablauf der Aussetzung der Abschiebung aus medizinischen Gründen.
Die vorläufige Beschäftigungserlaubnis wird entzogen:
- wenn der Empfänger einer anderen als der genehmigten beruflichen Tätigkeit nachgeht;
- wenn der Empfänger in betrügerischer Absicht auf unredliche Praktiken oder falsche Aussagen zurückgegriffen hat, um die Erlaubnis zu erhalten.
Der Arbeitsvertrag endet automatisch, wenn die vorläufige Beschäftigungserlaubnis ihre Gültigkeit verliert oder entzogen wird.
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Einwanderungsbehörde – Flüchtlingsstelle26, route d'Arlon
L-1140 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
Fax : (+352) 247-84050Neuankömmlinge: Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Schalterzeiten: nur nach Terminvereinbarung
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Arbeitsagentur13A, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888Telefonnummer des Contact Center für Arbeitsuchende -
Berufsberatung - Luxemburg-Stadt - Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung)29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach / L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 85480Fax : (+352) 40 61 39Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Medizinische Kommission19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Fax : (+352) 26 19 08 22 -
Gemischte Kommission (Sekretariat) – ADEM19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888 -
Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88888(Arbeitsuchende) -
Abteilung für Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Fax : (+352) 247 - 85402 -
Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
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Regionalbüro Diekirch2, rue de Clairefontaine
L-9220 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 80 26 35 -
Berufsberatung - Diekirch - Maison de l’orientation7, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
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Regionalbüro Differdange23, Grand-Rue
L-4575 Differdange
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 5 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 75351Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Dudelange56, rue du Parc
L-3542 Dudelange
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-88888Fax : (+352) 247-75 4718.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Esch-sur-Alzette1, boulevard Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 289 / L-4003 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 54 10 58 -
Regionalbüro Wiltz20, rue Winseler
L-9577 Wiltz
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 57 / L-9501 Wiltz
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 95 86 11Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Regionalbüro Wasserbillig44, esplanade de la Moselle
L-6637 Wasserbillig
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 38 / L-6601 Wasserbillig
Tel. : (+352) 247 - 88888Fax : (+352) 247 - 753918.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Finanzielle Verwaltung der Maßnahmen – junge Menschen10, rue Bender
L-1229 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Fax : (+352) 29 65 90 -
Abteilung für ausländische Arbeitskräfte19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 88000Fax : (+352) 247 - 90410 -
Abteilung für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung (ADEM)1, boulevard Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Fax : (+352) 40 59 88 -
Spezielle Überprüfungskommission im Bereich des Arbeitslosengelds (CSR)19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg