Beantragung eines Zuschusses für touristische Projekte
Unternehmen
Behörden und sonstige Stellen
Das Ministerium für Wirtschaft (Ministère de l'Économie) kann Gemeindeverwaltungen und Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL) einen Zuschuss zahlen, um die bei der Durchführung einer Aktivität im Interesse des nationalen Tourismus anfallenden Kosten zu decken.
Betroffen sind:
bei der Organisation einer touristischen Veranstaltung anfallende Kosten;
bei der Organisation einer Sportveranstaltung mit touristischem Bezug anfallende Kosten;
bei der Organisation einer kulturellen Veranstaltung mit touristischem Bezug anfallende Kosten;
im Rahmen eines Messeauftritts oder der Teilnahme an einem Kongress bzw. an einer Weiterbildung in Zusammenhang mit einer touristischen Aktivität anfallende Kosten;
Werbekosten (Druck von Flyern, Broschüren, Stadtplänen, Einführung von Design-Richtlinien);
bei der Durchführung von einem sonstigen Projekt mit touristischem Bezug anfallende Kosten.
Spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung oder Aktivität muss anhand des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars ein Vorantrag zusammen mit einer Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben und konkreten Kostenvoranschlägen eingereicht werden.
Nach der Veranstaltung ist der Antrag zusammen mit den entsprechenden Belegen an die Generaldirektion Tourismus (Direction générale du tourisme) zu schicken.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antragsteller muss anhand des dafür vorgesehenen Formulars den ordnungsgemäß ausgefüllten Beihilfeantrag an die Generaldirektion für Tourismus richten.
Für den Versand per Post ist folgende Adresse zu benutzen:
Ministère de l’Économie Direction générale du tourisme Aides financières et comptabilité B.P. 86 L-2937 Luxembourg
Belege
Vor der Veranstaltung oder Aktivität sind dem Vorantrag folgende Unterlagen beizufügen:
das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular;
die Aufstellung der voraussichtlichen Kosten des Projekts;
konkrete Kostenvoranschläge.
Nach der Veranstaltung oder Aktivität sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular;
eine finanzielle Abrechnung mit Einnahmen und Ausgaben;
quittierte Rechnungen samt Zahlungsbelegen;
Unterlagen zur Veranschaulichung der Projektdurchführung (Pressemappe, Tätigkeitsbericht, Fotos, Videos, Plakate usw.);
Auskunft über eine mögliche Beteiligung von Dritten an der Projektfinanzierung.
Höhe der Beihilfe
Der Zuschuss nimmt die Form einer finanziellen Hilfe für den Empfänger an.
Die Höhe der Hilfe wird von der Generaldirektion für Tourismus festgelegt, und zwar auf der Grundlage:
des touristischen Werts der Aktivität;
der Verfügbarkeit von Budget.
Auszahlung
Die Beihilfe wird nach Abschluss der Aktivität und gegen Vorlage des Antrags mit den entsprechenden Belegen ausgezahlt.
Pflichten der Empfänger
Sobald der Zuschuss gewährt wurde, muss der Empfänger bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Der Zuschuss darf nur für die Kosten und Aufwendungen verwendet werden, die mit der Aktivität verbunden sind, für die er beantragt wurde.
Alle Präsentations-, Informations- und Werbematerialien, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, einschließlich der Website, müssen mit dem Hinweis „Avec le soutien de la Direction générale du tourisme du Ministère de l'Économie“ (Mit der Unterstützung der Generaldirektion Tourismus des Ministeriums für Wirtschaft) und dem Logo des Ministeriums versehen werden.
Bei Herausgabe von Druckschriften (Flyer, Broschüren, Stadtpläne) gilt Folgendes:
Verfügt der Antragsteller über seine eigenen Design-Richtlinien, so sind diese gemeinsam mit dem Logo Visit Luxembourg zu verwenden.
Hat der Antragsteller keine Design-Richtlinien festgelegt, so sind die Design-Richtlinien des Regionalen Fremdenverkehrsamts (Office Régional du Tourisme) gemeinsam mit dem Logo Visit Luxembourg zu verwenden.
Der Empfänger muss das Ministerium über alle größeren Veränderungen innerhalb der Vereinigung (Mandat, Rechts- und Verwaltungsstruktur, Wechsel im Verwaltungsrat) informieren.
Formulare/Online-Dienste
Gemeindeverwaltung oder Vereinigung ohne Gewinnzweck - Beantragung einer Beihilfe für Tätigkeiten im Interesse des nationalen Tourismus
Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.
Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.
Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.
Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).
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Commune et Asbl - formulaire demande subside projet touristique
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Communal administration or non-profit association - Application for a subsidy for an activity to promote national tourism
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