Beihilfe zugunsten von Jungunternehmen

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Der Wirtschafts- und der Finanzminister können Jungunternehmen mit großem Wachstumspotenzial, die bereits mindestens 2 Bilanzen vorlegen können und nicht die Aktivität eines anderen Unternehmens übernommen haben, Beihilfen bewilligen. Mit dieser Beihilfe sollen Jungunternehmen in der Wachstumsphase unterstützt werden. Die Höhe der Beihilfe hängt vom Kapital ab, das das Unternehmen eingebracht hat („Matching-Klausel“).

Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.

Betroffene Personen

Beihilfefähige Unternehmen

Diese Beihilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit einer Niederlassungsgenehmigung, deren Tätigkeiten nicht auf der Liste der ausgeschlossenen Tätigkeiten aufgeführt sind, dies gemäß den für alle Beihilfen für KMU geltenden allgemeinen Bedingungen.

Jedes kleine Unternehmen (Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Umsatz von unter 50 Millionen Euro bzw. einer jährlichen Bilanzsumme von unter 43 Millionen Euro), das:

  • in Luxemburg niedergelassen ist;
  • nicht börsennotiert ist;
  • seit höchstens 5 Jahren registriert ist;
  • noch keine Gewinne ausgeschüttet hat;
  • nicht das Ergebnis einer Konzentration ist;
  • bereits 2 Bilanzen vorlegen kann;
  • großes Wachstumspotenzial aufzuweisen hat.

Im Falle von zulässigen Unternehmen, deren Registrierung nicht zwingend ist, beginnt der Förderzeitraum von 5 Jahren:

  • zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen seine wirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt;
  • ab dem Zeitpunkt, ab dem es aufgrund der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit steuerpflichtig ist.

Förderfähige Kosten

Die gesamten Kosten des jungen Unternehmens sind über die Dauer des Projekts hinweg förderfähig, mit Ausnahme der Ausgaben, die durch die großherzogliche Verordnung ausgeschlossen sind.

Voraussetzungen

Um in den Genuss einer Beihilfe für Jungunternehmen zu kommen, muss das Unternehmen die für alle Beihilfen für KMU geltenden allgemeinen Bedingungen erfüllen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Anträge auf Beihilfe zugunsten von Jungunternehmen sind wie folgt einzureichen:

  • über einen auf MyGuichet.lu verfügbaren Online-Assistenten; oder
  • mithilfe von Muster-Antragsunterlagen.

Online-Antrag über einen elektronischen Assistenten

Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Antragstellung mithilfe der Muster-Antragsunterlagen

Die vollständigen Unterlagen sind – datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten am Projekt elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft zu senden.

Belege

Die Antragsunterlagen für die Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:

  • Name und Größe des Unternehmens (um die Größe des Unternehmens zu bestimmen, können sämtliche für zweckmäßig erachteten Belege verlangt werden);
  • Beschreibung des Investitionsvorhabens, einschließlich Anfang- und Enddaten;
  • Beschreibung der Kriterien für den Betrieb des Investitionsvorhabens und des wirtschaftlichen Potenzials;
  • Standort des Vorhabens;
  • Gesamtkosten des Vorhabens;
  • Businessplan;
  • Form und Höhe der für das Investitionsvorhaben benötigten Finanzierung;
  • alle relevanten Informationen, die den zuständigen Ministern helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Vorhabens/Programms oder seinen Anreizeffekt zu beurteilen.

Das Unternehmen gestattet dem Minister für Wirtschaft und dem Minister für Finanzen, bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes), der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) und der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale) zu überprüfen, dass das Unternehmen sich nicht seinen Steuer- und Sozialabgabepflichten entzogen hat. Ansonsten kann das Unternehmen Bescheinigungen dieser Verwaltungen beifügen, die belegen, dass alle Steuern und Sozialabgaben entrichtet wurden.

Höchstbetrag der Beihilfe

Die Höhe der in Bruttosubventionsäquivalent umgerechneten gewährten Fördermittel (Betrag vor Steuern oder sonstigen Abzügen) beträgt höchstens 400.000 Euro. Diese Kapitalsubvention wird auf der Grundlage des Matching-Grundsatzes gewährt, das heißt, wenn es dem besagten Unternehmen gelingt, neue Gelder einzubringen, kann das Ministerium diesen Betrag bis in Höhe von 400.000 Euro ausgleichen.

Für jedes Vorhaben muss die Höhe der Beihilfe mindestens 1.000 Euro betragen.

Auszahlung der Beihilfe

Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.

Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.

Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:

  1. auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
  2. auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.

Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.

Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Der Antrag auf Zahlung muss vor der im Beschluss / in der Vereinbarung angegebenen Frist eingereicht werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

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Vorgänge

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