Programm Fit 4 Innovation

Das Ziel dieses Programms besteht darin, KMU bei der Optimierung ihrer Geschäftstätigkeit zu unterstützen, um durch den Rückgriff auf externe Experten Ressourcen (Personal und finanzielle Mittel) zu mobilisieren. Die so freigesetzten Ressourcen können für mittel- und langfristige Innovationsprojekte eingesetzt werden. Die Handlungshebel konzentrieren sich darauf, Verschwendung in bestehenden Prozessen zu vermeiden, die Produktivität und Qualität zu steigern und schließlich Innovationsfelder zu identifizieren.

Das Ministerium für Wirtschaft unterstützt diesen Ansatz, indem es dem am Programm teilnehmenden Unternehmen einen Zuschuss zur Deckung der Kosten für die vom Unternehmen engagierten Berater gewährt.

Zielgruppe

Beihilfefähige Unternehmen

Das Programm Fit 4 Innovation richtet sich an alle in Luxemburg tätigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Voraussetzungen

Allgemeine Bedingungen

Die kleinen und mittleren Unternehmen müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.

Kosten

Förderfähige Kosten

Nur die Kosten für den am Projekt beteiligten Berater sind förderfähig.

Vorgehensweise und Details

Ablauf

  • Das Programm besteht aus 2 Phasen: In einer 1. Phase der Analyse der Leistungsfähigkeit des Unternehmens, der sogenannten Diagnosephase, geht es darum, das Verbesserungspotenzial der Unternehmensorganisation zu bestimmen. Der Berater wird für einen Zeitraum von 6 bis 8 Wochen engagiert, um die Hebel zur Leistungssteigerung im Unternehmen zu identifizieren. In dieser Phase wird der Berater die potenziellen Gewinne quantifizieren (entweder in Form einer Kostensenkung oder in Form einer Umsatzsteigerung) und einen ganzheitlichen Aktionsplan vorlegen. Das Unternehmen behält sich die Möglichkeit vor, die nächste Phase nicht zu beginnen.

    Budget: Fixkosten für den Berater, wobei die Obergrenze bei 15.000 Euro (ohne MwSt.) liegt.

    Zuschuss: 50 % der Beraterkosten.

  • Eine 2. Phase, deren Schwerpunkt auf der Umsetzung der in der Diagnosephase ermittelten Empfehlungen liegt, sollte es dem Unternehmen ermöglichen, seine Organisation durch die Einführung neuer Arbeitsmethoden zu ändern. Diese Änderungen müssen zu einer messbaren Wirkung führen, auf deren Grundlage 50 % der Vergütung des Beraters berechnet werden.

    Ziel: Änderung der Unternehmensorganisation zur Beseitigung von Prozessengpässen, Umsetzung des Aktionsplans zur Freisetzung von Ressourcen.

    Einschränkung
    : Die Vergütung des Beraters wird in 2 Teile (fix und variabel) aufgeteilt. Der Berater muss sich zu Ergebnissen verpflichten und die Rentabilität der Investitionen gewährleisten.

    Subvention
    : 50 % der Fixkosten für den Berater.

Antragstellung

Unternehmen, die an der Diagnosephase teilnehmen möchten, müssen sich an die Abteilung für KMU von Luxinnovation wenden, die gemeinsam mit den Unternehmen den Einstieg in das Programm Fit 4 Innovation evaluiert und sie mit zugelassenen Beratern in Kontakt bringt.

Für die 2. Phase wird den teilnehmenden Unternehmen ein Beihilfeantragsformular für die Projektphase des Programms Fit 4 Innovation zur Verfügung gestellt.

Die vollständigen Unterlagen müssen – datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten am Projekt elektronisch oder per Post an die Direktion für Forschung und Innovation des Ministeriums für Wirtschaft geschickt werden.

Auszahlung der Beihilfe

Die Kapitalzuschüsse werden nach Abschluss jeder Phase des Projekts ausgezahlt. In der 2. Phase können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen schrittweise entsprechend der Umsetzung der Tätigkeiten, für die die Beihilfe gewährt wurde, geleistet werden.

Formulare/Online-Dienste

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren
Doppelklick, um die Karte zu aktivieren

Ihre Meinung interessiert uns

Wie würden Sie den Inhalt dieser Seite bewerten?

Zum letzten Mal aktualisiert am