Aufenthalt und Arbeit des versetzten Arbeitnehmers
Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Ein Arbeitnehmer, der im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrags bei einem Unternehmen im Ausland (versetzendes Unternehmen) beschäftigt und bereits seit einem gewissen Zeitraum in diesem Unternehmen mit bestimmten Tätigkeiten betraut ist, für die er sich eine gewisse Erfahrung angeeignet hat, kann nach Luxemburg versetzt werden, um seine Erfahrung in einem Unternehmen in Luxemburg (Gastunternehmen) einzubringen.
Ein versetzter Arbeitnehmer muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Er hat mit dem versetzenden Unternehmen einen Arbeitsvertrag geschlossen.
- Er schließt mit dem Gastunternehmen befristet einen neuen Arbeitsvertrag oder eine Versetzungsvereinbarung für eine spezifische Tätigkeit.
Während der Versetzung gilt Folgendes:
- Der Arbeitsvertrag mit dem versetzenden Unternehmen ruht.
- Lediglich zwischen dem Gastunternehmen und dem versetzten Arbeitnehmer besteht ein Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Unterordnungsverhältnis.
Hinsichtlich der Verwaltungsakte, die zu erledigen sind, um als versetzter Arbeitnehmer in Luxemburg arbeiten oder sich aufhalten zu können, muss einerseits zwischen der Staatsangehörigkeit der versetzten Arbeitnehmer (EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige) und andererseits bezüglich der Dauer der Versetzung (mehr oder weniger als 3 Monate) unterschieden werden.
Versetzte Arbeitnehmer, die Bürger aus der EU oder gleichgestellten Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz) sind und sich im Rahmen der Versetzung weniger als 3 Monate in Luxemburg aufhalten, müssen keine Formalitäten erledigen.
Um sich länger als 3 Monate in Luxemburg aufzuhalten, müssen Bürger aus der EU bzw. gleichgestellten Staaten:
- sich bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden;
- und eine Anmeldeerklärung ausfüllen.
Versetzte Arbeitnehmer aus Drittländern, die sich weniger als 3 Monate in Luxemburg aufhalten bzw. in Luxemburg arbeiten, müssen:
- vor ihrer Einreise:
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- und gegebenenfalls ein Visum vom Typ D beantragen.
- nach ihrer Einreise:
- sich innerhalb von 3 Tagen bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden;
Versetzte Arbeitnehmer aus Drittländern, die sich länger als 3 Monate in Luxemburg aufhalten bzw. in Luxemburg arbeiten, müssen:
- vor ihrer Einreise:
- eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis von der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten erhalten haben;
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis gegebenenfalls ein Visum vom Typ D beantragen;
- nach ihrer Einreise:
- sich innerhalb von 3 Tagen bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden;
- sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen;
- und anschließend einen Aufenthaltstitel für versetzte Arbeitnehmer aus Drittstaaten beantragen.
Zielgruppe
Eine Aufenthaltserlaubnis und anschließend ein Aufenthaltstitel sind für sämtliche Drittstaatsangehörigen (d. h. Angehörige eines Landes, das weder ein EU-Mitgliedstaat noch einem EU-Mitgliedstaat gleichgestellt ist – Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) erforderlich, die im Ausland leben und als versetzter Arbeitnehmer in Luxemburg arbeiten und sich in Luxemburg aufhalten möchten.
Der Antrag für die Aufenthaltserlaubnis muss vom Gastunternehmen vor der Einreise des Arbeitnehmers gestellt werden.
Arbeitnehmer, die Bürger eines EU-Mitgliedstaates oder eines gleichgestellten Staates (Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz) sind, benötigen weder eine Aufenthaltserlaubnis noch einen Aufenthaltstitel.
Voraussetzungen
Arbeitnehmer, die Bürger eines EU-Mitgliedstaates oder eines gleichgestellten Staates sind, benötigen lediglich:
- einen nationalen Personalausweis oder;
- einen gültigen Reisepass.
Im Vorfeld muss der betreffende Drittstaatsangehörige:
- seit gewisser Zeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem versetzenden Unternehmen geschlossen haben;
- einen (unbefristeten oder befristeten) Arbeitsvertrag mit dem Gastunternehmen geschlossen haben;
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- überprüfen, ob eine Visumpflicht zur Einreise in den Schengen-Raum besteht.
Vorgehensweise und Details
Versetzung eines Arbeitnehmers, der EU-Bürger oder Bürger eines gleichgestellten Staates ist
Aufenthalt unter 3 Monaten
Bei einem Aufenthalt von weniger als 3 Monaten müssen EU-Bürger keine besonderen Formalitäten erledigen.
Sie müssen lediglich im Besitz eines gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses sein.
Wenn sie möchten, können sie sich bei ihrer Wohnsitzgemeinde anmelden und eine Anmeldebescheinigung für EU-Bürger beantragen.
Aufenthalt über 3 Monate
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten müssen EU-Bürger sich innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft in Luxemburg bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und dort folgende Unterlagen vorzeigen:
- einen nationalen Personalausweis oder;
- einen gültigen Reisepass.
Innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft in Luxemburg müssen EU-Bürger eine Anmeldeerklärung bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes ausfüllen.
Der Anmeldeerklärung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- eine Kopie des gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses;
- Kopie des Arbeitsvertrags.
Versetzung eines Arbeitnehmers, der Drittstaatsangehöriger ist
Vor der Einreise nach Luxemburg
Das Gastunternehmen muss einen detaillierten, begründeten Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten stellen.
Dabei muss er Folgendes angeben:
- Name und Firma des Arbeitgebers;
- Korrespondenzadresse;
- Dauer der Versetzung;
- Zweck der Versetzung.
Dem Antrag müssen folgende Dokumente des versetzten Arbeitnehmers beigefügt werden:
- eine Kopie des vollständigen gültigen Reisepasses;
- ein aktueller Strafregisterauszug oder Affidavit aus dem Wohnsitzland;
- ein Lebenslauf;
- ein Sozialversicherungsnachweis aus dem Herkunftsland bzw. dem Land, aus dem die Versetzung erfolgt;
- eine Kopie des unbefristeten Arbeitsvertrags, der vom versetzten Arbeitnehmer und dem versetzenden Unternehmen mit Datumsangabe unterzeichnet wurde;
- eine Kopie des Arbeitsvertrags bzw. der Versetzungsvereinbarung zwischen dem Gastunternehmen und dem versetzten Arbeitnehmer mit Angaben zur Dauer der geplanten Versetzung.
Die Unterlagen müssen als Original oder beglaubigte Kopie beigefügt werden. Dies gilt jedoch nicht für Reisepässe; eine einfache Kopie ist in diesem Fall ausreichend. Bei Zweifeln hinsichtlich der Echtheit eines Dokuments kann der für die Einwanderung zuständige Minister verlangen, dass von der zuständigen örtlichen Behörde die Echtheit bestätigt wird und das Dokument von der Botschaft beglaubigt wird (oder dass es mit der Haager Apostille versehen wird).
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Unvollständige Anträge werden an den Antragsteller zurückgeschickt.
Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Drittstaatsangehörige eine „vorübergehende Aufenthaltserlaubnis“, die ihm per Post zugeschickt wird. Diese vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ist 90 Tage lang gültig. Während dieser Zeit muss der Drittstaatsangehörige:
- entweder ein Einreisevisum beantragen, falls eine Visumpflicht zur Einreise in den Schengen-Raum besteht;
- oder, wenn er keiner Visumpflicht unterliegt, nach Luxemburg einreisen und sich bei der Gemeindeverwaltung seines Wohnsitzortes anmelden.
Nach seiner Einreise nach Luxemburg muss der Drittstaatsangehörige die erforderlichen Formalitäten erledigen, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen.
Nach der Einreise nach Luxemburg
Anmeldung
Drittstaatsangehörige versetzte Arbeitnehmer müssen sich unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in Luxemburg innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Ankunft bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und dort folgende Unterlagen vorzeigen:
- ein gültiges Reisedokument (Reisepass);
- gegebenenfalls den Aufenthaltstitel und/oder die Arbeitserlaubnis des EU-Mitgliedstaates des versetzenden Unternehmens.
Medizinische Untersuchung
Ein versetzter Arbeitnehmer aus einem Drittstaat, der sich länger als 3 Monate in Luxemburg aufhalten möchte, muss sich schnellstmöglich einer medizinischen Untersuchung unterziehen, die sich aus den folgenden Teilen zusammensetzt:
- einer medizinischen Untersuchung bei einem in Luxemburg niedergelassenen Arzt;
- einem Tuberkulintest bei der Sozialmedizinischen Liga (Ligue médico-sociale - LMS).
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen stellt der Medizinische Dienst für Einwanderer (Service médical de l'immigration - SMI) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) eine ärztliche Bescheinigung aus. Die Einwanderungsbehörde (Direction de l'immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten erhält diese Bescheinigung für die weitere Bearbeitung des Antrags auf einen Aufenthaltstitel.
Antrag auf einen Aufenthaltstitel
Bei einem Aufenthalt, der über 3 Monate hinausgeht, muss der Drittstaatsangehörige innerhalb von 90 Tagen nach seiner Einreise nach Luxemburg bei der Einwanderungsbehörde einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für versetzte Arbeitnehmer stellen.
Dem Antrag auf einen Aufenthaltstitel sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine Kopie der ausgefüllten Seiten des gültigen Reisepasses;
- eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis;
- eine Kopie der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Anmeldebescheinigung;
- ein Nachweis über eine geeignete Wohnung in Luxemburg (Mietvertrag, Eigentumsurkunde usw.);
- der Zahlungsbeleg über die Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Einwanderungsbehörde; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).
Die Unterlagen müssen als Original oder beglaubigte Kopie beigefügt werden. Dies gilt jedoch nicht für Reisepässe; eine einfache Kopie ist in diesem Fall ausreichend. Bei Zweifeln hinsichtlich der Echtheit eines Dokuments kann der für die Einwanderung zuständige Minister verlangen, dass von der zuständigen örtlichen Behörde die Echtheit bestätigt wird und das Dokument von der Botschaft beglaubigt wird (oder dass es mit der Haager Apostille versehen wird).
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Unvollständige Anträge werden an den Antragsteller zurückgeschickt.
Das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten überprüft, ob die Bedingungen für den Erhalt erfüllt sind, und stellt den Aufenthaltstitel aus.
Sofern dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch welches er aufgefordert wird, während der Öffnungszeiten mit seinem gültigen Reisepass persönlich bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten vorstellig zu werden, damit dort für seinen Aufenthaltstitel ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden. Der Antragsteller kann ebenfalls ein aktuelles den ICAO-Normen entsprechendes Passbild (Standard biometrischer Reisepass) mitbringen.
Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel persönlich bei der Einwanderungsbehörde abholen. Das genaue Datum hierfür wird ihm bei der Erfassung seiner biometrischen Daten mitgeteilt.
Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers. Er beinhaltet die Arbeitserlaubnis.
Gültigkeit und Erneuerung
Der Aufenthaltstitel für „versetzte Arbeitnehmer“ gilt:
- für höchstens ein Jahr;
- nur für den Arbeitgeber, mit dem der ursprüngliche Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
Im Falle einer Verlängerung der ursprünglichen Versetzung muss der versetzte Arbeitnehmer für maximal 1 Jahr eine Erneuerung seines Aufenthaltstitels beantragen.
Dieser Antrag ist innerhalb der 2 dem Ablaufdatum des Aufenthaltstitels vorangehenden Monate bei der Einwanderungsbehörde zu stellen, wobei folgende Unterlagen beizufügen sind:
- eine Kopie des vollständigen gültigen Reisepasses;
- eine Kopie der Zusatzvereinbarung (avenant) zum Arbeitsvertrag bzw. zur Versetzungsvereinbarung;
- ein aktueller Auszug aus dem luxemburgischen Strafregister;
- der Zahlungsbeleg über die Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Einwanderungsbehörde; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).
Aufenthalt der Familienangehörigen des versetzten Arbeitnehmers
Sollen der Ehepartner/Partner oder seine ledigen Kinder unter 18 Jahren (oder diejenigen des Ehepartners oder Partners) den versetzten Arbeitnehmer begleiten, muss er zudem die für die Familienzusammenführung erforderlichen Dokumente mit einreichen.
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels ist ein spezielles Verfahren zu befolgen.
