Die Europäische Union (EU) hat ein System für verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) eingerichtet, um den Wirtschaftsbeteiligten bei der Feststellung der genauen zolltariflichen Einstufung der Waren, die sie ein- bzw. ausführen möchten, zu helfen.
Durch die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) kann das Unternehmen vonseiten der Zollbehörden die Garantie einer zolltariflichen Einstufung erhalten, die in der gesamten EU gilt, und zwar unabhängig vom Mitgliedstaat, aus dem die zu liefernde Ware stammt.
Seit dem 1. Oktober 2019 müssen alle vZTA-bezogenen
Verfahrenonline über das EU-Trader-Portal durchgeführt werden. Die Wirtschaftsbeteiligten müssen alle neuen Anträge auf elektronischem Weg einreichen.
Anträge in Papierform werden nicht mehr angenommen.
Zielgruppe
Unternehmen, die internationalen Ein- und Ausfuhrhandel mit Luxemburg treiben, können eine vZTA beantragen.
Seit dem 1. Oktober 2019 muss das EU-Portal von allen Wirtschaftsbeteiligten benutzt werden, die:
Inhaber von Entscheidungen über verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) sind;
beabsichtigen, eine vZTA-Entscheidung zu beantragen;
ein Unternehmen vertreten, das:
Inhaber einer vZTA-Entscheidung ist oder;
eine solche beantragt hat.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Bevor Online-Anträge gestellt werden können, muss der Antragsteller:
wenn er noch nicht über eine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) verfügt, eine solche bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung beantragen;
ebenfalls bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung ein Benutzerkonto und ein Passwort für die Identifizierung und Erteilung von Berechtigungen auf dem EU-Trader-Portal beantragen.
Seit dem 1. Oktober 2019 muss jeder Beteiligte, der einen vZTA-Antrag einreichen will, in einem zentralen System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur (UUM&DS) registriert sein.
Vorgehensweise und Details
Einreichung des vZTA-Antrags
Das Unternehmen muss seinen Antrag auf verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) über das EU-Trader-Portal einreichen.
Der Zugang wird über ein zentrales System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur (UUM&DS) validiert und verwaltet.
Belege
Dem Antrag ist eine ausführliche Beschreibung der betreffenden Ware beizufügen.
Gegebenenfalls kann die Vorlage eines Musters sachdienlich sein.
Gültigkeit der vZTA
Eine vZTA gilt normalerweise 3 Jahre.
In bestimmten Fällen kann eine vZTA ihre Gültigkeit jedoch verlieren:
bei Veröffentlichung einer Tarifierungsverordnung oder;
bei Änderung der Auslegung der Nomenklatur auf internationaler Ebene.
In diesem Fall kann der Wirtschaftsbeteiligte bei den Zollbehörden eine „Schonfrist“ beantragen, während der er die vZTA weiter verwenden darf.
den Waren, für die die Zollformalitäten nach dem Datum des Inkrafttretens der Entscheidung erledigt werden;
den Inhaber der Entscheidung gegenüber den Zollbehörden aller Mitgliedstaaten erst ab dem Datum, an dem die Entscheidung von Ersterem erhalten wird oder als von ihm erhalten angesehen wird.
Der Inhaber der Entscheidung muss den Zollbehörden das Vorliegen einer vZTA-Entscheidung melden:
Die Entscheidungen werden aus Transparenzgründen veröffentlicht. Alle vertraulichen Informationen werden jedoch geschützt.
Formulare/Online-Dienste
Demande / Modification de numéro EORI
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