Aufenthalt und/oder Beschäftigung in Luxemburg als EU-Bürger
Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Jeder Bürger der Europäischen Union (EU) oder eines gleichgestellten Staates hat das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen, sodass er in jedem Land der EU arbeiten und sich dort aufhalten darf.
Welche Formalitäten zu erledigen sind, hängt davon ab, ob die Aufenthaltsdauer 3 Monate überschreitet oder nicht:
- bei einem Aufenthalt von weniger als 3 Monaten (Urlaubsreise, Familienbesuch, Geschäftsreise, berufliche Tätigkeit usw.) müssen EU-Bürger keine besonderen Formalitäten erledigen. Sie müssen lediglich im Besitz eines gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses sein;
- bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten müssen EU-Bürger im Besitz eines gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses sein und zudem:
- sich innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft in Luxemburg bei der Gemeindeverwaltung des Ortes, an dem sie sich niederlassen möchten, anmelden;
- spätestens 3 Monate nach ihrer Ankunft, eine Anmeldeerklärung für EU-Bürger ausfüllen.
Zielgruppe
Betroffen sind Bürger eines EU-Mitgliedsstaates oder eines gleichgestellten Staates, die sich in Luxemburg niederlassen wollen als:
- Arbeitnehmer;
- Selbstständige;
- Nicht-Erwerbstätige mit nachweislich gesichertem Lebensunterhalt;
- an einer in Luxemburg zugelassenen öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung angemeldete Studierende;
- Familienangehörige (die selbst EU-Bürger sind) eines anderen EU-Bürgers oder Bürgers eines gleichgestellten Staates, das heißt:
- der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner eines EU-Bürgers (oder eines Bürgers eines gleichgestellten Staates) oder der nicht eingetragene Lebensgefährte, sofern eine dauerhafte Beziehung nachgewiesen werden kann.
Die Dauerhaftigkeit kann bescheinigt werden, wenn der Drittstaatsangehörige und der EU-Bürger ordnungsgemäß und ununterbrochen während mindestens 1 Jahres vor dem Antrag zusammengelebt haben oder wenn sie ein gemeinsames Kind haben; - die unter 21 Jahre alten oder noch wirtschaftlich abhängigen direkten Nachkommen (Kinder) des EU-Bürgers oder seines Ehe-/Lebenspartners;
- die direkten Vorfahren (Eltern) des EU-Bürgers oder seines Ehe-/Lebenspartners, die von dem EU-Bürger unterhalten werden.
- der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner eines EU-Bürgers (oder eines Bürgers eines gleichgestellten Staates) oder der nicht eingetragene Lebensgefährte, sofern eine dauerhafte Beziehung nachgewiesen werden kann.
Sonstige Familienangehörige, die nicht oben aufgelistet sind, können eine Erlaubnis erhalten, um sich in Luxemburg niederzulassen:
- wenn der EU-Bürger, der das Hauptaufenthaltsrecht besitzt, im Herkunftsland für ihren Unterhalt aufkam oder sie dort zu dessen Haushalt gehörten, oder
- wenn sich der EU-Bürger aufgrund von schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen des betreffenden Familienangehörigen unbedingt persönlich um diesen kümmern muss.
Wenn der EU-Bürger (oder Bürger eines gleichgestellten Staates) in Luxemburg studiert, dürfen nur folgende Familienangehörige nachziehen:
- der Ehepartner/eingetragene Lebenspartner;
- unterhaltsberechtigte Kinder.
Anträge für Kinder unter 10 Jahren können von deren gesetzlichem Vertreter eingereicht werden, ohne dass die Kinder dazu anwesend sein müssen.
Voraussetzungen
Bürger eines EU-Mitgliedstaates oder eines gleichgestellten Staates müssen bei der Reiseplanung im Besitz eines gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses sein.
Den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichgestellt sind folgende Staaten:
- Island, Liechtenstein und Norwegen als Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR);
- die Schweiz.
