Tierarzt
Mit dem Ziel, die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen und die Verwaltung der verfügbaren Gesundheitsfachkräfte zu optimieren, wird ab dem 23. März 2020 auf der Plattform govjobs.lu eine Erfassung der Gesundheitsfachkräfte organisiert.
Die Registrierung ist für reglementierte Gesundheitsberufe obligatorisch und muss vor Mitternacht des 24. März 2020 erfolgen. Der Aufruf richtet sich auch an Ärzte in der Facharztausbildung, Studenten, Rentner und Personen, die unbezahlten Urlaub haben.
Die Ausübung des Berufs des Tierarztes erfordert eine vom Ministerium für Gesundheit ausgestellte Zulassung.
Um diese Zulassung zu erhalten, muss der Bewerber die für die Ausübung des Berufs erforderlichen beruflichen Voraussetzungen, die Bedingungen bezüglich seines Leumunds und der Ehrenhaftigkeit sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit erfüllen.
Zielgruppe
Tierärzte, die sich in Luxemburg niederlassen wollen, müssen:
- Bürger der Europäischen Union (EU) sein oder;
- Bürger eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein oder Norwegen) oder der Schweiz sein oder;
- Drittstaatsangehörige sein und:
- im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein oder;
- internationalen Schutz genießen.
Personen, deren Zulassung in dem Land, in dem sie zuletzt praktiziert haben, (vorübergehend oder endgültig) entzogen wurde, dürfen ihren Beruf auch nicht in Luxemburg ausüben. Gleiches gilt bei einem schwebenden Verfahren zwecks Entzug der Zulassung.
Voraussetzungen
Der Tierarzt muss:
- die für die Ausübung des Berufs des Tierarztes erforderlichen Bedingungen bezüglich Leumund und Ehrenhaftigkeit sowie der körperlichen und geistigen Gesundheit erfüllen;
- die für die Ausübung seines Berufs in Luxemburg erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen.
Wenn die Muttersprache des Arztes nicht Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch ist, ist für die Ausübung des Berufs ein Nachweis über die Sprachkenntnisse erforderlich.
Das erforderliche Mindestniveau der Sprachkenntnisse in Französisch oder Deutsch ist das Niveau B2 des GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Dieses Niveau kann mit allen Mitteln nachgewiesen werden, wie:
- einer Kopie des Bildungsnachweises in einer dieser beiden Sprachen oder;
- einem Nachweis über Berufserfahrung in einem französisch-/deutschsprachigen Land oder;
- anderen Nachweisen.
Kann keiner der vorgenannten Nachweise erbracht werden oder bestehen Zweifel an den Sprachkenntnissen, sind diese durch eine von einem akkreditierten Prüfungszentrum ausgestellte Bescheinigung über das Sprachkompetenzniveau B2 nachzuweisen. Für Luxemburg ist das akkreditierte Prüfungszentrum das Nationale Spracheninstitut (Institut national des langues).
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Eine Diplomanerkennung ist nicht erforderlich, wenn das Diplom:
- in einem Mitgliedstaat der EU erworben wurde;
- den EU-Standards entspricht;
- einem der vorgesehenen Diplome entspricht (siehe Anhang V Nummer 5.4.2 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates).
Wenn das Diplom in einem Land außerhalb der EU erworben wurde, müssen die Inhaber dieser Berufsqualifikationen eine vorherige Anerkennung ihrer Bildungsnachweise in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten. Diese Anerkennung muss das Recht beinhalten, in diesem Staat den jeweiligen Beruf auf der gleichen Grundlage wie die Inhaber der in Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG genannten Bildungsnachweise und unter Einhaltung der Bedingungen und Kriterien von Artikel 38 des geänderten Gesetzes vom 28. Oktober 2016 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ausüben zu dürfen.
Kosten
Tierärzte, die sich in Luxemburg niederlassen wollen, müssen eine Gebühr entrichten, um die Zulassung zu erhalten.
Diese Gebühr beträgt 450 Euro.
Die Gebühr ist durch Einzahlung oder Überweisung auf das Konto der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA) zu zahlen (unter Angabe des Namens und des Zwecks der Einzahlung oder Überweisung).
Kontoinhaber: Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA
Bankkonto: IBAN LU13 1111 0011 4679 0000 (BIC: CCPLLULL)
Verwendungszweck: AUTOMEDVET + Name des Antragstellers
Vorgehensweise und Details
Zulassungsantrag
Damit der Tierarzt sich in Luxemburg niederlassen und dort seinen Beruf ausüben darf, muss er der Abteilung für Gesundheitsberufe (Division Professions de santé) des Ministeriums für Gesundheit einen ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Zulassung als Tierarzt zukommen lassen, dem er folgende Unterlagen beifügen muss:
- eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments oder Reisepasses – und im Falle von Drittstaatsangehörigen:
- eine Kopie des gültigen Aufenthaltstitels oder;
- ein Dokument, das belegt, dass ihm internationaler Schutz zuerkannt wurde;
- einen vor weniger als 3 Monaten ausgestellten Strafregisterauszug (Original);
- eine (vor weniger als 3 Monaten) von einem zugelassenen Arzt ausgestellte Bescheinigung über die körperliche und geistige Gesundheit;
- eine Kopie des erworbenen luxemburgischen oder ausländischen Diploms;
- eine (vor weniger als 3 Monaten) von der Tierärztekammer ausgestellte Bescheinigung über die Ehrenhaftigkeit und den Leumund;
- einen Lebenslauf;
- einen Zahlungsnachweis über die Entrichtung der Gebühr von 450 Euro;
- wenn seine Muttersprache nicht Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch ist, einen Nachweis über die Sprachkenntnisse.
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Antwortfrist
Sind die Unterlagen vollständig, werden sie vom Ministerium für Gesundheit zur Stellungnahme an die Ärztekammer übermittelt.
Die Frist für die Stellungnahme der Ärztekammer liegt zwischen 3 Wochen und 3 Monaten.
Erneuerung der Zulassung
Die Zulassung ist nicht mehr gültig, wenn der Tierarzt seinen Beruf nicht innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung der Zulassung ausübt.
Das Gleiche gilt, wenn der Tierarzt seine Berufstätigkeit in Luxemburg seit mehr als 2 Jahren eingestellt und das Land verlassen hat.
Um eine neue Zulassung zu bekommen, muss der Tierarzt das Antragsformular für die Zulassung ausfüllen und unterzeichnen und dem Formular folgende Unterlagen beifügen:
- einen vor weniger als 3 Monaten ausgestellten Strafregisterauszug (Original);
- eine (vor weniger als 3 Monaten) von einem Arzt ausgestellte Bescheinigung über seine körperliche und geistige Gesundheit;
- eine (vor weniger als 3 Monaten) von der Tierärztekammer ausgestellte Bescheinigung über die Ehrenhaftigkeit und den Leumund;
- einen aktuellen Lebenslauf;
- einen Zahlungsnachweis über die Entrichtung der Gebühr von 450 Euro.
Das Formular ist an die Abteilung für Gesundheitsberufe des Ministeriums für Gesundheit zu senden.
Verpflichtungen
Zur Erinnerung: Die Kontaktdaten von Angehörigen der Gesundheitsberufe sind im Register für Gesundheitsberufe gespeichert.
Daher sind die Angehörigen der Gesundheitsberufe gebeten, ihre in diesem Register gespeicherten Daten im Falle einer Änderung ihrer Situation (Praxisadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.) zu aktualisieren.
Rechtsmittel im Falle einer negativen Antwort
Innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung kann beim Verwaltungsgericht ein Rechtsmittel eingelegt werden.
Ungültigkeit/Erlöschen der Zulassung
Die Zulassung verliert ihre Gültigkeit, wenn der Gesundheitsdienstleister:
- seinen Beruf in Luxemburg nicht innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung der Zulassung ausübt;
- seine berufliche Tätigkeit eingestellt und Luxemburg vor mehr als 2 Jahren verlassen hat.
Inhaber eines Doktortitels
Der Beruf des Tierarztes kann in Luxemburg ausgeübt werden, ohne Inhaber eines akademischen Doktortitels sein zu müssen.
Möchte der Tierarzt diesen Titel jedoch führen, muss er seinen Promotionsnachweis in das Register für Bildungsnachweise eintragen lassen.
Anschließend muss er der Abteilung für Gesundheitsberufe des Ministeriums für Gesundheit eine Kopie des Ministerialbeschlusses bezüglich der Eintragung übermitteln, damit diese die Daten im Berufsverzeichnis aktualisieren kann.
Sanktionen
Wenn der Mediziner bei der Ausübung seines Berufs wegen unzureichender Sprachkenntnisse einen Fehler begeht, ist seine disziplinarische, zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung ausgelöst.
Der Gewerbetreibende erhält in folgenden Fällen eine Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe:
- im Falle der missbräuchlichen Verwendung des Titels „Doktor“ oder;
- im Falle der illegalen Ausübung des Berufs oder der Anstiftung zur illegalen Berufsausübung.
Anzeige von vorübergehenden Dienstleistungen
Tierärzte, die vorübergehend in Luxemburg tätig sein wollen, müssen ordnungsgemäß in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen sein.
Bei ihrer ersten Ankunft in Luxemburg müssen sie eine vorherige Anzeige beim Ministerium für Gesundheit vornehmen.
Tierärzte müssen außerdem angemessene Sprachkenntnisse in Deutsch und Französisch besitzen und in der Lage sein, die 3 Amtssprachen des Landes zu verstehen.
Tierärzte, die Dienstleistungen in Luxemburg erbringen, unterliegen den gleichen Verhaltensregeln und disziplinarischen Bestimmungen wie in Luxemburg niedergelassene Dienstleister.
Formulare/Online-Dienste
Autorisation d'exercer - profession de médecin, médecin-dentiste, médecin-vétérinaire
Déclaration de prestation de services médicaux
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Gesundheit
Abteilung für GesundheitsberufeVilla Louvigny, Allée Marconi
L-2120 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : Ärzte: (+352) 247 85516Tel. : Zahnärzte: (+352) 247 85525Fax : (+352) 46 79 60