Fördermittel für den Kongresstourismus

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Mit Fördermitteln für den Kongresstourismus soll die Organisation von Kongressen und ähnlichen Veranstaltungen (Kolloquien, Konferenzen usw.) unterstützt werden, um:

  • zur Förderung Luxemburgs als Reiseziel für Kongresse und Tagungen beizutragen;
  • den Nutzen solcher Veranstaltungen für die lokale Wirtschaft zu vergrößern.

Diese Fördermittel werden von der Generaldirektion für Tourismus (Direction générale du tourisme) des Wirtschaftsministeriums (Ministère de l'Economie) vergeben.

Zielgruppe

Betroffene Unternehmen

Folgende Empfänger können in den Genuss der Beihilfen gelangen:

  • private Vereinigungen;
  • öffentlich-rechtliche Anstalten;
  • internationale Organisationen und Einrichtungen.

Förderfähige Veranstaltungen

Folgende Veranstaltungen sind förderfähig:

  • Kongresse;
  • Konferenzen;
  • Kolloquien;
  • sonstige vergleichbare Veranstaltungen, die in einem geschäftlichen Rahmen stattfinden.

Voraussetzungen

Umfang der Veranstaltung

Um in den Genuss der Beihilfe zu gelangen, müssen die Veranstaltungen alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Mindestteilnehmerzahl: 75;
  • mindestens 75 registrierte Übernachtungen in luxemburgischen Hotels.

Ort und Unterkunft

Die Veranstaltung muss in Luxemburg stattfinden und die Teilnehmer aus dem Ausland müssen in Luxemburg untergebracht sein.

Markenimage

Veranstaltungen, deren Inhalt oder Thematik negative Auswirkungen auf das Markenimage des Landes haben könnten, sind nicht förderfähig.

Fristen

Anträge auf Fördermittel für Kongresstourismus müssen spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.

Gibt das Wirtschaftsministerium dem Antrag statt, müssen die Veranstalter spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem Kongress Folgendes einreichen:

  • eine Tätigkeitsbilanz;
  • einen finanziellen Bericht;
  • eine Aufstellung der im Rahmen der Veranstaltung registrierten Übernachtungen;
  • und quittierte Rechnungen des touristischen Rahmenprogramm.

Der endgültige Betrag der bewilligten Beihilfe wird entsprechend den bereit gestellten Unterlagen berechnet und gezahlt.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antragsteller muss einen ordnungsgemäß ausgefüllten Antrag auf Fördermittel für Kongresstourismus an die Generaldirektion für Tourismus des Wirtschaftsministeriums schicken.

Bei Postsendungen ist Folgendes auf dem Umschlag anzugeben:

Ministère de l'Economie
Demande d'aides d'Etat
L-2937 LUXEMBOURG

Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:

  • eine Präsentation des Projekts mit folgenden Angaben:
    • Veranstalter;
    • Veranstaltungsprofil: Konzept, Zielgruppe, Zielsetzungen, voraussichtlicher Ablauf, Redner, Teilnehmerzahl;
    • Beschreibungen und Schätzungen:
      • des wirtschaftlichen Nutzens für den Veranstaltungsort;
      • der Auswirkungen auf die betreffende Branche (Know-how, Networking usw.);
      • des medialen Nutzens und/oder der Auswirkungen auf das Markenimage Luxemburgs;
  • ein Finanzierungsplan des Projekts, d. h.:
    • ausführliche Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben;
    • geplante und/oder bewilligte Kofinanzierungen.
Die Anträge werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln angenommen.

Höhe der Beihilfe

Pauschalbeihilfe pro Übernachtung in einem luxemburgischen Beherbergungsbetrieb

Eine Pauschalbeihilfe von 25 Euro pro registrierte Übernachtung in einem luxemburgischen Beherbergungsbetrieb wird für Veranstaltungen bewilligt, die in folgenden Zeiträumen stattfinden:

  •  zwischen dem 1. März und dem 14. Juli;
  •  zwischen dem 16. September und dem 31. Dezember.

Die Höhe der Beihilfe ist auf 20.000 Euro begrenzt.

Um die Veranstaltung von Kongressen während der auslastungsschwachen Zeiten des Jahres zu fördern, wird eine Pauschalbeihilfe von 35 Euro pro registrierte Übernachtung in einem luxemburgischen Hotel für Veranstaltungen bewilligt, die in folgenden Zeiträumen stattfinden:

  • zwischen dem 15. Juli und dem 15. September;
  • zwischen dem 1. Januar und dem 28. Februar.

Die Höhe der Beihilfe ist auf 25.000 Euro begrenzt.

Um die Veranstaltung von Kongressen in ländlichen Gebieten zu fördern, wird eine Pauschalbeihilfe von 35 Euro pro registrierte Übernachtung während des ganzen Jahres für Veranstaltungen bewilligt.

Die Höhe der Beihilfe ist auf 25.000 Euro begrenzt.

Für Kongresse mit mehr als 1.500 registrierten Übernachtungen in luxemburgischen Hotels ist eine zusätzliche Pauschalbeihilfe von 10.000 Euro vorgesehen.

Beihilfe für das touristische Rahmenprogramm

Im Rahmen der touristischen Programme werden folgende Kosten bis in Höhe von maximal 50 % erstattet:

  • Kosten für die Beschäftigung von ausgebildeten Reiseleitern;
  • Transportkosten (z. B. Kosten für das Anmieten eines Reisebusses).
Die Rückerstattung der Kosten ist auf 2.500 Euro begrenzt. Dieser Betrag ist im Höchstbetrag der Pauschalbeihilfe enthalten, und wird nicht zusätzlich zu den 20.000 oder 25.000 Euro ausgezahlt.

Höchstbetrag der Beihilfen

Der Gesamtbetrag der Beihilfen kann nicht mehr als 25 % der angefallenen Gesamtkosten für den Veranstalter betragen.

Zusammenfassende Tabelle

  Luxemburg-Stadt Ländliche Gebiete
Datum der Veranstaltung 01.03.–14.07. und
16.09.–31.12.
01.01.–29.02. und
15.07.–15.09.
während des ganzen Jahres
Pauschalbeihilfe pro Übernachtung 25 Euro/Übernachtung
maximal 20.000 Euro
35 Euro/Übernachtung
maximal 25.000 Euro
35 Euro/Übernachtung
maximal 25.000 Euro
Beihilfe für das touristische Rahmenprogramm 50 % der tatsächlichen Kosten für Reiseleiter und Transport (max. 2.500 Euro)
Gesamthöhe der Beihilfe (A+B) begrenzt auf: 20.000 Euro 25.000 Euro 25.000 Euro
Zusätzliche Pauschalbeihilfe ab 1.500 Übernachtungen 10.000 Euro 10.000 Euro 10.000 Euro
Höchstbetrag der Beihilfen 25 % der angefallenen Kosten 25 % der angefallenen Kosten 25 % der angefallenen Kosten

Formulare/Online-Dienste

Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Organisation eines Kongresses

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

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