Anerkennung von Abschlusszeugnissen (Abitur / Reifeprüfung)

Im Ausland erworbene Abschlusszeugnisse des allgemeinen, klassischen und berufsbildenden Sekundarunterrichts können – unter bestimmten Bedingungen – als den luxemburgischen Zeugnissen gleichwertig anerkannt werden.

Anträge auf Anerkennung der Gleichwertigkeit sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Land, in dem die Abschlusszeugnisse ausgestellt wurden.

Zielgruppe

Die sogenannte akademische Anerkennung betrifft folgende Personengruppen:

  • Inhaber eines Abitur- oder Reifezeugnisses, die in Luxemburg ein Hochschul- oder Universitätsstudium anstreben;
  • Inhaber eines Abitur- oder Reifezeugnisses, die eine Integration in den Arbeitsmarkt anstreben;
  • Inhaber anderer Zeugnisse des allgemeinen, technischen oder berufsbildenden Sekundarunterrichts.

Voraussetzungen

Bedingungen für die Anerkennung von Zeugnissen aus Unterzeichnerstaaten der Konvention von Paris und/oder des Übereinkommens von Lissabon

Für Abschlusszeugnisse aus diesen Ländern kann nach Überprüfung der Unterlagen durch die zuständige Dienststelle eine Anerkennung bewilligt werden, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Das Zeugnis muss den erfolgreichen Abschluss einer sich über mindestens 12 aufeinanderfolgende Jahre erstreckenden Schulausbildung bestätigen.
  • Das Zeugnis muss im Herkunftsland zum Hochschul- oder Universitätsstudium berechtigen.

Bei Zeugnissen, in denen diese Berechtigung nicht ausdrücklich erwähnt wird, ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

Berücksichtigt werden Zeugnisse aus Ländern, die die Konvention des Europarates von Paris über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und/oder das Übereinkommen von Lissabon über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich unterzeichnet haben.

Folgende Länder haben der gegenseitigen Anerkennung der Zeugnisse zugestimmt (aktuelle Liste):

  • Mitgliedstaaten des Europarates: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Republik Moldau, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern;
  • Nicht-Mitgliedstaaten des Europarates: Australien, Belarus, Heiliger Stuhl (Vatikan), Israel, Kanada, Kasachstan, Kirgisische Republik, Neuseeland, Tadschikistan.

Die Anerkennung eines ausländischen Zeugnisses erfolgt nicht automatisch, sondern wird im Rahmen einer Einzelfallentscheidung beschlossen. Beim Anerkennungsverfahren gilt es zu unterscheiden zwischen:

  • einerseits Abschlusszeugnissen aus Ländern, die die Konvention von Paris und/oder das Übereinkommen von Lissabon über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen unterzeichnet haben;
  • andererseits Zeugnissen aus Drittländern, die die Konvention von Paris und/oder das Übereinkommen von Lissabon nicht unterzeichnet haben.

Aufgrund dieser Unterscheidung bestehen unterschiedliche Bedingungen und Modalitäten für die Anerkennung.

Besondere Bedingungen für Inhaber von Zeugnissen aus Drittländern (das heißt aus Ländern, die die Konvention von Paris und/oder das Übereinkommen von Lissabon über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen nicht unterzeichnet haben)

Zeugnisse aus Nicht-Unterzeichnerstaaten der Konvention von Paris und/oder des Übereinkommens von Lissabon unterliegen den gleichen Bedingungen wie Zeugnisse aus Unterzeichnerstaaten dieser Verträge. Sie können jedoch nur als gleichwertig mit dem luxemburgischen Abschlusszeugnis am Ende des allgemeinen oder technischen Sekundarunterrichts beziehungsweise mit der technischen Fachhochschulreife (diplôme de technicien) anerkannt werden:

