- Erste Schritte
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Einreise und Aufenthalt
- Aufenthalt und/oder Beschäftigung in Luxemburg als EU-Bürger
- Sich als Selbstständiger aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen
- Sich als Investor aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen
- Sich als aus einem Drittstaat stammender Familienangehöriger eines EU-Bürgers oder eines luxemburgischen Staatsangehörigen mehr als 3 Monate in Luxemburg aufhalten
- Antrag auf Erhalt einer Stellungnahme zu einem Investitionsprojekt im Rahmen eines Antrags auf Aufenthaltstitel für Investoren – Bereich Ministerium der Finanzen
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Diplome/Qualifizierungen
- Anerkennung des Bildungsniveaus, des Diploms oder der beruflichen Qualifikation
- Anerkennung ausländischer Hochschuldiplome (Homologation)
- Eintragung in das Register für Bildungsnachweise
- Meisterbrief
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Einen Antrag auf qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen stellen
- Eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen beantragen – Bachelor, Master und BTS
- Eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen (VAE) beantragen – CCP, DAP, DT, DES und Meisterbrief
- Eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen beantragen – Weiterbildungsnachweise – LLLC
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Beratungsstellen in Sachen Unternehmensgründung/-übernahme
- Gewerbliche Tätigkeiten und Dienstleistungen: House of Entrepreneurship – One-Stop Shop
- Business Mentoring
- Handwerkliche Tätigkeiten: Team „Contact Entreprise“ der Handwerkskammer
- Notar
- Gewerbliche, handwerkliche oder industrielle Tätigkeiten im Norden von Luxemburg: Guichet Unique PME
- Forschung/Entwicklung und Innovation (FEI): Luxinnovation
- Umstrukturierung von Unternehmen