Aufenthalt eines von einem Unternehmen mit Sitz in der EU entsandten Arbeitnehmers
Ein in der Europäischen Union oder in einem gleichgestellten Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) niedergelassenes Unternehmen kann seine Arbeitnehmer nach Belieben nach Luxemburg entsenden.
Dabei spielt jedoch einerseits die Staatsangehörigkeit der entsandten Arbeitnehmer (EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige) und andererseits die Entsendungsdauer (mehr oder weniger als 3 Monate) eine Rolle.
EU-Bürger, die als Arbeitnehmer nach Luxemburg entsandt wurden, können sich während weniger als 3 Monaten in Luxemburg aufhalten, ohne besondere Formalitäten erledigen zu müssen.
Um sich länger als 3 Monate in Luxemburg aufzuhalten, müssen EU-Bürger:
- sich bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und;
- dort eine Anmeldeerklärung für EU-Bürger ausfüllen.
Um sich während ihrer Entsendung in Luxemburg aufhalten zu können, müssen als Arbeitnehmer entsandte Drittstaatsangehörige sich bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.
Im Falle eines Aufenthalts von mehr als 3 Monaten müssen sie ebenfalls:
- sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen;
- einen Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer eines Dienstleisters aus der EU beantragen.
Zielgruppe
Jeder von einem in der EU oder einem gleichgestellten Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) niedergelassenen Erbringer von grenzüberschreitenden Dienstleistungen nach Luxemburg entsandte Arbeitnehmer kann unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit während seiner Entsendung ohne vorherige Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg arbeiten und/oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt er ist im Land des entsendenden Unternehmens ordnungsgemäß arbeitsberechtigt.
Voraussetzungen
In der EU oder einem gleichgestellten Staat niedergelassene Unternehmen können ihre Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit beliebig nach Luxemburg entsenden, vorausgesetzt die entsandten Arbeitnehmer sind während der Dauer der Entsendung befugt, in dem Land, in dem das entsendende Unternehmen seinen Sitz hat, zu arbeiten und sich dort aufzuhalten.
Die vorübergehende Entsendung muss im Rahmen eines Vertrags zwischen dem entsendenden Unternehmen und Empfänger der Dienstleistungen in Luxemburg erfolgen.
Als entsandter Arbeitnehmer gilt jeder Arbeitnehmer:
- der üblicherweise im Ausland arbeitet und;
- seine Arbeit auf dem Staatsgebiet Luxemburgs verrichtet;
- dies während der genau bestimmten Dauer der Dienstleistung, für die der Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde.
Demnach wird der entsandte Arbeitnehmer für eine begrenzte Dauer nach Luxemburg geschickt, wobei seine Weisungsgebundenheit an das entsendende Unternehmen aufrechterhalten wird.
Die begrenzte Dauer hängt von folgenden Faktoren ab:
- Dauer, Häufigkeit, Regelmäßigkeit und Kontinuität der Dienstleistung und;
- Art der Tätigkeit, die Gegenstand der Entsendung ist.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
In der EU (oder einem gleichgestellten Staat) niedergelassene Unternehmen müssen im Vorfeld für jeden der zu entsendenden Arbeitnehmer eine Bescheinigung A1 (E101) beim Sozialversicherungsträger ihres Herkunftslandes beantragen.
Als Arbeitnehmer entsandte EU-Bürger müssen keinerlei Schritte im Vorfeld erledigen.
Als Arbeitnehmer entsandte Drittstaatsangehörige müssen im Vorfeld:
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- einen Arbeitsvertrag mit ihrem jeweiligen Unternehmen abgeschlossen haben;
- im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder einer gültigen Arbeitserlaubnis in der EU sein.
Vorgehensweise und Details
Entsendung von EU-Bürgern
Aufenthalt von weniger als 90 Tagen
Bei einem Aufenthalt von weniger als 3 Monaten müssen EU-Bürger keine besonderen Formalitäten erledigen.
Sie müssen lediglich im Besitz eines gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses sein.
Wenn sie möchten, können sie sich bei ihrer Wohnsitzgemeinde anmelden und eine Anmeldebescheinigung für EU-Bürger beantragen.
Aufenthalt von mehr als 90 Tagen
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten müssen EU-Bürger sich innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft in Luxemburg bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und dort folgende Unterlagen vorzeigen:
- einen gültigen nationalen Personalausweis oder Reisepass;
- die von ihrem Arbeitgeber vor der Entsendung übermittelte Bescheinigung A1 (E101);
- gegebenenfalls die von der Gemeindeverwaltung des vorherigen Wohnorts ausgestellte Bescheinigung der Abmeldung.
Innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft in Luxemburg müssen EU-Bürger eine Anmeldeerklärung bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes ausfüllen.
Der Anmeldeerklärung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- eine Kopie des gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses;
- eine Kopie des Arbeitsvertrags;
- eine Kopie der vom Arbeitgeber übermittelten Bescheinigung A1 (E101).
Entsendung von Drittstaatsangehörigen
Vor der Einreise nach Luxemburg
Um ordnungsgemäß nach Luxemburg einreisen und sich dort aufhalten zu können, müssen Drittstaatsangehörige im Besitz eines gültigen Reisepasses und eines Aufenthaltstitels (oder gegebenenfalls einer Arbeitsgenehmigung) des EU-Mitgliedstaates sein, in dem sie üblicherweise leben (oder arbeiten).
Falls der Reisepass des Antragstellers in weniger als 6 Monaten abläuft, wird empfohlen, vor der Einreise nach Luxemburg einen neuen Reisepass zu beantragen.
Nach der Einreise nach Luxemburg
Anmeldung
Unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Luxemburg müssen sich als Arbeitnehmer entsandte Drittstaatsangehörige innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Ankunft in Luxemburg bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und dort folgende Unterlagen vorlegen:
- ein gültiges Reisedokument (Reisepass);
- den Aufenthaltstitel und/oder die Arbeitserlaubnis des EU-Mitgliedstaates des arbeitgebenden Unternehmens;
- die von ihrem Arbeitgeber vor der Entsendung übermittelte Bescheinigung A1 oder E101;
- gegebenenfalls die von der Gemeindeverwaltung des vorherigen Wohnorts ausgestellte Bescheinigung der Abmeldung.
Im Falle eines Aufenthalts von mehr als 3 Monaten weigern sich einige Gemeinden, Anmeldungen vorzunehmen, da im Vorfeld keine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ausgestellte wurde. In diesem Fall muss sich der Antragsteller für weniger als 3 Monate anmelden und schnellstmöglich einen Aufenthaltstitel beantragen.
Medizinische Untersuchung
Entsandte Arbeitnehmer müssen sich keiner medizinischen Untersuchung unterziehen, da davon ausgegangen wird, dass sie das bereits in ihrem üblichen Wohnsitzland getan haben.
Antrag auf Aufenthaltstitel
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen Drittstaatsangehörige innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Ankunft in Luxemburg bei der Einwanderungsbehörde (Direction de l'immigration) einen Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer eines Dienstleisters aus der EU beantragen und dabei Folgendes angeben:
- Name und Firma des Arbeitgebers;
- den Namen und die Firma des Empfängers der Dienstleistungen in Luxemburg.
Das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten überprüft, ob die Bedingungen für den Erhalt erfüllt sind, und stellt den Aufenthaltstitel aus.
Sofern dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch welches er aufgefordert wird, während der Öffnungszeiten mit seinem gültigen Reisepass persönlich bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten vorstellig zu werden, damit dort für seinen Aufenthaltstitel ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden. Der Antragsteller kann ebenfalls ein aktuelles den ICAO-Normen entsprechendes Passbild (Standard biometrischer Reisepass) mitbringen.
Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel persönlich bei der Einwanderungsbehörde abholen. Das genaue Datum hierfür wird ihm bei der Erfassung seiner biometrischen Daten mitgeteilt.
Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers. Er beinhaltet die Arbeitserlaubnis.
Gültigkeit und Verlängerung
Der Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer eines Dienstleisters aus der EU gilt:
- höchstens für die Dauer der Entsendung und;
- lediglich für den Arbeitgeber, der die Entsendungsgenehmigung beantragt hat.
Im Falle einer Verlängerung der ursprünglichen Entsendung muss der entsandte Arbeitnehmer die Verlängerung seines Aufenthaltstitels für die Dauer der Verlängerung der Entsendung beantragen.
Dieser Antrag auf Erneuerung ist innerhalb der 2 dem Ablaufdatum des Aufenthaltstitels vorangehenden Monate bei der Einwanderungsbehörde zu stellen, wobei folgende Unterlagen beizufügen sind:
- eine Kopie der Genehmigung der Verlängerung der Entsendung des Arbeitgebers;
- eine Kopie des Nachtrags zum Dienstleistungsvertrag;
- eine Kopie des Reisepasses;
- ein Strafregisterauszug;
- ein Zahlungsbeleg über die Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Einwanderungsbehörde; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels ist ein spezielles Verfahren zu befolgen.
