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Arbeitgeber, die Auszubildende auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags beschäftigen, können in den Genuss einer Beihilfe zur Ausbildungsförderung kommen.
Auszubildende können bei erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung eine Ausbildungsprämie erhalten.
Diese Beihilfe kann jeder in Luxemburg niedergelassene Arbeitgeber beziehen, der einen Auszubildenden auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags beschäftigt.
Unternehmen, die Ausbildungsbeihilfen und -prämien erhalten möchten, müssen zur Ausbildung von Lehrlingen zugelassen sein. Diese Zulassung wird, im Einvernehmen mit den zuständigen Arbeitnehmerkammern, von den zuständigen Arbeitgeberkammern oder von dem für die Arbeit zuständigen Minister erteilt.
Darüber hinaus muss das Gewerbe oder der Beruf in der Liste der im Rahmen der Berufsausbildung anerkannten Berufe und Gewerbe aufgeführt sein.
Der Antrag muss vor dem 1. Juli des Jahres, das auf das Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres folgt, eingereicht werden.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Arbeitgeber keine Beihilfen mehr für das entsprechende Jahr beziehen.
Beispiel: Anträge für das Ausbildungsjahr 2018/2019 müssen spätestens bis zum 1. Juli 2020 eingereicht werden.
Der Arbeitgeber füllt das Formular für den Antrag auf Unterstützung aus und schickt es per Post an die Abteilung für berufliche Orientierung (Service d’orientation professionnelle) der Arbeitsagentur (ADEM).
Der Arbeitgeber muss seinem Antrag die Gehaltsabrechnungen des Auszubildenden für den entsprechenden Zeitraum beifügen.
Die Beihilfen werden pro Ausbildungsjahr (Schuljahr) bewilligt. Das Ausbildungsjahr läuft von September bis August des Folgejahres.
Der Beschäftigungsfonds zahlt dem Arbeitgeber eine Beihilfe in Höhe von:
Arbeitgeber können sich ferner den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben in Verbindung mit der Ausbildungsvergütung erstatten lassen.
Demande d'octroi des aides et primes de promotion de l'apprentissage