Inanspruchnahme des Programms Fit 4 Digital Packages
Ergänzend zum Programm Fit 4 Digital wurde ein Beihilfeprogramm für die Digitalisierung eingeführt, das speziell zur Unterstützung von Kleinstunternehmen und mittleren Unternehmen konzipiert wurde.
Getauft auf den Namen Fit 4 Digital Packages besteht dieses Programm aus:
- einer personalisierten Begleitung durch eine neutrale Instanz (das Fachwissen der von Luxinnovation zugelassenen Dienstleister); und
- einer finanziellen Unterstützung durch die Generaldirektion für Mittelstand des Ministeriums für Wirtschaft.
Zielgruppe
Jedes Unternehmen, das:
- eine Niederlassungsgenehmigung besitzt;
- weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigt;
- seinen Gesellschaftssitz in Luxemburg hat;
- keine von den staatlichen Beihilfen ausgeschlossene Tätigkeit ausübt, wie beispielsweise Unternehmen aus dem Fischerei-, Verarbeitungs- und Vermarktungssektor.
Fit 4 Digital Packages richtet sich zudem insbesondere an Unternehmen, die:
- den Wunsch haben:
- ihre Präsenz und ihren Bekanntheitsgrad im Internet zu erhöhen; oder
- ihre Kundenakquise und -bindung zu erleichtern und ihre Absätze zu steigern; oder
- ihren täglichen Arbeitsablauf zu erleichtern und die interne Performance zu optimieren; oder
- ihre Präsenz und ihren Bekanntheitsgrad im Internet zu erhöhen; oder
- auf Letzshop sind und ihr Lagermanagement verbessern möchten.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Ein an Fit 4 Digital Packages interessiertes Unternehmen muss in einem ersten Schritt das House of Entrepreneurship kontaktieren.
Anschließend muss eine Beurteilung der digitalen Reife erfolgen. Diese Voranalyse, genannt „Digital Check-up“, erfolgt über die Website https://www.houseofentrepreneurship.lu/godigital/.
Anschließend besucht ein Berater des House of Entrepreneurship das Unternehmen und bespricht dort das Projekt.
Das Unternehmen erhält ebenfalls eine Liste der von Luxinnovation zugelassenen Dienstleister.
Kosten
Um das Programm Fit 4 Digital Packages in Anspruch zu nehmen, muss das Unternehmen mindestens 6.650 Euro ohne Mehrwertsteuer verauslagen. Es kommt jedoch in den Genuss einer Erstattung eines einmaligen Betrags von 5.000 Euro.
Vorgehensweise und Details
Einreichung der Bewerbung
Das Unternehmen muss seine Online-Bewerbung mit Hilfe des Beraters des House of Entrepreneurship über die Website von Luxinnovation einreichen.
Im Rahmen dieses Schritts kann das Unternehmen das auf sein Projekt und seinen Bedarf zugeschnittene Paket wählen, darunter:
- digitales Marketing;
- Kundenmanagement;
- Organisationsmanagement.
Das Unternehmen wählt außerdem einen von Luxinnovation zugelassenen Experten für die Durchführung des Projekts aus.
Die Bewerbung muss anschließend validiert werden. Im Falle einer positiven Antwort erhält das Unternehmen eine Bestätigung seiner Förderfähigkeit seitens Luxinnovation.
Im Rahmen der Online-Bewerbung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- Kopie der Niederlassungsgenehmigung;
- Satzung des Unternehmens;
- Bankidentitätsnachweis des Unternehmens;
- Bilanz des letzten Geschäftsjahres;
- Bescheinigung der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) über die Zahl der Arbeitnehmer.
Umsetzung
Sobald das Projekt von Luxinnovation validiert worden ist, implementiert der vom Unternehmen gewählte Experte die im Rahmen des Pakets zurückbehaltenen digitalen Lösungen.
Höhe der Beihilfe
Die Höhe der von der Generaldirektion für Mittelstand des Ministeriums für Wirtschaft gewährten Beihilfe für die Implementierung des zurückbehaltenen digitalen Tools beläuft sich auf einen einmaligen Betrag von 5.000 Euro ohne Mehrwertsteuer.
In der Praxis nimmt das Unternehmen nach der Implementierung des Pakets erneut Kontakt mit Luxinnovation und dem House of Entrepreneurship für eine Bewertung auf. Auf der Grundlage dieser Bewertung erstellt Luxinnovation einen Bericht über die Umsetzung, und der Bericht wird samt der Rechnung dem Ministerium für Wirtschaft übermittelt.
Somit werden dem Unternehmen die Kosten nach der Umsetzung des Pakets erstattet.
Bewertung des Programms
Nach der Umsetzung des Projekts bewertet das Unternehmen seine Erfahrung mit dem Programm. Dieser Schritt wird in enger Zusammenarbeit mit Luxinnovation und dem House of Entrepreneurship durchgeführt.
Rechtsmittel
Die Ablehnung des Antrags auf finanzielle Beihilfe ist eine Verwaltungsentscheidung, gegen die unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen die üblichen Rechtsmittel (außergerichtlicher Rechtsbehelf, gerichtlicher Rechtsbehelf) eingelegt werden können.
Der Antragsteller kann sich darüber hinaus an den Ombudsmann wenden.
Formulare/Online-Dienste
Demande d’aides étatiques : Programme Fit4 Digital - Packages
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