Formulare/Online-Dienste
Titre de séjour - ressortissant de pays tiers - demande
Titre de séjour - ressortissant de pays tiers en qualité de travailleur salarié détaché - renouvellement
Titre de séjour - ressortissant de pays tiers - remplacement
Autorisation de séjour - ressortissant de pays tiers en qualité de travailleur salarié détaché - note explicative
Authorisation of secondment and authorisation to stay - third-country national in view of a salaried activity as a posted worker - explanatory note
Détachement / mobilité intra-groupe - travailleurs salariés ressortissants de pays tiers - note explicative
Secondment and intra-group mobility - salaried workers, third country nationals - explanatory note
Liste des observations sur les titres de séjour pour ressortissants de pays tiers
Zuständige Kontaktstellen
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Gemeinden (Gemeindeverwaltungen)
-
Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous-Waldbredimus20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 28 86 04 01Fax : (+352) 28 86 04 109 -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr -
Garnich15, rue de l'Ecole
L-8353 Garnich
Tel. : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr -
Goesdorf1, op der Driicht
L-9653 Goesdorf
Tel. : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Donnerstag bis 17.00 Uhr -
Grevenmacher6, place du Marché
L-6755 Grevenmacher
Postanschrift :
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
Tel. : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Sekretariat und Einnahmestelle: Montag– Mittwoch, 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 18.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet / Bürgerdienst: 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet -
Grousbous-Wahl1, rue de Bastogne
L-9154 Grosbous
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9006 Grosbous
Tel. : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55 -
HabschtPlace Denn
L-8465 Eischen
Tel. : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr -
Heffingen2, am Duerf
L-7651 Heffingen
Tel. : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / dienstags ab 7.00 Uhr geöffnet / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet -
Helperknapp2, rue de Hollenfels
L-7481 Tuntange
Tel. : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr; Montag, 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Hesperange474, route de Thionville
L-5886 Hesperange
Postanschrift :
Postfach 10 / L-5801 Hesperange
Tel. : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet -
Junglinster12, rue de Bourglinster
L-6112 Junglinster
Postanschrift :
Postfach 14 / L-6101 Junglinster
Tel. : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags) -
Käerjeng24, rue de l'Eau
L-4920 Bascharage
Postanschrift :
Postfach 50 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung) -
Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville
L-3674 Kayl
Postanschrift :
Postfach 56 / L-3601 Kayl
Tel. : (+352) 56 66 66-1Fax : (+352) 56 33 23„Biergerzenter“: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geöffnet bis 18.30 Uhr -
Kehlen15, rue de Mamer
L-8280 Kehlen
Tel. : (+352) 30 91 91-1Fax : (+352) 30 91 91-200Montag–Freitag, 7.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Kiischpelt7, op der Gare
L-9776 Wilwerwiltz
Tel. : (+352) 92 14 45Fax : (+352) 92 06 15Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr -
Koerich2, rue du Château
L-8385 Koerich
Tel. : (+352) 39 02 56-1Fax : (+352) 39 73 62Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Kopstal28, rue de Saeul
L-8189 Kopstal
Tel. : (+352) 30 01 71-1Fax : (+352) 30 04 15Montag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr -
Lac de la Haute-Sûre7, Duerfstrooss
L-9635 Bavigne
Tel. : (+352) 99 35 54-1Fax : (+352) 99 35 53Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen -
Larochette33, chemin J.A. Zinnen
L-7626 Larochette
Tel. : (+352) 83 70 38-1Fax : (+352) 87 96 46Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Lenningen3, rue de l'Église
L-5414 Canach
Tel. : (+352) 35 97 35-1Fax : (+352) 35 97 36Einwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr -
Leudelange5, place des Martyrs
L-3361 Leudelange
Postanschrift :
Postfach 32 / L-3205 Leudelange
Tel. : (+352) 37 92 92-1Fax : (+352) 37 92 92 50Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr -
Lintgen2, rue de Diekirch
L-7440 Lintgen
Tel. : (+352) 32 03 59-1Fax : (+352) 32 03 59-35Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Lorentzweiler87, route de Luxembourg
L-7373 Lorentzweiler
Postanschrift :
Postfach 7 / L-7507 Lorentzweiler
Tel. : (+352) 33 72 68-1Fax : (+352) 33 32 88Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Luxembourg42, place Guillaume II
Luxembourg