Formulare/Online-Dienste
Titre de séjour - ressortissant de pays tiers en qualité de travailleur salarié détaché - renouvellement
Détachement / mobilité intra-groupe - travailleurs salariés ressortissants de pays tiers - note explicative
Secondment and intra-group mobility - salaried workers, third country nationals - explanatory note
Autorisation de séjour - ressortissant de pays tiers en qualité de travailleur salarié détaché - note explicative
Authorisation of secondment and authorisation to stay - third-country national in view of a salaried activity as a posted worker - explanatory note
Titre de séjour - ressortissant de pays tiers - demande
Titre de séjour - ressortissant de pays tiers - remplacement
Liste des observations sur les titres de séjour pour ressortissants de pays tiers
Zuständige Kontaktstellen
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Gemeinden (Gemeindeverwaltungen)
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Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous-Waldbredimus20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 28 86 04 01Fax : (+352) 28 86 04 109 -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr -
Garnich15, rue de l'Ecole
L-8353 Garnich
Tel. : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr -
Goesdorf1, op der Driicht
L-9653 Goesdorf
Tel. : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Donnerstag bis 17.00 Uhr -
Grevenmacher6, place du Marché
L-6755 Grevenmacher
Postanschrift :
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
Tel. : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Sekretariat und Einnahmestelle: Montag– Mittwoch, 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 18.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet / Bürgerdienst: 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet -
Grousbous-Wahl1, rue de Bastogne
L-9154 Grosbous
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9006 Grosbous
Tel. : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55 -
HabschtPlace Denn
L-8465 Eischen
Tel. : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr -
Heffingen2, am Duerf
L-7651 Heffingen
Tel. : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / dienstags ab 7.00 Uhr geöffnet / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet -
Helperknapp2, rue de Hollenfels
L-7481 Tuntange
Tel. : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr; Montag, 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Hesperange474, route de Thionville
L-5886 Hesperange
Postanschrift :
Postfach 10 / L-5801 Hesperange
Tel. : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet -
Junglinster12, rue de Bourglinster
L-6112 Junglinster
Postanschrift :
Postfach 14 / L-6101 Junglinster
Tel. : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags) -
Käerjeng24, rue de l'Eau
L-4920 Bascharage
Postanschrift :
Postfach 50 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung) -
Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville
L-3674 Kayl
Postanschrift :
Postfach 56 / L-3601 Kayl
Tel. : (+352) 56 66 66-1Fax : (+352) 56 33 23„Biergerzenter“: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geöffnet bis 18.30 Uhr -
Kehlen15, rue de Mamer
L-8280 Kehlen
Tel. : (+352) 30 91 91-1Fax : (+352) 30 91 91-200Montag–Freitag, 7.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Kiischpelt7, op der Gare
L-9776 Wilwerwiltz
Tel. : (+352) 92 14 45Fax : (+352) 92 06 15Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr -
Koerich2, rue du Château
L-8385 Koerich
Tel. : (+352) 39 02 56-1Fax : (+352) 39 73 62Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Kopstal28, rue de Saeul
L-8189 Kopstal
Tel. : (+352) 30 01 71-1Fax : (+352) 30 04 15Montag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr -
Lac de la Haute-Sûre7, Duerfstrooss
L-9635 Bavigne
Tel. : (+352) 99 35 54-1Fax : (+352) 99 35 53Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen -
Larochette33, chemin J.A. Zinnen
L-7626 Larochette
Tel. : (+352) 83 70 38-1Fax : (+352) 87 96 46Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Lenningen3, rue de l'Église
L-5414 Canach
Tel. : (+352) 35 97 35-1Fax : (+352) 35 97 36Einwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr -
Leudelange5, place des Martyrs
L-3361 Leudelange
Postanschrift :
Postfach 32 / L-3205 Leudelange
