Beihilfen zur Förderung der Ausbildung

Arbeitgeber, die Auszubildende auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags beschäftigen, können in den Genuss einer Beihilfe zur Förderung der Ausbildung kommen.

Auszubildende können bei erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung eine Ausbildungsprämie erhalten.

Zielgruppe

Diese Beihilfe kann jeder in Luxemburg niedergelassene Arbeitgeber beziehen, der einen Auszubildenden auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags beschäftigt.

Voraussetzungen

Unternehmen, die Ausbildungsbeihilfen und -prämien erhalten möchten, müssen ausbildungsberechtigt sein und den Status einer Ausbildungseinrichtung haben.

Fristen

Der Antrag muss vor dem 1. Juli des Jahres eingereicht werden, das auf das Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres folgt.

Nach Ablauf dieser Frist kann der Arbeitgeber keine Beihilfen mehr für das entsprechende Jahr beziehen.

Beispiel: Anträge für das Ausbildungsjahr 2020/2021 müssen vor dem 1. Juli 2022 eingereicht werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Arbeitgeber setzt sich mit der Berufsberatung (Service d’orientation professionnelle) der Arbeitsagentur (ADEM) in Verbindung.

Belege

Der Arbeitgeber muss seinem Antrag Kopien der Lohn-/Gehaltsabrechnungen des Auszubildenden für den entsprechenden Zeitraum beifügen.

Dauer der Beihilfe

Die Beihilfen werden pro Ausbildungsjahr (Schuljahr) bewilligt. Das Ausbildungsjahr läuft von September bis August des Folgejahres.

Höhe der Beihilfe

Der Beschäftigungsfonds zahlt dem Arbeitgeber eine Beihilfe in Höhe von:

  • 27 % der Bruttoausbildungsvergütung bei den Ausbildungsarten DAP, TRF oder DT; oder
  • 40 % der Ausbildungsvergütung im Rahmen eines CCP.

Arbeitgeber können sich ferner den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben in Verbindung mit der Ausbildungsvergütung erstatten lassen.

Zuständige Kontaktstellen

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