Vorgehensweise und Details
Aufenthalt von weniger als 90 Tagen
EU-Bürger oder Bürger gleichgestellter Staaten sowie deren Familienangehörige, die selbst EU-Bürger oder Bürger eines gleichgestellten Staates sind, müssen, wenn sie für einen Aufenthalt von weniger als 3 Monaten (Urlaubsreise, Familienbesuch, Geschäftsreise, berufliche Tätigkeit usw.) nach Luxemburg einreisen wollen, keine besonderen Formalitäten erledigen.
Sie müssen lediglich im Besitz eines gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses sein.
Aufenthalt von mehr als 90 Tagen
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, müssen EU-Bürger ihre Ankunft und bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde melden und sich anschließend dort anmelden.
Sofern die verschiedenen von der Gemeinde geforderten Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Einreise: die Anmeldung
EU-Bürger müssen sich innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft in Luxemburg bei der Gemeindeverwaltung des Ortes, an dem sie sich niederlassen möchten, anmelden und dort folgende Unterlagen vorzeigen:
- einen gültigen nationalen Personalausweis oder Reisepass;
- ihr Familienstammbuch oder eine Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde;
- die Geburtsurkunden der Kinder;
- gegebenenfalls die von der Gemeindeverwaltung des vorherigen Wohnorts ausgestellte Bescheinigung der Abmeldung.
Nach der Anmeldung bei der Gemeinde kann der Anmelder sich eine Wohnsitzbescheinigung ausstellen lassen;
Nach der Einreise: die Anmeldung als EU-Bürger
EU-Bürger müssen ebenfalls innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft in Luxemburg eine Anmeldeerklärung für EU-Bürger bei derselben Gemeindeverwaltung ausfüllen.
Der Anmeldeerklärung müssen je nach zutreffender Kategorie folgende Unterlagen beigefügt werden:
- im Falle von Arbeitnehmern:
- eine Kopie ihres gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses;
- ein von beiden Parteien unterzeichneter und datierter Arbeitsvertrag (unbefristeter, befristeter oder Zeitarbeitsvertrag) oder eine vom künftigen Arbeitgeber erteilte Einstellungszusage (datiert und unterzeichnet);
- im Falle von Selbstständigen:
- eine Kopie ihres gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses;
- gegebenenfalls eine Kopie der Niederlassungsgenehmigung oder des Bestätigungsschreibens der Generaldirektion für Mittelstand (Direction générale des classes moyennes), dass für die ausgeübte Berufstätigkeit keine Niederlassungsgenehmigung erforderlich ist;
- gegebenenfalls eine Kopie der Approbation (Ärzte, Krankengymnasten usw.);
- gegebenenfalls ein Dienstleistungsvertrag.
- im Falle von Nicht-Erwerbstätigen:
- eine Kopie ihres gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses;
- eine Erklärung oder ein Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt, um eine künftige Belastung des Sozialversicherungssystems zu vermeiden. Dieser Nachweis kann ein Beleg für eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente, eine Bankbescheinigung, eine Kostenübernahmeerklärung (zusammen mit den 3 letzten Lohn-/Gehaltszetteln oder einem Dokument zur Bescheinigung der monatlichen Einkünfte des Bürgen), ein Beleg für in einem anderen Mitgliedstaat bezogene Löhne/Gehälter oder Vergütungen usw. sein;
- ein Nachweis über ihre Mitgliedschaft und die Mitgliedschaft ihrer Familie bei einer Krankenversicherung. Diese Krankenversicherung muss alle möglichen Versicherungsfälle in Luxemburg abdecken (Krankenhausaufenthalt, Krankentransport, medizinische Kosten usw.). Dabei kann es sich um eine bei einer privatrechtlichen Versicherungsgesellschaft sowie in einem anderen Mitgliedstaat unterzeichnete Versicherung handeln.
