Beihilfen für die Digitalisierung – Fit 4 Digital
Die Handwerkskammer und die Handelskammer leisten den Unternehmen Unterstützung, um ihnen den Weg zur digitalen Transformation zu ebnen. Diese Unterstützung beinhaltet:
- Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen;
- eine Unternehmensanalyse, einschließlich Empfehlungen;
- Begleitmaßnahmen für die Umsetzung der vorgeschlagenen IT-Lösungen.
Im Hinblick auf die Analyse und anschließende Umsetzung stützen sich die Handelskammer und die Handwerkskammer auf das von Luxinnovation entwickelte Dienstleistungsangebot „Fit 4 Digital“, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) dabei zu helfen, einen Nutzen aus digitalen Technologien zu ziehen.
Während des Digitalisierungsprozesses können die Unternehmen in den Genuss verschiedener finanzieller Beihilfen des Ministeriums für Wirtschaft kommen.Zielgruppe
Das Programm zur Digitalisierung von KMU richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die in den Bereichen Handel, Industrie und Handwerk sowie im Hotel- und Gastronomiegewerbe tätig sind und über eine von der Generaldirektion für Mittelstand (Direction générale des classes moyennes) ausgestellte Niederlassungsgenehmigung verfügen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
KMU, die ihre Digitalisierung einleiten oder weiter ausbauen möchten, setzen sich mit der zuständigen Abteilung ihrer jeweiligen Berufskammer in Verbindung. Dies können folgende Abteilungen sein:
- die Abteilung „eHandwierk“ der Handwerkskammer oder;
- das Team „Go Digital“ der Handelskammer.
Die Aufgabe dieser beiden Abteilungen besteht darin, die Unternehmen zu sensibilisieren, zu informieren und ihnen bei der Bewältigung der verschiedenen Herausforderungen in den Bereichen Digitalisierung und digitale Transformation zu helfen.
Anschließend stellt das betroffene Unternehmen auf der Website von Luxinnovation einen Online-Antrag, um in den Genuss des Programms „Fit 4 Digital“ zu kommen.
Hierfür muss das Unternehmen bereits einen Berater des Programms „Fit 4 Digital“ von Luxinnovation ausgewählt haben. Dieser analysiert die Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in allen Abteilungen des Unternehmens (Personalwesen, Beschaffung, Buchhaltung usw.). Auf diese Weise bewertet der Berater das digitale Know-how und das Verbesserungspotenzial des Unternehmens im Hinblick auf den Einsatz von IKT.
Zum Schluss der Analyse formuliert der von Luxinnovation anerkannte Berater Empfehlungen in Bezug auf den Einsatz von IT-Tools. Für jede vorgeschlagene Maßnahme sind die konkreten Vorteile und der zusätzliche Nutzen für das Unternehmen die entscheidenden Aspekte.
Das Unternehmen kann anschließend mit der Umsetzung der aus der Analyse hervorgehenden Empfehlungen beginnen, die sich sowohl auf die Organisation als auch auf die Ausrüstung und das Material beziehen.
Höhe der Beihilfe
Im Rahmen von „Fit 4 Digital“ übernimmt das Ministerium für Wirtschaft die Kosten für die von einem zertifizierten Berater durchgeführte Analyse bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro (ohne MwSt.).
Der Berater muss von Luxinnovation anerkannt sein (siehe Liste der anerkannten Berater).
Nach der Validierung der Bewerbung für das Programm „Fit 4 Digital“ übermittelt das Ministerium für Wirtschaft dem Antragsteller einen „Voucher/Gutschein für Unternehmen“, der die Übernahme der Kosten für die Analyse bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro (ohne MwSt.) bestätigt; es sind keine weiteren Formalitäten erforderlich.
Beschließt das Unternehmen, einige im Rahmen der durchgeführten Analyse vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen, kann es in den Genuss des Beihilfesystems für KMU kommen, um:
- die Beratungsleistungen von externen Fachleuten zu decken;
- im Falle von Investitionen in Software und Hardware in den Genuss der Investitionsbeihilfe für KMU zu kommen;
- die Investitionen im Zusammenhang mit dem Projekt „Fit 4 Digital“ (Hardware, Software) durch die Inanspruchnahme der Investitionsbeihilferegelung für KMU zu decken.
Sollte das vom Digitalisierungsprozess betroffene Personal während der Umsetzung Schulungen oder Einweisungen in die neuen IT-Tools erhalten, kann das Unternehmen ferner in den Genuss von Beihilfen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung kommen.
Formulare/Online-Dienste
Demande d’aides étatiques : Programme "Fit for Digital"
Démarche en ligne
Zuständige Kontaktstellen
-
House of Entrepreneurship – One-Stop Shop14, rue Erasme
L-1468 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 42 39 39 - 3308.30–17.30 Uhr
-
Handwerkskammer2, circuit de la Foire Internationale
L-1016 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
B.P. 1604
Tel. : (+352) 42 67 67-1Fax : (+352) 42 67 87 -
Handwerkskammer – Unternehmensbörse2, circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1604 / L-1016
Tel. : (+352) 42 67 67 - 1Fax : (+352) 42 67 87 -
Team „Contact Entreprise“ der Handwerkskammer Luxemburg2, circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxemburg-Kirchberg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1604 / L-1016
-
Entreprise Europe Network2, circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxemburg-Kirchberg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1604 / L-1016
Tel. : (+352 ) 42 67 67-366Fax : (+352) 42 67 87
-
Luxinnovation5, avenue des Hauts-Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 43 62 63-1Fax : (+352) 43 81 20 -
Luxinnovation – NCP5, avenue des Hauts Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 43 62 63 - 667
-
Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Beihilfen für KMU)
L-2914 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 535 / L-2937 Luxembourg
Tel. : (+352) 247-74704Fax : (+352) 247-74701