- Erforderliche Codes
- Transport von gefährlichen Stoffen
- Gemeinsame Verfahren in Sachen Einfuhr, Ausfuhr und/oder Durchfuhr
-
Einfuhr
- Die Verbringung von Waffen nach Luxemburg
- Aktive Veredelung - Einfuhr und Verarbeitung von Waren zur Wiederausfuhr
- Anmeldung einer Einfuhr nach Luxemburg
- Zolllagerung - Einfuhr und Lagerung von Waren zur Wiederausfuhr
- Zertifikate EUR.1 / Form A / A.TR. – Einfuhr
- Autonome Zollaussetzungen - Zollfreie Einfuhren
- Durchfuhr
- Vereinfachte Verfahren
-
Ausfuhr
- Ausfuhrbescheinigung für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Das Intra-EU Phytosanitary Communication Document für den Transport von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen innerhalb der EU im Hinblick auf deren Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat
- Die Verbringung von Waffen ins Ausland
- Gesundheitsbescheinigung für die Verbringung von Tieren innerhalb der Europäischen Union oder ihre Ausfuhr in Drittländer
- Gesundheitszeugnis oder Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für die Ausfuhr von Lebensmitteln (nicht tierischen Ursprungs) oder Lebensmittelkontaktmaterialien
- Ursprungszeugnis
- Passive Veredelung - Ausfuhr und Verarbeitung von Waren zur Wiedereinfuhr
- Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 - Ausfuhr
- Anmeldung von Ausfuhren aus Luxemburg
- Gesundheitszeugnis für die Ausfuhr von Futtermitteln
- Pflanzengesundheitszeugnis für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Holz