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Anerkennung des Bildungsniveaus, des Diploms oder der beruflichen Qualifikation
- Anerkennung des Bildungsstandes (Grund- und Sekundarschule) ohne Abschlussdiplom
- Anerkennung von Abschlusszeugnissen (Abitur / Reifeprüfung)
- Anerkennung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
- Die berufliche Anerkennung eines im Ausland erworbenen Bildungsnachweises beantragen (Zugang zu einem reglementierten Beruf auf Hochschulebene)
- Die akademische Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen beantragen
- Anerkennung eines im Ausland erworbenen Hochschulabschlusses in Rechtswissenschaften
- Meisterbrief
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Einen Antrag auf qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen stellen
- Die qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen (VAE) beantragen – CCP, DAP, DT, Abschlusszeugnis des allgemeinen Sekundarunterrichts und Meisterbrief
- Eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen beantragen – Weiterbildungsnachweise – LLLC
- Eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen beantragen – Bachelor, Master und BTS