Die Verbringung von Waffen nach Luxemburg
Für die endgültige Verbringung einer Feuerwaffe aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Luxemburg oder die Einfuhr einer Waffe aus einem Drittstaat müssen Gewerbetreibende eine vorherige Genehmigung bei der Abteilung für Waffen und Wachdienste (Service armes et gardiennage) des Ministeriums der Justiz einholen.
Zielgruppe
Jeder Gewerbetreibende muss eine vorherige Genehmigung einholen, um:
- eine Waffe aus einem Drittstaat nach Luxemburg einzuführen oder;
- eine Waffe aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Luxemburg zu verbringen.
Dieser Antrag betrifft sowohl zivile Feuerwaffen als auch ihre Munition. Als zivile Waffen werden Waffen bezeichnet, deren Erwerb und Besitz in keinem Zusammenhang mit den Streitkräften, der Polizei oder dem öffentlichen Dienst stehen. Sie unterscheiden sich demnach von Militärwaffen und -munition.
Bei der Verbringung oder Einfuhr von Waffen durch eine Privatperson muss ein spezifisches Verfahren eingehalten werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antragsteller muss das Dokument für die vorherige Genehmigung zur Verbringung von Feuerwaffen ausfüllen und per E-Mail an die Abteilung für Waffen und Wachdienste des Ministeriums der Justiz schicken, die für die Bestätigung des Antrags zuständig ist.
Auf der Grundlage dieser vorherigen Genehmigung kann dann bei den zuständigen Behörden des Herkunftslandes ein Erlaubnisschein zum Verbringen / zur Ausfuhr von Waffen beantragt werden.
Die vorherige Genehmigung wird stets vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilt, und der Erlaubnisschein zum Verbringen wird immer vom versendenden Mitgliedstaat ausgestellt.
Formulare/Online-Dienste
Accord préalable pour le transfert d'armes à feu
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium der Justiz
Abteilung für Waffen und Wachdienste13, rue Erasme
L-1468 Luxemburg
Fax : (+352) 22 05 19Ab Mittwoch, 17. März 2020, ist der Schalter bis auf Weiteres geschlossen