Postanschrift :
L-2090 Luxembourg
Tel. : (+352) 47 96-1Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr -
Mamer1, place de l'Indépendance
L-8252 Mamer
Postanschrift :
Postfach 50 / L-8201 Mamer
Tel. : (+352) 31 00 31-1Fax : (+352) 31 00 31-72Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergerzenter“: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr; Mittwoch bis 19.00 Uhr (außer am Vortag eines Feiertags) -
Manternach3, Kirchewee
L-6850 Manternach
Tel. : (+352) 71 01 72-21Fax : (+352) 71 08 16Sekretariat: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–17.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Mittwoch, 13.30–17.00 Uhr / Einnahmestelle: Montag–Freitag, 8.00– 12.00 Uhr; Mittwoch, 13.30–17.30 Uhr (am Donnerstag geschlossen) -
MerschPlace St. Michel
L-7556 Mersch
Postanschrift :
Postfach 93 / L-7501 Mersch
Tel. : (+352) 32 50 23-1Fax : (+352) 32 80 13Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Mertert1-3, Grand-Rue
L-6630 Wasserbillig
Postanschrift :
Postfach 4 / L-6601 Wasserbillig
Tel. : (+352) 74 00 16-1Fax : (+352) 74 85 97Montag–Freitag, 8.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr -
Mertzig22, rue Principale
L-9168 Mertzig
Tel. : (+352) 83 82 44-200Fax : (+352) 88 90 88Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr; Dienstag, 8.00–11.45 Uhr und 17.00–19.45 Uhr -
MondercangeRue Arthur Thinnes
L-3901 Mondercange
Postanschrift :
Postfach 50 / L-3901 Mondercange
Tel. : (+352) 55 05 74-1Fax : (+352) 57 21 66Montag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.30–17.00 Uhr (eingeschränkter Dienst ab 16.30 Uhr) -
Mondorf-les-Bains1, place des Villes Jumelées
L-5627 Mondorf-les-Bains
Postanschrift :
Postfach 55 / L-5601 Mondorf-les-Bains
Tel. : (+352) 23 60 55-1Fax : (+352) 23 60 55-29Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00–15.00 Uhr -
Niederanven18, rue d'Ernster
L-6977 Oberanven
Postanschrift :
Postfach 21 / L-6905 Niederanven
Tel. : (+352) 34 11 34-1Fax : (+352) 34 11 34 47Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr -
Nommern31, rue Principale
L-7465 Nommern
Tel. : (+352) 83 73 18-1Fax : (+352) 83 73 18-299Montag, 8.00–11:30Uhr und 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
Parc Hosingen35, Haaptstroos
L-9806 Hosingen
Postanschrift :
Postfach 12 / L-9801 Hosingen
Tel. : (+352) 92 13 41-1Fax : (+352) 92 93 19Montag, 8.30–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / mittwochs bis 19.00 Uhr geöffnet -
PetangePlace J.F. Kennedy
L-4760 Pétange
Postanschrift :
Postfach 23 / L-4701 Pétange
Tel. : (+352) 50 12 51-1000Fax : (+352) 50 12 51-2000Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr) -
Preizerdaul3, rue de l'Eglise
L-8606 Bettborn
Tel. : (+352) 26 62 99 10Fax : (+352) 26 62 99 99Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Montag, Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr -
Putscheid7, Veinerstrooss
L-9462 Putscheid
Tel. : (+352) 99 04 20-1Fax : (+352) 90 80 24Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (Dienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung) -
Rambrouch19, rue Principale
L-8805 Rambrouch
Fax : (+352) 23 64 06 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr (Einwohnermeldeamt: am Donnerstag bis 19.00 Uhr geöffnet) -
Reckange-sur-Mess83, rue Jean-Pierre Hilger
L-4980 Reckange-sur-Mess
Tel. : (+352) 37 00 24-1Fax : (+352) 37 92 20Montag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr -
Redange/Attert38, Grand-Rue
L-8510 Redange/Attert
Postanschrift :
Postfach 8 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 23 62 24-1Fax : (+352) 23 62 04 28Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr -
Reisdorf2, place de l'Eglise
L-9391 Reisdorf
Tel. : (+352) 83 62 21Fax : (+352) 86 92 30Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwochnachmittag geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
RemichPlace de la Résistance
L-5501 Remich
Postanschrift :
Postfach 9 / L-5501 Remich
Tel. : (+352) 23 69 2-1Fax : (+352) 23 69 2-227Montag–Freitag, 8.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr (außer am Vortag eines Feiertags) -
Roeser40, Grand-Rue
L-3394 Roeser
Tel. : (+352) 36 92 32-1Fax : (+352) 36 92 32 219Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 (am letzten Montag im Monat sind die Büros vormittags geschlossen) -
Rosport-Mompach9, rue Henri Tudor
L-6582 Rosport
Tel. : (+352) 73 00 66-1Fax : (+352) 73 04 26Montag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr / Dienstag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch, Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Freitag, 7.30–14.00 Uhr -
Rumelange2, place G.-D. Charlotte
L-3710 Rumelange
Tel. : (+352) 56 31 21-1Fax : (+352) 56 57 04Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr