Tageseltern – Zulassung
Tageseltern übernehmen regelmäßig (tagsüber oder nachts) gegen Bezahlung die Betreuung von Kindern zwischen 0 und 12 Jahren oder von Kindern, die noch den Grund- oder Sonderschulunterricht besuchen. Die sorgeberechtigte(n) Person(en) stellen den entsprechenden Antrag. Der Zeitraum der durchgehenden Betreuung eines Kindes (tagsüber und nachts) darf höchstens 3 Wochen betragen.
Die Tätigkeit als Tageseltern ist eine Dienstleistung, die selbstständig von den Tageseltern in ihrem Zuhause ausgeübt wird.
Tageseltern (eine oder mehrere Personen) dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit höchstens 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Sie dürfen nicht mehr als 2 Kinder unter 2 Jahren betreuen. Die eigenen Kinder werden bei der Berechnung berücksichtigt.
Die Rechte und Pflichten der Parteien müssen in einem Bildungs- und Betreuungsvertrags festgelegt werden. Die Zahl der Kinder, die Gegenstand eines oder mehrerer Bildungs- und Betreuungsverträge sein dürfen, darf je Tagesmutter/-vater 12 Kinder nicht übersteigen.
Zielgruppe
Jeder Volljährige kann als Haupt- oder Nebentätigkeit ein Kind bei sich zu Hause betreuen.
Voraussetzungen
Um eine Zulassung als Tagesmutter/-vater zu erhalten, muss der Antragsteller:
- die Ehrenhaftigkeitsbedingungen erfüllen, die unter Bezugnahme auf die strafrechtliche Vergangenheit beurteilt werden (Originalstrafregisterauszüge, Führungszeugnisse Nr. 3 und 5 (Kinder- und Jugendschutz));
Die Tageseltern, ihre Vertreter sowie Volljährige und Minderjährige ab 16 Jahren, die im gleichen Haushalt leben, dürfen nicht wegen Verbrechen oder Vergehen verurteilt worden sein, die nicht mit der Tätigkeit als Tageseltern vereinbar sind. Die Kinder der Tageseltern und ihrer Vertreter dürfen nicht Gegenstand einer pädagogischen Unterstützungsmaßnahme oder einer Inobhutnahme gewesen sein.
- älter als 18 Jahre sein;
- ein vor weniger als 30 Tagen ausgestelltes ärztliches Attest eines Allgemeinmediziners vorlegen, in dem ihre körperliche und geistige Fähigkeit bescheinigt wird, um als Tageseltern tätig zu sein. Auch ihre Vertreter müssen diese Bescheinigung als Nachweis ihrer Fähigkeit vorlegen, die den Tageseltern anvertrauten Kinder vorübergehend betreuen zu können;
- einen Nachweis für ihre berufliche Qualifikation erbringen:
- im Besitz eines Diploms aus dem psychosozialen, pädagogischen, sozialpädagogischen Bereich oder aus dem Gesundheitswesen sein;
- im Besitz eines Ausbildungsnachweises als Familienhelfer (aide socio-familiale) sein;
- im Besitz der Bescheinigung der Schulung für Tageseltern sein;
Jeder Antragsteller muss die vorausgehende Schulung zur Vorbereitung der Ausübung und der Organisation der Tätigkeit als Tageseltern absolviert haben.
- mindestens eine der 3 Amtssprachen (Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch) verstehen und sich darin ausdrücken können;
- ein Betreuungskonzept vorlegen, das das Angebot für die Betreuung der Kinder beschreibt und folgende Punkte berücksichtigt:
- die Familiensituation;
- die Verfügbarkeit der Tageseltern;
- die den betreuten Kindern zur Verfügung gestellten Mittel und Infrastrukturen;
- einen vor weniger als 5 Jahren ausgestellten Erste-Hilfe-Schein vorlegen. Anerkannt werden Erste-Hilfe-Grundkurse oder eine Bescheinigung der Schulung für Tageseltern;
- die Grundsätze der Kinderrechtskonvention einhalten;
- eine berufliche Haftpflichtversicherung abschließen (das gilt ebenfalls für die Vertreter). Tageseltern müssen die Gesetzgebung in Sachen Sozialversicherung einhalten;
- regelmäßig an Weiterbildungen oder Supervisionen teilnehmen (40 Stunden über einen Zeitraum von 2 Jahren).