  1. wenn die antragstellende Person Inhaber eines Zeugnisses einer anerkannten Hochschule aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist, das den Abschluss eines mindestens 3-jährigen Hochschulstudiums bescheinigt (Abitur+3); oder
  2. wenn die antragstellende Person eine (offizielle) Immatrikulation für ein Hochschulstudium in einem EU-Mitgliedstaat nachweisen kann und ihr Zeugnis den folgenden Kriterien entspricht: Die Prüfungen für die Erlangung des Zeugnisses müssen sich auf mindestens 2 Sprachen (darunter Französisch oder Deutsch) sowie auf Fächer aus mindestens 3 der folgenden Bereiche erstreckt haben:
    • Geistes- und Sozialwissenschaften;
    • Naturwissenschaften;
    • Mathematik;
    • Technologie;
    • Kunst und Musik; oder
  3. wenn die antragstellende Person Inhaber eines Zeugnisses ist, das von einer in einem Drittland anerkannten Hochschule ausgestellt wurde und den Abschluss eines mindestens 3-jährigen Hochschulstudiums bescheinigt (Abitur+3), und sie außerdem Folgendes vorlegen kann:
    • einen Nachweis über Luxemburgisch-, Französisch- oder Deutschkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; oder
    • einen Nachweis, dass sie im Laufe ihrer Schulzeit 3 Jahre Unterricht in einer der vorgenannten Sprachen hatte; oder
    • einen Beleg, dass Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch bei den Abschlussprüfungen des Sekundarunterrichts bestanden wurde.

Besondere Anerkennungsbedingungen für Inhaber des Internationalen Abiturs (IB)

Das Internationale Abitur (IB) wird als gleichwertig mit dem luxemburgischen Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts anerkannt, wenn neben den von der International Baccalaureate Organisation in Genf festgesetzten Kriterien zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt werden:

  1. Die Prüfungen für das Internationale Abitur müssen Folgendes umfassen:
    1. 2 Sprachen (Gruppe 1: Sprache A1, Gruppe 2: Sprache A2);
    2. ein Fach aus jeder der nachfolgend aufgeführten Fächergruppen:
      • Gruppe 3 „Gesellschaftswissenschaften“: insbesondere Geschichte, Erdkunde, Wirtschaft, Philosophie, Psychologie, Business und Management;
      • Gruppe 4 „Naturwissenschaften“: insbesondere Biologie, Chemie, Physik;
    3. Gruppe 5 „Mathematik und Informatik“: mathematische Studien, Teilgebiete der Mathematik, Ergänzungsgebiete der Mathematik, Informatik;
    4. Wahlfächer:
      • Gruppe 6 Kunst: bildende Kunst, Musik, Theater und Film; oder
      • ein 2. Fach aus den Gruppen 1 bis 5.
      Die Nomenklatur der Fächergruppen entspricht derjenigen der International Baccalaureate Organisation in Genf.
  2. Mindestens eine der beiden Sprachen unter 1.a muss Französisch, Englisch oder Deutsch sein.
  3. Mindestens 3 Fächer müssen im higher level (HL) belegt werden, alle anderen im standard level (SL).
  4. Voraussetzung für die Erlangung des Zeugnisses ist, dass alle Bedingungen des internen Reglements zum Internationalen Abitur erfüllt werden.
  5. Der Schüler muss einen mindestens 12-jährigen Primär- und Sekundarunterricht besucht haben.
  6. Der Schüler muss im Laufe seiner schulischen Laufbahn einen 4-jährigen Lehrzyklus in einer Fremdsprache absolviert haben, die nicht mit einer der beiden Sprachen unter 1.a. identisch ist.

Das Internationale Abitur kann auch gemäß den Bedingungen von Artikel 4.1 der großherzoglichen Verordnung vom 27. Oktober 2006 zur Durchführung von Artikel 4 des geänderten Gesetzes vom 18. Juni 1969 über den Hochschulunterricht und die Anerkennung ausländischer Hochschultitel und -grade als gleichwertig zum luxemburgischen Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts anerkannt werden.

Fristen

Die Bearbeitungszeit für Anträge im Zusammenhang mit Zeugnisses aus den Unterzeichnerstaaten beträgt 2 bis 10 Wochen.

Kosten

Für jeden Antrag auf Anerkennung von Abitur- oder Reifezeugnissen ist eine Gebühr in folgender Höhe zu entrichten:

  • Zeugnisse aus Unterzeichnerstaaten der Konvention von Paris oder des Übereinkommens von Lissabon: 75 Euro;
  • Zeugnisse der Europaschule (Europäisches Abitur): 75 Euro;
  • Zeugnisse aus Nicht-Unterzeichnerstaaten der Konvention von Paris oder des Übereinkommens von Lissabon: 125 Euro;
  • Zeugnisse der IBO (Internationales Abitur): 125 Euro.
Die Gebühr ist auf folgendes Konto bei der Spuerkeess zu überweisen:
IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000
BIC/SWIFT: BCEELULL
Name des Empfängers: Administration de l’Enregistrement et des Domaines
Zweck: Taxe reconnaissance des diplômes (zu Deutsch „Gebühr Diplomanerkennung“), MENEJ, Name der antragstellenden Person, Datum des Antrags

Der Zahlungsnachweis muss dem Antrag beigefügt werden. Die Zahlung der Gebühr ist Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags, bedeutet jedoch nicht, dass die Anerkennung der Gleichwertigkeit gewährt wird. Bei jedem Antrag müssen die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit erfüllt sein.

