- Beihilferegelung für Unternehmen, die besonders stark vom Anstieg der Energiepreise betroffen sind
- Antrag auf Erhalt einer Ausgleichszahlung für zwischen dem 1. und dem 15. August 2022 gekauften Diesel für den landwirtschaftlichen oder industriellen/gewerblichen Gebrauch
- Beihilferegelung für Unternehmen mit mittlerem Energieverbrauch (mindestens 2 %), die infolge des Tripartite-Abkommens vom 28. September 2022 eingerichtet wurde
- Vorübergehende Beihilfe zur Begrenzung des Preises für das Laden von Fahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladestationen
- Vorübergehender Zuschuss für den Kauf von schüttfähigen Holzpellets für die Haushalte