Die Infrastrukturen müssen den Mindestkriterien im Bereich der Sicherheit und Gesundheit Rechnung tragen. Den Tageseltern wird ein Leitfaden bezüglich dieser Kriterien zur Verfügung gestellt.
Vorgehensweise und Details
Beantragung der Zulassung
Personen, die einer Tätigkeit als Tageseltern nachgehen möchten, müssen sich an die Agentur Dageselteren wenden. Diese Agentur ist eine Stelle für Schulung, Beratung und Information im Bereich der familiären Betreuung und richtet sich an folgende Personen:
- Tageseltern;
- Anwärter auf die Zulassung;
- Eltern und werdende Eltern.
Angebotene Aktivitäten
Die Tätigkeit der Tageseltern beinhaltet Aktivitäten, die je nach Alter und Bedürfnissen der Kinder unterschiedlich ausfallen:
- Primärversorgung;
- Ruhe und Schlaf;
- ausgewogene Verpflegung;
- Förderung der sozialen, emotionalen, kognitiven, sprachlichen und psychomotorischen Entwicklung der Kinder;
- Förderung des Zugangs zu Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Musik, Kunst und Sport;
- regelmäßige Ausflüge ins Freie;
- beaufsichtigtes Lernen, um einen ruhigen und günstigen Rahmen für die Hausaufgaben zu bieten.
Die Tageseltern müssen in Abwesenheit der Eltern darauf achten, dass die grundlegenden Bedürfnisse der Kinder erfüllt werden. Sie müssen auf das körperliche und emotionale Wohlergehen der Kinder achten und einen ihrer Entwicklung förderlichen Rahmen bieten. Die Parteien können weitere Leistungen in Bezug auf die individuellen Bedürfnisse der betreuten Kinder vereinbaren. Bei allen Maßnahmen im Rahmen der Tätigkeit als Tageseltern müssen die Interessen des Kindes im Vordergrund stehen.
Vertretung
Tageseltern können sich vorübergehend von einer oder 2 Personen in ihrem Zuhause vertreten lassen, um die ihnen auf der Grundlage eines Bildungs- und Betreuungsvertrags anvertrauten Kinder zu betreuen.
Die Tageseltern und ihre Vertreter müssen jederzeit die maximale Aufnahmekapazität von 5 Kindern einhalten.
Die Vertretung darf nicht mehr als 200 Stunden pro Jahr und 8 Stunden pro Woche ausmachen.
Der Vertreter muss die Bedingungen in Bezug auf Gesundheit und Ehrenhaftigkeit erfüllen und ebenfalls über eine berufliche Haftpflichtversicherung verfügen.
Tageseltern können eine oder 2 Vertrauenspersonen benennen, die als „Vertreter“ eingesetzt werden können. Sie müssen die erforderlichen Formalitäten erledigen, damit der Vertreter aufgrund einer beruflichen Haftpflichtversicherung versichert ist. Die Tageseltern müssen garantieren, dass der Vertreter die Bedingungen in Bezug auf Gesundheit und Ehrenhaftigkeit erfüllt. Hierfür müssen sie die Originalstrafregisterauszüge (Führungszeugnis Nr. 3 und Führungszeugnis Nr. 5) des Vertreters sowie ein vor weniger als 30 Tagen ausgestelltes ärztliches Attest eines Allgemeinmediziners vorlegen, das die körperliche und geistige Fähigkeit des Vertreters bescheinigt, um die den Tageseltern anvertrauten Kinder vorübergehend betreuen zu können.
Da die formelle Zustimmung der Eltern erforderlich ist, müssen die Tageseltern den bzw. die Vertreter im Bildungs- und Betreuungskonzept aller angemeldeten Kinder angeben.
Formulare/Online-Dienste
Demande d'agrément pour l'exercice de l'activité d'assistance parentale
Demande pour devenir prestataire du chèque-service acceuil
Déclaration de l’Assistant parental
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Abteilung Erziehung und Betreuung – Dienststelle für die Zulassung von Tageseltern29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 86531Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr