Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein)

Um als Taxifahrer arbeiten zu können, benötigt der Antragsteller eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein), die vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten ausgestellt wird.

Zielgruppe

Jeder Taxifahrer muss im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein) sein.

Für die Tätigkeit als Fahrer eines Mietwagens, der zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Personenbeförderung mit einem Fahrer vermietet wird, ist in Luxemburg keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

Voraussetzungen

Die Tätigkeit als Taxifahrer erfordert bestimmte Qualifikationen sowie eine gewisse Ehrenhaftigkeit. Der Betroffene muss deshalb folgende Bedingungen erfüllen:

  • seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der das Führen von Taxis gestattet;
  • angemessene Kenntnisse in mindestens einer der 3 Amtssprachen des Landes besitzen (Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch);
  • keine disqualifizierende Verurteilung (jede strafrechtliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten wegen Diebstahl, Betrug, sexueller Gewalt usw.) im Strafregister stehen haben;
  • über einen Teilnahmeschein einer vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten veranstalteten Informationsveranstaltung verfügen. Die Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung muss alle 10 Jahre wiederholt werden.

Kosten

Die Kosten für die Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung betragen 50 Euro (25 Euros bei Erneuerung und 20 Euro bei Änderungen oder Ausstellung eines Duplikats).

Vorgehensweise und Details

Teilnahme an der Informationsveranstaltung

Wer eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein) erhalten möchte, muss an der Informationsveranstaltung für Taxifahrer teilgenommen haben, die vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten organisiert wird.

Um an dieser Informationsveranstaltung teilnehmen zu können, ist eine Anmeldung für den auf der entsprechenden Website angegebenen Termin erforderlich.

Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung:

  • wird mit einer schriftlichen Lernkontrolle (ohne Ausschluss) abgeschlossen;
  • wird bescheinigt;
  • muss alle 10 Jahre wiederholt werden.

Antragstellung

Nach der Teilnahme an der Informationsveranstaltung muss der Betreffende seinen Antrag auf Erhalt der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung folgendermaßen einreichen:

  • über MyGuichet.lu; oder
  • per Einschreiben mit Rückschein an die Abteilung Taxis des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten. Das Antragsformular wird in der Informationsveranstaltung verteilt.

Belege

Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Belege beifügen:

  • eine Kopie des gültigen Reisepasses, Personalausweises, Reisedokuments oder eines anderen gültigen Dokuments, das die Identifizierung der betreffenden Person ermöglicht;
  • eine Kopie des (seit mindestens 2 Jahren) gültigen Führerscheins, der das Führen von Taxis gestattet;
  • einen aktuellen Sozialversicherungsnachweis der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) über mindestens die vergangenen 2 Jahre;
  • eine Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an der vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten organisierten Informationsveranstaltung für Taxifahrer;
  • für Bürger der Europäischen Union (mit Ausnahme von Antragstellern luxemburgischer Staatsangehörigkeit): ein Führungszeugnis aus dem Strafregister des Herkunftslandes des Antragstellers, das vor weniger als 3 Monaten ausgestellt wurde, in französischer, deutscher oder luxemburgischer Sprache;
  • für Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Nicht-EU-Mitgliedstaaten), die im Besitz eines ausländischen Aufenthaltstitels sind: ein Führungszeugnis aus dem Strafregister des Landes, in dem der Aufenthaltstitel des Antragstellers ausgestellt wurde – das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein;
  • eine schriftliche, unterzeichnete Erklärung des Antragstellers über seine Sprachkenntnisse;
  • ein aktuelles Passfoto (Maße: 45x35 mm, frontal aufgenommen, weißer Hintergrund);
  • die Quittung über die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr.

Er wird gebeten, die Teilnahme an der Informationsveranstaltung abzuwarten, bevor er seinen Antrag auf Erhalt der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einreicht.

Antwortfrist der Behörde

Binnen 15 Tagen ab Eingang des Antrags bestätigt der Minister den Empfang und informiert den Antragsteller über etwaige fehlende Belege.

Der Antrag muss binnen 2 Monaten ab dem Eingangsdatum ergänzt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag nicht mehr zulässig.

Der Antragsteller erhält binnen eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrags eine Antwort des Ministers.

Ausstellung der Fahrerlaubnis

Der Antragsteller erhält seine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung per Einschreiben mit Rückschein.

Gültigkeit

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:

  • hat eine Gültigkeit von 10 Jahren;
  • kann erneuert werden;
  • verliert seine Gültigkeit automatisch bei unentgeltlicher oder entgeltlicher Übertragung an eine andere Person.

Mitführpflicht

Der Taxifahrer muss seine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung während der Fahrten sichtbar im Taxi anbringen. Er ist personengebunden und nicht übertragbar.

Strafen

Taxifahrer, die ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht sichtbar anbringen, können mit einer Geldstrafe von 25 bis 250 Euro bestraft werden.

Gegen Taxifahrer können auch verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt werden, wie zum Beispiel Entzug oder Nichterneuerung der Fahrerlaubnis.

Formulare/Online-Dienste

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