Eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen (VAE) beantragen – CCP, DAP, DT, DES und Meisterbrief
Anhand einer qualifizierenden Anerkennung von erworbenen Kompetenzen (validation des acquis de l'expérience - VAE) können im Laufe des Lebens erworbene Kompetenzen durch entsprechende Zeugnisse, Diplome oder Befähigungsnachweise anerkannt werden.
Die VAE verschafft Zugang zu den Zeugnissen und Diplomen des allgemeinen Sekundarunterrichts oder zum Meisterbrief im Handwerk:
- Berufsbefähigungszeugnis (certificat de capacités professionnelles - CCP);
- Diplom über die berufliche Reife (diplôme d'aptitude professionnelle - DAP);
- Techniker-Diplom (technische Fachhochschulreife) (diplôme de technicien - DT);
- Abschlusszeugnis des allgemeinen Sekundarunterrichts (diplôme de fin d’études secondaires de l’enseignement secondaire général);
- Meisterbrief im Handwerk (brevet de maîtrise de l’artisanat).
Über VAE erlangte Diplome oder anerkannte Unterrichtseinheiten gelten als gleichwertig zu den formalen Studienabschlüssen.
Für diese Qualifikationen müssen die Interessenten ihren Antrag auf qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (Ministère de l’Education nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse) einreichen.
Zielgruppe
Jeder kann ein VAE-Verfahren beantragen, wenn er 5.000 Stunden (in mindestens 3 Jahren) Berufserfahrung in einem Bereich nachweisen kann, der im Zusammenhang mit der gewünschten Qualifikation steht.
Die durch die VAE erworbenen Titel und Diplome ermöglichen dem Betreffenden beispielsweise, die Qualifikationen nachzuweisen, die erforderlich sind für:
- eine Anmeldung zu bestimmten Ausbildungen;
- den Zugang zu bestimmten Berufen.
Voraussetzungen
Vor der Einreichung ihres Antrags müssen sich die Bewerber bei der Organisation, die für die Ausbildung für das angestrebte Diplom des allgemeinen Sekundarunterrichts oder den Meisterbrief zuständig ist, über die Voraussetzungen für die Anerkennung von erworbenen Kompetenzen informieren.
Sämtliche beruflichen (vergüteten oder nicht vergüteten) und außerberuflichen Tätigkeiten (Vereinstätigkeit, ehrenamtliche Tätigkeit usw.) können Gegenstand einer VAE sein.
Die fraglichen erworbenen Kompetenzen müssen im Zusammenhang mit der angestrebten Ausbildung stehen.
Kosten
Für einen Antrag auf Anerkennung von erworbenen Kompetenzen fällt eine Stempelabgabe von 25 Euro an, die auf das Postkonto der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA) IBAN LU09 1111 7026 5281 0000, BIC: CCPLLULL zu überweisen ist, und zwar unter Angabe des folgenden Verwendungszwecks: „Droit de timbre, validation des acquis de l’expérience (rgd du 11 janvier 2010)“ (Stempelabgabe, qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen (großherzogliche Verordnung vom 11. Januar 2010)) sowie der Namen und Vornamen des Antragstellers.
Vorgehensweise und Details
Antrag auf Zulassung
Für die Beantragung einer qualifizierenden Anerkennung von erworbenen Kompetenzen zur Erlangung eines Zeugnisses, Diploms oder Meisterbriefs muss der Bewerber einen Antrag auf Zulassung an die Stelle zur qualifizierenden Anerkennung von erworbenen Kompetenzen (VAE-Stelle) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend richten.
Die Datenschutzpolitik des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend im Bereich der Anerkennung von erworbenen Kompetenzen lesen.
Belege
Im Antrag ist insbesondere das angestrebte Zeugnis, Diplom oder der angestrebte Meisterbrief anzugeben. Folgende Belege sind beizufügen:
- amtliche Belege wie ein Sozialversicherungsnachweis und eine Kopie des Arbeitsvertrags (oder eine Arbeitsbescheinigung bzw. die Lohnzettel) als Nachweis der Tätigkeiten als Arbeitnehmer;
- im Falle von Selbstständigen: ein Sozialversicherungsnachweis sowie eine eidesstattliche Erklärung, in der die in dem Bereich geleisteten Arbeitsstunden angegeben sind;
- bei ehrenamtlichen Tätigkeiten in Vereinigungen: vom Vorsitz der Vereinigung ausgestellte Bescheinigungen;
- bei privaten Tätigkeiten: eidesstattliche Erklärungen;
- Fotokopien der Zeugnisse, Diplome oder Befähigungsnachweise, Notenaufstellungen, Bescheinigungen der Einheiten oder Module, VAE-Entscheidungen, Bescheinigungen der Teilnahme an Praktika oder Abschlusszeugnisse von Ausbildungen bzw. Schulungen;
- eine Kopie des Identitätsnachweises;
- eine Kopie des Zahlungsbelegs über die Stempelabgabe von 25 Euro.
Belege, die nicht in einer der Amtssprachen Luxemburgs (Luxemburgisch, Französisch, Deutsch) verfasst sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eines vereidigten Übersetzers eingereicht werden.
Die eingesendeten Belege werden dem Antragsteller nicht zurückgesandt. Es ist daher darauf zu achten, dass ausschließlich Kopien der Dokumente eingesandt werden.
Antrag auf grundsätzliche Anerkennung
Wird ein Antrag auf Zulassung angenommen, muss der Bewerber einen zweiten, detaillierten Antrag auf grundsätzliche Anerkennung stellen.
In diesem Antrag sind die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen mit unmittelbarem Bezug auf das Diplom detailliert anzugeben.
Die Fristen für die Einreichung des Antrags auf grundsätzliche Anerkennung für die Termine der Anerkennung werden dem Bewerber per Post mitgeteilt.
Eine Anerkennungskommission prüft die Bewerbungsunterlagen und berät sich. Gegebenenfalls kann sie Folgendes verlangen:
- ein Gespräch mit dem Bewerber;
- eine Beobachtung des Bewerbers in einer nachgestellten oder realen Situation.
Die Entscheidung der Kommission wird dem Bewerber per Post mitgeteilt.
Formulare/Online-Dienste
Anerkennung erworbener Kompetenzen - Antrag auf Zulassung (Teil 1)
Validation des acquis de l'expérience - demande de recevabilité (partie 1)
Demande de recevabilité pour la validation des acquis de l'expérience
Anerkennung erworbener Kompetenzen - Antrag auf grundsätzliche Anerkennung (Teil 2)
Validation des acquis de l'expérience - demande de validation sur le fond (partie 2)
Zuständige Kontaktstellen
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Stelle für die qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen18-20, montée de la Pétrusse
L-2327 Luxemburg
Luxemburg