Allgemeine Grundsätze der Unternehmensbesteuerung

Unternehmen müssen ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, wobei es unerheblich ist, ob es sich nun um direkte oder indirekte Besteuerung, um eine Steuer oder eine Abgabe handelt.

In Luxemburg sind 3 Behörden für die Umsetzung der Steuergesetze zuständig:

Zielgruppe

Jedes in Luxemburg ansässige Unternehmen unterliegt – unabhängig von seiner Rechtsform – der luxemburgischen Besteuerung und den entsprechenden allgemeinen Grundsätzen.

Bestimmte Steuerarten gelten für alle Rechtsformen:

Andere Steuerarten gelten je nach Rechtsform:

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Das Unternehmen muss bei den zuständigen Steuerbehörden angemeldet sein:

Vorgehensweise und Details

Von den Steuerbehörden angewandte Grundsätze

Wenn die Steuerbehörde die Besteuerung einer Gesellschaft vornimmt, muss sie die folgenden Prinzipien beachten:

  • die Gesetzmäßigkeit der Steuer: Jede Abgabe oder Steuer muss auf der Grundlage eines Gesetzes erfolgen, das die wesentlichen Elemente festlegt (Bemessungsgrundlage, Abwicklung, Einziehung). Dieses Gesetz kann durch eine großherzogliche Verordnung hinsichtlich technischer Aspekte (Tabellen, Sätze) ergänzt werden;
  • die Besteuerungsgleichheit: 2 Unternehmen, die sich in derselben Lage befinden, müssen gleich behandelt werden;
  • die Jährlichkeit der Steuer: Da der Staatshaushalt für ein Kalenderjahr ausgelegt ist, beruht die Steuer ebenfalls auf Jahresbasis, genauer gesagt auf dem abgelaufenen Jahr. Ferner werden die Steuertabellen und -sätze jedes Jahr vom Gesetzgeber angepasst;
  • die freie Wahl der geringsten Besteuerung: Das luxemburgische Steuerrecht gesteht dem Steuerpflichtigen die Freiheit zu, seine Geschäfte so abzuwickeln, dass er die geringstmögliche steuerliche Belastung trägt. Diese Freiheit gestattet jedoch nicht die Umgehung der Steuer und unterscheidet sich in dieser Hinsicht von der Steuerflucht.

Von den Unternehmen zu befolgende Grundsätze

Steuerpflichtige Unternehmen müssen die folgenden Grundsätze einhalten:

  • Erstellung einer wahrheitsgemäßen und vollständigen Erklärung: Jede Erklärung (für Steuer oder Mehrwertsteuer) eines Unternehmens muss den Tatsachen entsprechen. Sie erfordert eine genaue und regelmäßige Buchführung vonseiten des Unternehmers. Das luxemburgische Recht bestraft Steuerbetrug, bestimmte Formen der Steuerflucht oder ganz allgemein den diesbezüglichen Missbrauch;
  • Begleichung der Steuerschuld unter Einhaltung der Fristen: Begleicht ein Unternehmen seine Steuerschuld nicht fristgerecht, kann die zuständige Steuerverwaltung eine Erhöhung des zu zahlenden Betrages anordnen.

Zuständige Kontaktstellen

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