jährlich
Großunternehmen
Selbstständige
KMU
Arbeitgeber, die Auszubildende auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags beschäftigen, können in den Genuss einer Beihilfe zur Förderung der Ausbildung kommen.
Auszubildende können bei erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung eine Ausbildungsprämie erhalten.
Diese Beihilfe kann jeder in Luxemburg niedergelassene Arbeitgeber beziehen, der einen Auszubildenden auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags beschäftigt.
Unternehmen, die Ausbildungsbeihilfen und -prämien erhalten möchten, müssen ausbildungsberechtigt sein und den Status einer Ausbildungseinrichtung haben.
Der Antrag muss vor dem 1. Juli des Jahres eingereicht werden, das auf das Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres folgt.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Arbeitgeber keine Beihilfen mehr für das entsprechende Jahr beziehen.
Beispiel: Anträge für das Ausbildungsjahr 2020/2021 müssen vor dem 1. Juli 2022 eingereicht werden.
Der Arbeitgeber setzt sich mit der Berufsberatung (Service d’orientation professionnelle) der Arbeitsagentur (ADEM) in Verbindung.
Der Arbeitgeber muss seinem Antrag Kopien der Lohn-/Gehaltsabrechnungen des Auszubildenden für den entsprechenden Zeitraum beifügen.
Die Beihilfen werden pro Ausbildungsjahr (Schuljahr) bewilligt. Das Ausbildungsjahr läuft von September bis August des Folgejahres.
Der Beschäftigungsfonds zahlt dem Arbeitgeber eine Beihilfe in Höhe von:
Arbeitgeber können sich ferner den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben in Verbindung mit der Ausbildungsvergütung erstatten lassen.