Jede Person, die ihrem Ehe-/Lebenspartner bei der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit hilft, muss bei der Sozialversicherung als mitarbeitender Ehe-/Lebenspartner (conjoint-aidant) angemeldet werden, um sozialversichert zu sein.
Der mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner kann sich für eine Freistellung von der Pflichtversicherung entscheiden.
Zielgruppe
Der Status des mitarbeitenden Ehe-/Lebenspartners betrifft Personen:
die mindestens 18 Jahre alt sind;
die Dienstleistungen vollbringen:
für ihren Ehe- oder Lebenspartner, der einer selbständigen Tätigkeit in eigenem Namen nachgeht;
in einem solchen Ausmaß, dass diese Dienstleistungen als eine Haupttätigkeit angesehen werden können.
Folgende Personen können nicht als mitarbeitender Ehe-/Lebenspartner angemeldet werden:
mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner, die einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen;
mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner, deren Partner seine selbstständige Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft ausübt. In diesem Fall muss die Gesellschaft den mitarbeitenden Partner als Arbeitnehmer anmelden.
Voraussetzungen
Die Bedingungen für eine Anmeldung als mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner sind die Folgenden:
die besagte Tätigkeit muss die Haupttätigkeit des mitarbeitenden Ehe-/Lebenspartners sein. Eine „Teilzeit“-Anmeldung (für gelegentliche Arbeiten) ist nicht möglich;
der Partner des mitarbeitenden Ehe-/Lebenspartners muss als Selbstständiger in eigenem Namen bei der Sozialversicherung angemeldet sein. Wenn der Ehe-/Lebenspartners seine selbstständige Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft ausübt, muss der mitarbeitende Partner als Arbeitnehmer dieser Gesellschaft angemeldet sein.
Der Ehe-/Lebenspartner der mitarbeitenden Person darf nicht wegen unbedeutendem Einkommen von der Anmeldung befreit sein.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Um sich bei der Sozialversicherung anzumelden, muss der mitarbeitende Partner oder der Hauptversicherte der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) eine Anmeldung für mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner zukommen lassen.
Dieses Formular muss folgende Angaben enthalten:
Angaben zum mitarbeitenden Ehe-/Lebenspartner;
Angaben zum Hauptversicherten.
Die CCSS schickt dem mitarbeitenden Ehe-/Lebenspartner eine Empfangsbestätigung zwecks Überprüfung der Daten.
Die CCSS muss über jede Änderung der Daten oder bei Einstellung der Tätigkeit in Kenntnis gesetzt werden.
Freistellung von der Anmeldung des mitarbeitenden Ehe-/Lebenspartners
Der mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner kann sich für eine Freistellung von der Pflichtversicherung entscheiden.
Dazu muss er einen Antrag auf Freistellung für mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner an die CCSS schicken.
In diesem Fall gelangt der mitarbeitende Ehepartner nicht in den Genuss von Geldleistungen in Sachen Arbeitsunfall, Krankheit oder Mutterschaft. Er kommt auch nicht in den Genuss der Leistungen der Pflegeversicherung. Außerdem ist er dann nicht rentenversichert.
Der mitarbeitende Partner kann erneut angemeldet werden. Hierfür muss er eine Anmeldung für mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner an die CCSS schicken
Die Freistellung und die neue Anmeldung werden im Monat nach ihrem Eingang bei der CCSS wirksam.
Senkung der Rentenversicherungsbeiträge
Meldet der Selbstständige, der von seinem mitarbeitenden Ehe-/Lebenspartner unterstützt wird, ein geringeres Einkommen als der soziale Mindestlohn an, kann er eine Senkung der Rentenversicherungsbeiträge beantragen.
Diese Senkung gilt sowohl für den Selbstständigen als auch für seinen angemeldeten mitarbeitenden Partner.
Freiwillige Mitgliedschaft bei der Mutualität der Arbeitgeber
Selbstständige können freiwillig der Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs) beitreten, um im Bedarfsfall krankheitsbedingte Einkommensverluste auszugleichen. Der mitarbeitenden Partner ist dann automatisch mitversichert.
Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.
Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.
Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.
Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).
Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.
Déclaration d’entrée pour conjoint-aidant ou partenaire
Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.
Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement
Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.
En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.
Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.
En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.
Antrag auf Freistellung für mithelfende (Ehe-)Partner
Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.
Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.
Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.
Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).
Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.
Demande de dispense pour conjoint-aidant ou partenaire
Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.
Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement
Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.
En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.
Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.
En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.