- im Falle von Studierenden:
- eine Kopie ihres gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses;
- ein Nachweis über die Anmeldung an einer in Luxemburg anerkannten privaten oder öffentlichen Bildungseinrichtung;
- eine Erklärung oder ein Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt, um eine künftige Belastung des Sozialversicherungssystems zu vermeiden. Der Studierende kann diesen gesicherten Lebensunterhalt auf jegliche Weise nachweisen. Eine mündliche Erklärung ist ebenfalls zulässig;
- ein Nachweis über die Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung.
im Falle von Familienangehörigen eines EU-Bürgers, die selbst EU-Bürger sind:
eine Kopie ihres gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses;
ein Dokument zur Bestätigung der erfolgten Eheschließung, der eingetragenen Lebenspartnerschaft, des Verwandtschaftsverhältnisses oder der dauerhaften Beziehung;
eine Kopie der Anmeldebescheinigung des EU-Bürgers, zu dem der jeweilige Familienangehörige nachzieht (oder eine Wohnsitzbescheinigung, wenn es sich um einen luxemburgischen Staatsangehörigen handelt);
im Falle von unterhaltsberechtigten Vorfahren oder Nachkommen: jedes Dokument, mit dem bestätigt wird, dass der EU-Bürger tatsächlich für den Unterhalt des Antragstellers aufkommt (Beispiel: Steuerbescheid, Rechnungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch des Kindes, sofern dieses älter als 21 Jahre ist, Rechnungen im Zusammenhang mit dem Unterhalt dieser Person am Familienwohnsitz usw.).
Nach seiner Anmeldeerklärung erhält der Antragsteller umgehend eine Anmeldebescheinigung, in der sein(e) Vor- und Nachname(n), seine genaue Anschrift, das Datum der Anmeldung und die Aktennummer angegeben sind (ohne Passbild und ohne Angabe der Staatsangehörigkeit).
Nach 5 Jahren ordnungsgemäßem und ununterbrochenem Aufenthalt auf luxemburgischem Staatsgebiet können Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates (oder eines gleichgestellten Staates) und deren Familienangehörige, die selbst EU-Bürger (oder Bürger eines gleichgestellten Staates) sind, bei der Einwanderungsbehörde (Direction de l'immigration) des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten einen Antrag auf eine Daueraufenthaltsbescheinigung stellen.
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels
Bei Verlust oder Diebstahl seiner Anmeldebescheinigung muss der EU-Bürger einen Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ausfüllen und diesem Antrag eine Kopie seines Reisepasses oder Personalausweises und die von der Polizei ausgestellte Verlust- oder Diebstahlanzeige beifügen.
Bei Beschädigung seiner Anmeldebescheinigung muss der EU-Bürger einen Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ausfüllen und diesem Antrag eine Kopie seines Reisepasses oder Personalausweises und die beschädigte Bescheinigung beifügen.
Formulare/Online-Dienste
Déclaration d'enregistrement d'un citoyen de l'Union ou d'un pays assimilé
Engagement de prise en charge
Formal obligation
Zuständige Kontaktstellen
-
Gemeinden (Gemeindeverwaltungen)
-
Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous-Waldbredimus20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 28 86 04 01Fax : (+352) 28 86 04 109 -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr -
Garnich15, rue de l'Ecole
L-8353 Garnich
Tel. : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr -
Goesdorf1, op der Driicht
L-9653 Goesdorf
Tel. : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Donnerstag bis 17.00 Uhr -
Grevenmacher6, place du Marché
L-6755 Grevenmacher
Postanschrift :
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
Tel. : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Sekretariat und Einnahmestelle: Montag– Mittwoch, 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 18.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet / Bürgerdienst: 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet -
Grousbous-Wahl1, rue de Bastogne
L-9154 Grosbous
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9006 Grosbous
Tel. : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55 -
HabschtPlace Denn
L-8465 Eischen
Tel. : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr -
Heffingen2, am Duerf
L-7651 Heffingen
Tel. : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / dienstags ab 7.00 Uhr geöffnet / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet -
Helperknapp2, rue de Hollenfels
L-7481 Tuntange
Tel. : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr; Montag, 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Hesperange474, route de Thionville
L-5886 Hesperange
Postanschrift :
Postfach 10 / L-5801 Hesperange
Tel. : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet -
Junglinster12, rue de Bourglinster
L-6112 Junglinster
Postanschrift :
Postfach 14 / L-6101 Junglinster
Tel. : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags) -
Käerjeng24, rue de l'Eau
L-4920 Bascharage
Postanschrift :
Postfach 50 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung) -
Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville
L-3674 Kayl
Postanschrift :
Postfach 56 / L-3601 Kayl
Tel. : (+352) 56 66 66-1Fax : (+352) 56 33 23„Biergerzenter“: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geöffnet bis 18.30 Uhr -
Kehlen15, rue de Mamer
L-8280 Kehlen
Tel. : (+352) 30 91 91-1Fax : (+352) 30 91 91-200Montag–Freitag, 7.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Kiischpelt7, op der Gare
L-9776 Wilwerwiltz
Tel. : (+352) 92 14 45Fax : (+352) 92 06 15Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr -
Koerich2, rue du Château
L-8385 Koerich
Tel. : (+352) 39 02 56-1Fax : (+352) 39 73 62Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Kopstal28, rue de Saeul
L-8189 Kopstal
Tel. : (+352) 30 01 71-1Fax : (+352) 30 04 15Montag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr -
Lac de la Haute-Sûre7, Duerfstrooss
L-9635 Bavigne
Tel. : (+352) 99 35 54-1Fax : (+352) 99 35 53Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen -
Larochette33, chemin J.A. Zinnen
L-7626 Larochette
Tel. : (+352) 83 70 38-1Fax : (+352) 87 96 46Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Lenningen3, rue de l'Église
L-5414 Canach
Tel. : (+352) 35 97 35-1Fax : (+352) 35 97 36Einwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr -
Leudelange5, place des Martyrs
L-3361 Leudelange
Postanschrift :
Postfach 32 / L-3205 Leudelange
Tel. : (+352) 37 92 92-1Fax : (+352) 37 92 92 50Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr -
Lintgen2, rue de Diekirch
L-7440 Lintgen
Tel. : (+352) 32 03 59-1Fax : (+352) 32 03 59-35Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Lorentzweiler87, route de Luxembourg
L-7373 Lorentzweiler
Postanschrift :
Postfach 7 / L-7507 Lorentzweiler
Tel. : (+352) 33 72 68-1Fax : (+352) 33 32 88Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Luxembourg42, place Guillaume II
Luxembourg
Postanschrift :
L-2090 Luxembourg
Tel. : (+352) 47 96-1Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr -
Mamer1, place de l'Indépendance
L-8252 Mamer
Postanschrift :
Postfach 50 / L-8201 Mamer
Tel. : (+352) 31 00 31-1Fax : (+352) 31 00 31-72Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergerzenter“: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr; Mittwoch bis 19.00 Uhr (außer am Vortag eines Feiertags) -
Manternach3, Kirchewee
L-6850 Manternach
Tel. : (+352) 71 01 72-21Fax : (+352) 71 08 16Sekretariat: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–17.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Mittwoch, 13.30–17.00 Uhr / Einnahmestelle: Montag–Freitag, 8.00– 12.00 Uhr; Mittwoch, 13.30–17.30 Uhr (am Donnerstag geschlossen) -
MerschPlace St. Michel
L-7556 Mersch
Postanschrift :
Postfach 93 / L-7501 Mersch
Tel. : (+352) 32 50 23-1Fax : (+352) 32 80 13Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Mertert1-3, Grand-Rue
L-6630 Wasserbillig
Postanschrift :
Postfach 4 / L-6601 Wasserbillig
Tel. : (+352) 74 00 16-1Fax : (+352) 74 85 97Montag–Freitag, 8.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr -
Mertzig22, rue Principale
L-9168 Mertzig
Tel. : (+352) 83 82 44-200Fax : (+352) 88 90 88Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr; Dienstag, 8.00–11.45 Uhr und 17.00–19.45 Uhr -
MondercangeRue Arthur Thinnes
L-3901 Mondercange
Postanschrift :
Postfach 50 / L-3901 Mondercange
Tel. : (+352) 55 05 74-1Fax : (+352) 57 21 66Montag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.30–17.00 Uhr (eingeschränkter Dienst ab 16.30 Uhr) -
Mondorf-les-Bains1, place des Villes Jumelées
L-5627 Mondorf-les-Bains
Postanschrift :
Postfach 55 / L-5601 Mondorf-les-Bains
Tel. : (+352) 23 60 55-1Fax : (+352) 23 60 55-29Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00–15.00 Uhr -
Niederanven18, rue d'Ernster
L-6977 Oberanven
Postanschrift :
Postfach 21 / L-6905 Niederanven
Tel. : (+352) 34 11 34-1Fax : (+352) 34 11 34 47Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr -
Nommern31, rue Principale
L-7465 Nommern
Tel. : (+352) 83 73 18-1Fax : (+352) 83 73 18-299Montag, 8.00–11:30Uhr und 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
Parc Hosingen35, Haaptstroos
L-9806 Hosingen
Postanschrift :
Postfach 12 / L-9801 Hosingen
Tel. : (+352) 92 13 41-1Fax : (+352) 92 93 19Montag, 8.30–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / mittwochs bis 19.00 Uhr geöffnet -
PetangePlace J.F. Kennedy
L-4760 Pétange
Postanschrift :
Postfach 23 / L-4701 Pétange
Tel. : (+352) 50 12 51-1000Fax : (+352) 50 12 51-2000Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr) -
Preizerdaul3, rue de l'Eglise
L-8606 Bettborn
Tel. : (+352) 26 62 99 10Fax : (+352) 26 62 99 99Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Montag, Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr -
Putscheid7, Veinerstrooss
L-9462 Putscheid
Tel. : (+352) 99 04 20-1Fax : (+352) 90 80 24Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (Dienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung) -
Rambrouch19, rue Principale
L-8805 Rambrouch
Fax : (+352) 23 64 06 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr (Einwohnermeldeamt: am Donnerstag bis 19.00 Uhr geöffnet) -
Reckange-sur-Mess83, rue Jean-Pierre Hilger
L-4980 Reckange-sur-Mess
Tel. : (+352) 37 00 24-1Fax : (+352) 37 92 20Montag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr -
Redange/Attert38, Grand-Rue
L-8510 Redange/Attert
Postanschrift :
Postfach 8 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 23 62 24-1Fax : (+352) 23 62 04 28Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr -
Reisdorf2, place de l'Eglise
L-9391 Reisdorf
Tel. : (+352) 83 62 21Fax : (+352) 86 92 30Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwochnachmittag geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
RemichPlace de la Résistance
L-5501 Remich
Postanschrift :
Postfach 9 / L-5501 Remich
Tel. : (+352) 23 69 2-1Fax : (+352) 23 69 2-227Montag–Freitag, 8.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr (außer am Vortag eines Feiertags) -
Roeser40, Grand-Rue
L-3394 Roeser
Tel. : (+352) 36 92 32-1Fax : (+352) 36 92 32 219Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 (am letzten Montag im Monat sind die Büros vormittags geschlossen) -
Rosport-Mompach9, rue Henri Tudor
L-6582 Rosport
Tel. : (+352) 73 00 66-1Fax : (+352) 73 04 26Montag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr / Dienstag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch, Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Freitag, 7.30–14.00 Uhr -
Rumelange2, place G.-D. Charlotte
L-3710 Rumelange
Tel. : (+352) 56 31 21-1Fax : (+352) 56 57 04Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Saeul8, rue Principale
L-7470 Saeul
Postanschrift :
Postfach 11 / L-7506 Saeul
Tel. : (+352) 23 63 22-1Fax : (+352) 23 63 94 29Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.30 Uhr -
Sandweiler18, rue Principale
L-5240 Sandweiler
Postanschrift :
Postfach 11 / L-5201 Sandweiler
Tel. : (+352) 35 97 11-1Fax : (+352) 35 79 66Gemeinde: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.45 / Einwohnermeldeamt, Standesamt und Dienststelle für Unterrichtswesen: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.00 Uhr -
Sanem60, rue de la Poste
L-4477 Belvaux
Postanschrift :
Postfach 74 / L-4401 Belvaux
Tel. : (+352) 59 30 75-1Fax : (+352) 59 30 75 67Montag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Dienstag, 7.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr -
Schengen75, Wäistrooss
L-5440 Remerschen
Postanschrift :
Postfach 10 / L-5506 Remerschen
Tel. : (+352) 23 66 40 28Fax : (+352) 23 66 48 25Montag–Donnerstag, 8.00–11.50 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / Freitag bis 16.00 Uhr