Einführung einer „Anti-Krisen-Sonderfinanzierung“ durch die SNCI
Die Nationale Kredit- und Investitionsgesellschaft (Société Nationale de Crédit et d’Investissement - SNCI) hat eine „Anti-Krisen-Sonderfinanzierung“ von bis zu 400 Millionen Euro eingerichtet, was einer Hebelwirkung von insgesamt fast 700 Millionen Euro, einschließlich Bankfinanzierung, entspricht.
Zielgruppe
Diese „Anti-Krisen-Sonderfinanzierung“ (Financement Spécial Anti Crise - FSAC) richtet sich an luxemburgische KMU und Großunternehmen, die über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Die Auszahlung der SNCI erfolgt auf Antrag der Bank des Kunden – ohne weitere Formalitäten.
Fristen
Diese Sonderfinanzierung wurde ins Leben gerufen, um jeglichen außergewöhnlichen Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zu decken. Dies gilt für Finanzierungsentscheidungen, die bis zum 31. Dezember 2020 getroffen werden.
Vorgehensweise und Details
Form und Gewährung der Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt auf indirekte Weise über die übliche Bank des Kunden: Die SNCI finanziert bis zu 60 % des zu deckenden Bedarfs unter der Voraussetzung, dass die Bank 40 % übernimmt.
Die Höhe der Sonderfinanzierung (SNCI-Teil) kann zwischen 12.500 Euro und 10 Millionen Euro variieren.
Dauer der Finanzierung
Die maximale Dauer der Sonderfinanzierung beträgt 5 Jahre – mit einem anfänglichen Tilgungsaufschub von höchstens 2 Jahren für die Kapitalrückzahlung.
Zuständige Kontaktstellen
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Nationale Kredit- und Investitionsgesellschaft7, rue du Saint Esprit
L-1475 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1207 / L-1012
Tel. : (+352 ) 46 19 71-1Fax : (+352) 46 19 71 90