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Ein Bürger aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem gleichgestellten Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz), der seine Anmeldebescheinigung oder Daueraufenthaltsbescheinigung nicht mehr hat, muss einen Ersatz beantragen.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der ausgestellten Anmeldebescheinigung muss der Unionsbürger einen Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ausfüllen und diesen an die Einwanderungsbehörde (Direction de l'Immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten (Ministère des Affaires étrangères et européennes) schicken, wobei folgende Unterlagen beizufügen sind:
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der ausgestellten Daueraufenthaltsbescheinigung muss der Unionsbürger einen Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ausfüllen und diesen an die Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten schicken, wobei folgende Unterlagen beizufügen sind: