Zuschuss an Museen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Der Zuschuss an Museen des Ministeriums für Kultur richtet sich an regionale Museen, die außergewöhnliche Aktivitäten unternehmen mit dem Ziel, das materielle und immaterielle Kulturerbe Luxemburgs aufzuwerten.

Die vollständigen Zuschussanträge (Formular + alle erforderlichen Belege) sind mindestens 2 Monate vor Beginn des Projekts beim Ministerium für Kultur einzureichen. Nur vollständige Anträge, die fristgerecht eingereicht wurden, werden bearbeitet. Das Fehlen von Belegen in der Akte des Antragstellers muss ordnungsgemäß begründet werden.

Betroffene Personen

Der Zuschuss an Museen des Ministeriums für Kultur richtet sich an luxemburgische Museen, die entweder von einer Gemeinde oder von Vereinigungen ohne Gewinnzweck verwaltet werden und kann für die folgenden Projekte gewährt werden (Aufzählung ist nicht erschöpfend):

  • Promotionstätigkeiten;
  • pädagogische Projekte;
  • Verwaltung von Sammlungen;
  • Inventur und Archivierung der Sammlungen;
  • Erhalt des Kulturerbes.

Der Zuschuss des Ministeriums für Kultur kann nicht gewährt werden für:

  • Projekte, die dem Ziel und Zweck eines anderen vom Ministerium für Kultur angebotenen Zuschusses entsprechen;
  • Projekte ohne kulturelle oder künstlerische Dimension;
  • Projekte, mit denen Geldmittel für wohltätige Zwecke beschafft werden sollen;
  • Projekte, die von Vereinigungen und Einrichtungen initiiert werden, die einen Vertrag mit dem Ministerium für Kultur geschlossen haben;
  • Projekte, die im Rahmen der Grundschul-, Sekundarschul- oder Hochschulausbildung stattfinden;
  • Kauf von Anlagewerten oder bestehenden Projekten;
  • Betriebskosten und Gehälter von Mitarbeitern;
  • tägliche und normale Aktivitäten;
  • Machbarkeitsstudien;
  • Ausbildung des Personals.

Fristen

Antragsteller, die in den Genuss des Zuschusses gelangen möchten, müssen ihren vollständigen Antrag spätestens 2 Monate vor Beginn der Umsetzung des Projekts einreichen, wobei der Poststempel maßgeblich ist.

Nach Beginn der Umsetzung des Projekts eingereichte Anträge werden abgelehnt.

Beispiel: Bei Projekten, deren effektive Umsetzung am 1. Juni beginnen soll, muss der Antrag spätestens am 1. April eingereicht worden sein.

Um auf die Tagesordnung einer Sitzung des Beratungsorgans des Ministeriums für Kultur zu kommen, muss ein vollständiger Antrag mindestens 5 Werktage vor der betreffenden Sitzung bei der Abteilung für Beihilfen (Guichet subsides) eingegangen sein (die Termine der Sitzungen stehen unter „Vorgehensweise und Details“).

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Das Dossier muss den Zuschussantrag für Museen sowie folgende Dokumente enthalten:

  • detaillierter vorläufiger Budgetplan für das oder die Projekte, die Gegenstand des Antrags sind;
  • detaillierter vorläufiger Budgetplan für das laufende Jahr;
  • jedes andere Dokument, das zur Begründung des Antrags hilfreich ist.

Vereinigungen müssen ihrem Antrag zusätzlich folgende Unterlagen beifügen:

  • beglaubigte und vom Vorsitzenden der Vereinigung unterzeichnete Satzung und eine Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsrats, sofern es sich um einen Erstantrag handelt oder wenn sich die Satzung geändert hat;
  • Tätigkeitsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr und Presseunterlagen;
  • Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres;
  • Gewinn- und Verlustrechnung (Erträge und Aufwendungen) des abgelaufenen Geschäftsjahres;
  • Kopie eines aktuellen Bankkontoauszugs (Höhe des Bankguthabens);
  • Programm der für das laufende Jahr vorgesehenen kulturellen Aktivitäten;

Die Antragsteller müssen das Antragsformular wie folgt ausfüllen:

  • per Computer;
  • in französischer, deutscher, luxemburgischer oder englischer Sprache.

Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag, dem alle geforderten Dokumente beigefügt sind, ist von den Museen an das Ministerium für Kultur per Post oder per E-Mail an folgende Adresse zu schicken: subsides@mc.etat.lu.