Tel. : (+352) 37 92 92-1Fax : (+352) 37 92 92 50Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr -
Lintgen2, rue de Diekirch
L-7440 Lintgen
Tel. : (+352) 32 03 59-1Fax : (+352) 32 03 59-35Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Lorentzweiler87, route de Luxembourg
L-7373 Lorentzweiler
Postanschrift :
Postfach 7 / L-7507 Lorentzweiler
Tel. : (+352) 33 72 68-1Fax : (+352) 33 32 88Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Luxembourg42, place Guillaume II
Luxembourg
Postanschrift :
L-2090 Luxembourg
Tel. : (+352) 47 96-1Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr -
Mamer1, place de l'Indépendance
L-8252 Mamer
Postanschrift :
Postfach 50 / L-8201 Mamer
Tel. : (+352) 31 00 31-1Fax : (+352) 31 00 31-72Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergerzenter“: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr; Mittwoch bis 19.00 Uhr (außer am Vortag eines Feiertags) -
Manternach3, Kirchewee
L-6850 Manternach
Tel. : (+352) 71 01 72-21Fax : (+352) 71 08 16Sekretariat: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–17.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Mittwoch, 13.30–17.00 Uhr / Einnahmestelle: Montag–Freitag, 8.00– 12.00 Uhr; Mittwoch, 13.30–17.30 Uhr (am Donnerstag geschlossen) -
MerschPlace St. Michel
L-7556 Mersch
Postanschrift :
Postfach 93 / L-7501 Mersch
Tel. : (+352) 32 50 23-1Fax : (+352) 32 80 13Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Mertert1-3, Grand-Rue
L-6630 Wasserbillig
Postanschrift :
Postfach 4 / L-6601 Wasserbillig
Tel. : (+352) 74 00 16-1Fax : (+352) 74 85 97Montag–Freitag, 8.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr -
Mertzig22, rue Principale
L-9168 Mertzig
Tel. : (+352) 83 82 44-200Fax : (+352) 88 90 88Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr; Dienstag, 8.00–11.45 Uhr und 17.00–19.45 Uhr -
MondercangeRue Arthur Thinnes
L-3901 Mondercange
Postanschrift :
Postfach 50 / L-3901 Mondercange
Tel. : (+352) 55 05 74-1Fax : (+352) 57 21 66Montag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.30–17.00 Uhr (eingeschränkter Dienst ab 16.30 Uhr) -
Mondorf-les-Bains1, place des Villes Jumelées
L-5627 Mondorf-les-Bains
Postanschrift :
Postfach 55 / L-5601 Mondorf-les-Bains
Tel. : (+352) 23 60 55-1Fax : (+352) 23 60 55-29Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00–15.00 Uhr -
Niederanven18, rue d'Ernster
L-6977 Oberanven
Postanschrift :
Postfach 21 / L-6905 Niederanven
Tel. : (+352) 34 11 34-1Fax : (+352) 34 11 34 47Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr -
Nommern31, rue Principale
L-7465 Nommern
Tel. : (+352) 83 73 18-1Fax : (+352) 83 73 18-299Montag, 8.00–11:30Uhr und 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
Parc Hosingen35, Haaptstroos
L-9806 Hosingen
Postanschrift :
Postfach 12 / L-9801 Hosingen
Tel. : (+352) 92 13 41-1Fax : (+352) 92 93 19Montag, 8.30–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / mittwochs bis 19.00 Uhr geöffnet -
PetangePlace J.F. Kennedy
L-4760 Pétange
Postanschrift :
Postfach 23 / L-4701 Pétange
Tel. : (+352) 50 12 51-1000Fax : (+352) 50 12 51-2000Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr) -
Preizerdaul3, rue de l'Eglise
L-8606 Bettborn
Tel. : (+352) 26 62 99 10Fax : (+352) 26 62 99 99Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Montag, Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr -
Putscheid7, Veinerstrooss
L-9462 Putscheid
Tel. : (+352) 99 04 20-1Fax : (+352) 90 80 24Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (Dienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung) -
Rambrouch19, rue Principale
L-8805 Rambrouch
Fax : (+352) 23 64 06 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr (Einwohnermeldeamt: am Donnerstag bis 19.00 Uhr geöffnet) -
Reckange-sur-Mess83, rue Jean-Pierre Hilger
L-4980 Reckange-sur-Mess
Tel. : (+352) 37 00 24-1Fax : (+352) 37 92 20Montag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr -
Redange/Attert38, Grand-Rue
L-8510 Redange/Attert
Postanschrift :
Postfach 8 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 23 62 24-1Fax : (+352) 23 62 04 28Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr -
Reisdorf2, place de l'Eglise
L-9391 Reisdorf
Tel. : (+352) 83 62 21Fax : (+352) 86 92 30Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwochnachmittag geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr -