- Aufenthalt und/oder Beschäftigung in Luxemburg als EU-Bürger
- Sich als Selbstständiger aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen
- Sich als Investor aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen
- Sich als aus einem Drittstaat stammender Familienangehöriger eines EU-Bürgers oder eines luxemburgischen Staatsangehörigen mehr als 3 Monate in Luxemburg aufhalten
- Antrag auf Erhalt einer Stellungnahme zu einem Investitionsprojekt im Rahmen eines Antrags auf Aufenthaltstitel für Investoren – Bereich Ministerium der Finanzen