Wird der Antrag abgelehnt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr.

Duplikate der Gleichwertigkeitsbescheinigung sind gegen Zahlung einer Gebühr von 10 Euro erhältlich.

Vorgehensweise und Details

Antragsverfahren

Der Antrag auf Anerkennung kann eingereicht werden:

Antragsunterlagen bei Abschlusszeugnissen aus Unterzeichnerstaaten der Konvention von Paris und/oder des Übereinkommens von Lissabon über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • schriftlicher Antrag mit Begründung;
  • Lebenslauf, der unter anderem die Schullaufbahn sowie Angaben zum Geburtsort und -datum umfasst;
  • Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel);
  • Kopie der Abschlusszeugnisse;
  • Zahlungsnachweis über die Entrichtung der Gebühr.

Die Kopien der Abschlusszeugnisse sowie der Identitätsnachweise aus nicht der EU angehörigen Drittstaaten müssen von einer hierzu befugten Behörde (Gemeindeverwaltung, Botschaft, Konsulat) beglaubigt werden.

Antragsunterlagen bei Abschlusszeugnissen aus Drittländern

Hierunter fallen alle Abschlusszeugnisse aus Ländern, die die Konvention von Paris und/oder das Übereinkommen von Lissabon über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen nicht unterzeichnet haben, das heißt aus allen Ländern, die nicht in der Liste unter „Voraussetzungen“ aufgeführt sind.

Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • schriftlicher Antrag mit Begründung;
  • Lebenslauf, der unter anderem die Schullaufbahn sowie Angaben zum Geburtsort und -datum umfasst;
  • Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel);
  • Kopie der Abschlusszeugnisse;
  • nur für Personen mit internationalem Schutz: Nachweis darüber, dass die antragstellende Person diesen Status in Luxemburg innehat;
  • Zahlungsnachweis über die Entrichtung der Gebühr.

Die antragstellende Person muss ihrem Antrag zudem Folgendes beifügen:

  • Abschlusszeugnis als Nachweis für den erfolgreichen Abschluss eines mindestens 3-jährigen Hochschul- oder Universitätsstudiums in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union; oder
  • Nachweis der Immatrikulation an einer Hochschule oder Universität in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie eine Aufstellung der Fächer, in denen das Abitur abgelegt wurde (zum Beispiel Notenaufstellung); oder
  • Diplom einer in einem Drittstaat anerkannten Hochschule, das den Abschluss eines mindestens 3-jährigen Hochschulstudiums bescheinigt (Abitur+3), gemeinsam mit:
    • einem Nachweis über Luxemburgisch-, Französisch- oder Deutschkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; oder
    • einem Nachweis, dass sie im Laufe ihrer Schulzeit 3 Jahre Unterricht in einer der vorgenannten Sprachen hatte; oder
    • einem Beleg, dass Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch bei den Abschlussprüfungen des Sekundarunterrichts bestanden wurde.

Die Kopien der Abschlusszeugnisse sowie der Identitätsnachweise aus nicht der EU angehörigen Drittstaaten müssen von einer hierzu befugten Behörde (Gemeindeverwaltung, Botschaft, Konsulat) beglaubigt werden.

Übersetzung der Unterlagen

Die Unterlagen müssen in einer Amtssprache des Großherzogtums Luxemburg (Französisch, Luxemburgisch oder Deutsch) oder auf Englisch verfasst oder von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer in eine dieser Sprachen übersetzt worden sein.

Der Stempel des Übersetzers ist zum Teil auf die Übersetzung und zum Teil auf das Dokument zu setzen, das für die Übersetzung vorgelegt wurde. Alle Dokumente müssen vom Übersetzer unterschrieben werden. Wenn die beglaubigte Übersetzung keinen Stempel trägt, ist ein Dokument beizulegen, aus dem die Vereidigung des Übersetzers hervorgeht (zum Beispiel eine Kopie der Bescheinigung über die Eintragung des Übersetzers auf der Liste der Experten, Übersetzer und Dolmetscher).

