Unternehmen
Obligatorisch
Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Angesichts der begrenzten Anzahl der Plätze, unterliegt die Nutzung der öffentlichen Anlegekais einem System, das die Vergabe von Prioritätsrechten für die Nutzung der Anlegeplätze vorsieht.
Betreiber oder Eigentümer von Passagierschiffen, die als regelmäßig anerkannte Fahrten gemäß einer Betriebsgenehmigung vornehmen, benötigen eine Genehmigung für die prioritäre Nutzung der öffentlichen Kais. Diese Genehmigung wird von der Schifffahrtsabteilung (Service de la navigation) erteilt.
Betreiber oder Eigentümer von Passagierschiffen.
Die prioritäre Nutzung der öffentlichen Kais kann genehmigt werden, wenn die Passagierschiffe:
Der Genehmigungsantrag ist spätestens 60 Tage vor dem voraussichtlichen Datum der Nutzung an die Schifffahrtsabteilung zu richten.
Der Genehmigungsantrag ist an die Schifffahrtsabteilung zu richten.
Im Genehmigungsantrag muss Folgendes angegeben sein:
Anträge bzw. Änderungen sind samt Zahlungsbeleg für die Gebühr an die Schifffahrtsabteilung zu richten:
Die Höhe der Gebühr ist wie folgt festgelegt:
Die Gebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen: IBAN LU76 1111 0007 7596 0000, Inhaber: Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung, Büro Diekirch, Überweisungszweck: Schifffahrtsabteilung, Name des Antragstellers, Erstellungsgebühr/Änderungsgebühr, Ort des Anlegeplatzes, Name des Schiffes, Jahr.
Jede prioritäre Nutzung von Anlegeplätzen unterliegt der Zahlung einer zeitaufwandsabhängigen Gebühr. Die Gebühr wird entsprechend der Länge des beantragten Anlegeplatzes (= Schiffslänge) und der Anlegedauer berechnet.
Die Gültigkeit der Genehmigung ist auf ein Jahr begrenzt. Die Genehmigung gewährt Prioritätsrechte für die Nutzung der Anlegeplätze für bestimmte Daten.
Die Genehmigung verliert ihre Gültigkeit: