Aufforderung zur Einreichung von Projekten zwecks Förderung der sozialen Innovation

Um die soziale Innovation zu unterstützen und somit für einen gerechten und nachhaltigen Wandel zu sorgen, veröffentlichen das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft und das Ministerium für Wirtschaft den 1. Aufruf zur Einreichung von Projekten, die auf die soziale Innovation abzielen.

Es gibt viele Arten, an die drängenden Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung heranzugehen und dabei zur Schaffung von qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen und zur langfristigen Tragfähigkeit der Wirtschaft beizutragen. Die Sozial- und Solidarwirtschaft und insbesondere das soziale Unternehmertum, das von der sozialen Innovation angetrieben wird, ist eine davon.

Eine Innovation kann sowohl aufgrund ihres Zwecks als auch aufgrund ihrer Mittel sozial sein. Es können neue Ideen (Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse) entstehen, die gleichzeitig gesellschaftlichen Bedürfnissen auf effizientere Weise gerecht werden und neue soziale Beziehungen oder neue Zusammenarbeiten schaffen.

Diese Problematiken können verschiedene Themenbereiche umfassen, wie:

  • Beschäftigung;
  • Wohnen;
  • Umweltschutz; oder
  • soziale Ausgrenzung.

Eine weiter gefasste Definition bezeichnet soziale Innovation als jede wirtschaftliche Aktivität, die auf die Erhaltung und Entwicklung der sozialen Bindung, die Aufrechterhaltung und Stärkung des territorialen Zusammenhalts, die Entwicklung kultureller oder kreativer Aktivitäten sowie die Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsaktivitäten ausgerichtet ist.

Hier einige Beispiele:

  • die Verschwendung von Lebensmitteln bekämpfen, indem sie, anstatt entsorgt zu werden, für karitative Zwecke verwendet werden.
  • Wohnkonzepte erarbeiten, bei denen beispielsweise bei älteren Personen freie Schlafplätze angeboten werden, um die Wohnungsnot zu bekämpfen;
  • eine Energiegemeinschaft gründen, um den Kauf und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu vergemeinschaften.

Zielgruppe

Jede juristische Person (SA, SARL, SCOP mit oder ohne Zulassung, SIS), die:

  • hauptberuflich eine Wirtschaftstätigkeit ausübt; und
  • Träger eines neuen Projekts zur sozialen Innovation in Luxemburg ist.

Die ASBL sind von diesem Projektaufruf nicht betroffen.

Voraussetzungen

Allgemeine Bedingungen

Juristische Personen, die hauptberuflich eine Wirtschaftstätigkeit ausüben, müssen die für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation geltenden Allgemeinen Bedingungen erfüllen.

Beihilfefähige Kosten

Alle Kosten, die in direktem Zusammenhang mit den Projekten zur sozialen Innovation stehen, sind förderfähig:

  • die Personalkosten: Forscher, Techniker und sonstiges Hilfspersonal, wenn sie für das Projekt zur sozialen Innovation angestellt sind;
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung, sofern und solange sie für das Projekt zur sozialen Innovation genutzt werden.

Werden diese Instrumente oder die Ausrüstung nicht während ihrer gesamten Lebensdauer im Rahmen des Projekts genutzt, sind nur die der Dauer des Projekts entsprechenden Abschreibungskosten, die gemäß den allgemeingültigen Rechnungslegungsgrundsätzen berechnet werden, förderfähig;

  • Kosten für das Outsourcing unter den Bedingungen des freien Wettbewerbs;
  • zusätzliche Allgemeinkosten mit einer Pauschale von 25 % der Personalkosten, einschließlich der Sozialabgaben.

Die Beihilfe in Form eines Zuschusses kann sich auf einen Prozentsatz der förderfähigen Kosten belaufen.

Fristen

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten und spätestens am 15. Juni 2023 übermittelt werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Beihilfeantrag für ein Projekt zur sozialen Innovation ist anhand des entsprechenden Formulars (siehe Rubrik „Formulare/Online-Dienste“) per E-Mail an secretariat.sis@mt.etat.lu einzureichen.

Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an. Eine solche Begleitung kann per E-Mail an aides@luxinnovation.lu beantragt werden.

Belege

Die Antragsunterlagen müssen insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:

  • Name und Größe des Unternehmens;
  • eine Beschreibung des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie des innovativen Charakters, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
  • eine Beschreibung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und des wirtschaftlichen Potenzials;
  • den Standort des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
  • eine Aufstellung der Kosten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
  • die Form und die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt oder Programm, die Tätigkeit oder die Investition und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten benötigt wird;
  • alle relevanten Faktoren, die den zuständigen Ministern eine Einschätzung der Qualitäten oder Besonderheiten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und ihres Anreizeffekts erlauben;
  • die Datei „Synthèse financière, welche die Kosten des Projekts sowie den voraussichtlichen Liquiditätsplan enthält. Die Vorlagen können in der Rubrik „Formulare/Online-Dienste“ heruntergeladen werden;
  • die Aktionärsstruktur des Unternehmens bis hin zu den wirtschaftlichen Eigentümern: hier sind die direkten oder indirekten Verbindungen zu anderen juristischen Personen anzugeben;
  • buchhalterische Informationen: Jahresabschlüsse, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres);
  • wenn möglich, eine quantitative Schätzung der Wirkung der sozialen Innovationsmaßnahmen (zum Beispiel: gerettete Lebensmittel in Kilogramm, Zahl der gepflanzten Bäume usw.).

Unternehmen, die vor weniger als 3 Jahren gegründet wurden, müssen einen Businessplan vorlegen.

Bearbeitung des Antrags

Nach der Frist für die Einreichung wird eine erste Auswahl auf der Grundlage des Kriteriums der sozialen Innovation getroffen. Anschließend wird der Businessplan geprüft. Dann erfolgt die Einstufung der besten Projekte unter Berücksichtigung der Budgetgrenze.

Höchstbetrag der Beihilfe

Für jedes Projekt zur sozialen Innovation kann sich der Bruttobetrag auf bis zu 200.000 Euro pro einziges Unternehmen (Gruppe) im Sinne der Verordnung (EU) 1407/2013 belaufen.

Die Höhe der Beihilfe wird auf der Grundlage der förderfähigen Kosten des Projekts berechnet und darf 50 % der zulässigen Kosten nicht übersteigen.

Auszahlung der Beihilfe

Der Kapitalzuschuss wird nach Abschluss des Projekts ausgezahlt.

Im Laufe der Tätigungen der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.

Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist per E-Mail an secretariat.sis@mt.etat.lu zu stellen.

Formulare/Online-Dienste

Demande d'aide à compléter

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren
Doppelklick, um die Karte zu aktivieren
Doppelklick, um die Karte zu aktivieren

Ihre Meinung interessiert uns

Wie würden Sie den Inhalt dieser Seite bewerten?

Zum letzten Mal aktualisiert am