Nach Eingang des Antrags schickt das Ministerium für Kultur:

  • entweder eine Eingangsbestätigung, sofern der Antrag vollständig ist;
  • oder ein Schreiben, in dem angegeben ist, welche Dokumente nachgereicht werden müssen, damit das Dossier vollständig ist.

Nur vollständige Anträge werden bearbeitet.

Gewährung des Zuschusses

Das Beratungsorgan des Ministers für Kultur, das sich aus Vertretern der Leitung und der Dienststellen für Kultur und Finanzen des Ministeriums für Kultur zusammensetzt, prüft jeden Antrag gemäß den folgenden Beurteilungskriterien:

  • Innovation und künstlerische Qualität des Projekts: das heißt Beschreibung der innovativen und originellen Aspekte des Projekts. Der Antragsteller muss deutlich machen, auf welche Weise das Projekt das Kulturerbe Luxemburgs fördert.
  • Steuerung und Machbarkeit des Projekts: das heißt Stimmigkeit des Projekts. Der Antragsteller muss präzise und deutlich die verschiedenen Phasen des Projekts vom Konzept bis zur Umsetzung beschreiben.
  • Budgetplanung des Projekts: das heißt ein detaillierter, transparenter und realistischer Budgetplan. Der Antragsteller muss belegen, dass der beantragte Zuschuss für die Umsetzung des Projekts unerlässlich ist. Es müssen alle anderen (öffentlichen oder privaten) Finanzierungsquellen angegeben werden. Dem Antragsteller wird nahegelegt, parallel zur staatlichen Unterstützung weitere Quellen für finanzielle Mittel auszumachen.
  • Publikumsentwicklung: das heißt, auf welche Weise das Projekt sein Publikum ermittelt und erreicht, mit genauer Beschreibung im Zuschussantrag. Entfaltet sich die Wirkung auf lokaler, regionaler, nationaler oder internationaler Ebene?
  • Erfahrung des Projektträgers und Engagement für die Kulturszene: das heißt Erfahrung der Vereinigung mit der Organisation ähnlicher Projekte, belegt durch beigefügte Dokumente wie Presseunterlagen.

Die Mitglieder des Beratungsorgans sind: Nadine Erpelding, Josiane Geisler, Alix Glück, Joé Haas, Josée Hansen, Claudine Hemmer, Julia Kohl, Jo Kox, Nora Si Abderrahmane und Magalie Tasch.

Sie kommen einmal im Monat zusammen. Im Jahr 2023 finden die Treffen an folgenden Terminen statt:

  • 11. Januar;
  • 1. Februar;
  • 15. März;
  • 19. April;
  • 10. Mai;
  • 14. Juni;
  • 12. Juli;
  • 13. September;
  • 11. Oktober;
  • 8. November;
  • 13. Dezember.

Das Beratungsorgan nimmt Stellung zur Zulässigkeit des Antrags und gegebenenfalls zur Höhe des zu gewährenden Zuschusses. Das Ministerium teilt dem Antragsteller seine Antwort per Post mit.

Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss wird in Form einer direkten Zahlung einer finanziellen Beihilfe an den Empfänger gezahlt, im Allgemeinen vor der effektiven Umsetzung des Projekts.

Der Zuschuss wird schnellstmöglich gezahlt.

Die finanzielle Unterstützung des Ministeriums für Kultur darf generell 60 % der Gesamtkosten des Projekts, für das die finanzielle Beihilfe beantragt wurde, nicht übersteigen.

Verpflichtungen des Museums

Sobald die Beihilfe gewährt wurde, muss der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Zuschuss darf nur für die mit dem Projekt, für das er beantragt wurde, verbundenen Kosten und Aufwendungen verwendet werden.
  • Alle Präsentations-, Informations- und Werbematerialien, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, einschließlich der Website, müssen mit dem HinweisAvec le soutien du ministère de la Culture“ (Mit der Unterstützung des Ministeriums für Kultur) und dem Logo des Ministeriums versehen werden.
  • Das Museum muss das Ministerium über alle größeren Veränderungen innerhalb der Vereinigung (Mandat, Rechts- und Verwaltungsstruktur, Wechsel im Verwaltungsrat usw.) informieren.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Guichet subsides

  • Ministerium für Kultur Guichet subsides

    Adresse:
    4, boulevard F-D Roosevelt L-2912 Luxemburg Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 9.00 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Dienstag:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Mittwoch:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Donnerstag:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Freitag:
    9.00 bis 11.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen

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