Arbeitgeber, die Auszubildende auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags beschäftigen, können in den Genuss einer Beihilfe zur Ausbildungsförderung kommen.
Auszubildende können bei erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung eine Ausbildungsprämie erhalten.
Zielgruppe
Diese Beihilfe kann jeder in Luxemburg niedergelassene Arbeitgeber beziehen, der einen Auszubildenden auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags beschäftigt.
Voraussetzungen
Unternehmen, die Ausbildungsbeihilfen und -prämien erhalten möchten, müssen zur Ausbildung von Lehrlingen zugelassen sein.
Darüber hinaus muss das Gewerbe oder der Beruf in der Liste der im Rahmen der Berufsausbildung anerkannten Berufe und Gewerbe aufgeführt sein.
Fristen
Der Antrag muss vor dem 1. Juli des Jahres, das auf das Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres folgt, eingereicht werden.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Arbeitgeber keine Beihilfen mehr für das entsprechende Jahr beziehen.
Beispiel: Anträge für das Ausbildungsjahr 2016/2017 müssen spätestens bis zum 1. Juli 2018 eingereicht werden.
Vorgehensweise und Details
Erstantrag
Der Arbeitgeber füllt das Formular für den Antrag auf Unterstützung aus und schickt es per Post an die Abteilung für berufliche Orientierung (Service d’orientation professionnelle) der Arbeitsagentur (ADEM).
Belege
Der Arbeitgeber muss seinem Antrag die Gehaltsabrechnungen des Auszubildenden für den entsprechenden Zeitraum beifügen.
Dauer der Beihilfe
Die Beihilfen werden pro Ausbildungsjahr (Schuljahr) bewilligt. Das Ausbildungsjahr läuft von September bis August des Folgejahres.
Höhe der Beihilfe
Der Beschäftigungsfonds zahlt dem Arbeitgeber eine Beihilfe in Höhe von:
- 27 % der Bruttoausbildungsvergütung bei folgenden Ausbildungsarten: DAP (beruflicher Eignungsnachweis), TRF (grenzüberschreitende Ausbildung) oder DT (Techniker-Diplom), oder;
- 40 % der Ausbildungsvergütung im Rahmen eines CCP (Berufsbefähigungszeugnis).
Arbeitgeber können sich ferner den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben in Verbindung mit der Ausbildungsvergütung erstatten lassen.
Formulare/Online-Dienste
Demande d'octroi des aides et primes de promotion de l'apprentissage
Zuständige Kontaktstellen
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Abteilung für berufliche Orientierung - Luxemburg-Stadt - Berufsberatungsstelle58, boulevard Grande-Duchesse Charlotte, place de l’Etoile/Stäreplaz
L-1330 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 19 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 85387 oder (+352) 247 - 85480Fax : (+352) 40 61 39Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr