Einholung von Informationen über einen ausländischen Dienstleister

Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

Manche Verbraucher und Unternehmen zögern aus Unkenntnis der für das Dienstleistungsgewerbe im Herkunftsland geltenden Vorschriften, ausländische Dienstleister zu beauftragen.

Damit sie sich richtig informieren und so die Angebote innerhalb der Europäischen Union besser vergleichen können, werden sie in Luxemburg bei ihrer Informationssuche aktiv unterstützt.

Inländische Unternehmen und Verbraucher können sich daher bei den folgenden Anlaufstellen in Luxemburg informieren:

Zielgruppe

Luxemburgische Unternehmen oder ansässige Verbraucher, die ausländische Dienstleister beauftragen wollen, können sich bei den Anlaufstellen in Luxemburg informieren.

Vorgehensweise und Details

Zuständige Anlaufstellen

In Luxemburg ansässige Unternehmen können sich wenden an:

In Luxemburg ansässige Verbraucher können sich wenden an:

Verfügbare Informationen

Unternehmen und Verbraucher, die grenzüberschreitend Dienstleistungen beauftragen, können allgemeine Informationen erhalten über:

  • die im Herkunftsland der Dienstleister geltenden Vorschriften (z. B. ob der ausländische Dienstleister die Genehmigung seines Heimatlandes benötigt, bestimmte Qualifikationen für die Ausübung seiner Tätigkeit nachweisen muss);
  • die bestehenden Beschwerdemöglichkeiten bei Streitfällen zwischen Auftraggeber und Dienstleister;
  • sowie die Anschrift von Verbänden oder Organisationen, bei denen sie praktische Hilfe im Mitgliedstaat des Dienstleisters erhalten können.

Zuständige Kontaktstellen

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