Gegebenenfalls können bei der antragstellenden Person weitere Informationen angefordert werden.

Bearbeitung des Antrags

Die antragstellende Person erhält innerhalb von 2 bis 6 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend eine Antwort auf ihren Antrag. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Abteilung für Diplomanerkennung die vollständigen Unterlagen vorliegen.

Bei unvollständigen Anträgen wird der antragstellenden Person per Schreiben mitgeteilt, welche Unterlagen zur weiteren Bearbeitung nachzureichen sind.

In dringenden Fällen kann in der Zwischenzeit bis zur Bearbeitung des Antrags der Anerkennung der Zeugnisse ein Antrag auf Feststellung des Bildungsstandes gestellt werden, da der eigentliche Antrag dann schneller bearbeitet werden kann.

Wenn die antragstellende Person zur Nachreichung zusätzlicher Informationen aufgefordert wird und die angeforderten Unterlagen nicht innerhalb von 3 Jahren beim Ministerium einreicht, wird der Antrag für nichtig erklärt und es muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Beim Verwaltungsgericht von Luxemburg können Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des MENEJ eingelegt werden; hierzu muss ein Anwalt hinzugezogen werden.

Weitere Informationen können per E-Mail bei der Abteilung für Diplomanerkennung eingeholt werden. Die Adresse lautet reconnaissance@men.lu.

Beantragung eines Duplikats

Für jeden Antrag auf Ausstellung eines Duplikats der Gleichwertigkeitsanerkennung ist eine Gebühr von 10 Euro zu entrichten.

Die Gebühr ist auf folgendes Konto bei der Spuerkeess zu überweisen:
IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000
BIC/SWIFT: BCEELULL
Name des Empfängers: Administration de l’Enregistrement et des Domaines
Zweck: Taxe reconnaissance des diplômes (zu Deutsch „Gebühr Diplomanerkennung“), MENEJ, Name der antragstellenden Person, Datum des Antrags

Formulare/Online-Dienste

Demande de reconnaissance de niveau d’études, de diplômes (baccalauréat/maturité) et de qualifications professionnelles

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Démarche en ligne

Accéder à la démarche

Antrag auf Anerkennung eines Abiturzeugnisses/Reifezeugnisses

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Demande de reconnaissance de diplôme de type baccalauréat / diplôme de maturité

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Application for recognition of a secondary school graduation diploma

To complete your application, the information about you collected from this form needs to be processed by the public administration concerned.

That information is kept by the administration in question for as long as it is required to achieve the purpose of the processing operation(s).

Your data will be shared with other public administrations that are necessary for the processing of your application. For details on which departments will have access to the data on this form, please contact the public administration you are filing your application with.

Under the terms of Regulation (EU) 2016/679 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data, you have the right to access, rectify or, where applicable, remove any information relating to you. You are also entitled to withdraw your consent at any time.

Additionally, unless the processing of your personal data is compulsory, you may, with legitimate reasons, oppose the processing of such data.

If you wish to exercise these rights and/or obtain a record of the information held about you, please contact the administration in question using the contact details provided on the form. You are also entitled to file a claim with the National Commission for Data Protection (Commission nationale pour la protection des données), headquartered at 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

By submitting your application, you agree that your personal data may be processed as part of the application process.

Lebenslauf Europass

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Curriculum Vitae Europass

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Curriculum vitae for Europass

To complete your application, the information about you collected from this form needs to be processed by the public administration concerned.

That information is kept by the administration in question for as long as it is required to achieve the purpose of the processing operation(s).

Your data will be shared with other public administrations that are necessary for the processing of your application. For details on which departments will have access to the data on this form, please contact the public administration you are filing your application with.

Under the terms of Regulation (EU) 2016/679 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data, you have the right to access, rectify or, where applicable, remove any information relating to you. You are also entitled to withdraw your consent at any time.

Additionally, unless the processing of your personal data is compulsory, you may, with legitimate reasons, oppose the processing of such data.

If you wish to exercise these rights and/or obtain a record of the information held about you, please contact the administration in question using the contact details provided on the form. You are also entitled to file a claim with the National Commission for Data Protection (Commission nationale pour la protection des données), headquartered at 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

By submitting your application, you agree that your personal data may be processed as part of the application process.

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren

Ihre Meinung interessiert uns

Wie würden Sie den Inhalt dieser Seite bewerten?

Zum letzten Mal aktualisiert am