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spezifischer Sektor
Ziel des Lebensmittelrechts ist es, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und das Leben der Menschen zu gewährleisten.
Diese Grundsätze gelten für alle Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln, einschließlich Futtermittel für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen.
Die Lebensmittelsicherheit umfasst mehrere Bereiche, darunter Lebensmittelhygiene, Kennzeichnung, Verpackung und Rückverfolgbarkeit von Produkten.
In Luxemburg ist die Luxemburgische Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire - ALVA) für die Umsetzung der Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit zuständig.
Sämtliche Unternehmen und Betriebe, die Lebensmittel, einschließlich Futtermittel für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, produzieren, verarbeiten und/oder vertreiben, müssen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Lebensmittelrecht einhalten.
Alle in Luxemburg ansässigen Unternehmen oder Betriebe der Lebensmittelkette müssen bei den zuständigen Behörden registriert sein.
So muss jeder Lebensmittelunternehmer jeden der Betriebe, für die er verantwortlich ist und die Lebensmittel produzieren, verarbeiten und/oder vertreiben, bei der ALVA registrieren lassen.
Ist ein Lebensmittelunternehmer der Ansicht oder hat er Grund zur Annahme, dass ein von ihm eingeführtes, produziertes, verarbeitetes, entwickeltes oder vertriebenes Lebensmittel die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht erfüllt, so muss er:
Wenn das Produkt den Verbraucher erreicht haben könnte, muss der Unternehmer:
Zweck der Kennzeichnung ist es, die Verbraucher zu informieren und faire Praktiken im Lebensmittelhandel zu gewährleisten. Sie ist das erste Kommunikationsmittel zwischen dem Lebensmittelhersteller und -verkäufer einerseits und dem Käufer und Verbraucher andererseits.
Auf dem Portal für Lebensmittelsicherheit ist ein allgemeiner Leitfaden zur Kennzeichnung verfügbar. Außerdem stellt die Handwerkskammer Informationsblätter zur Kennzeichnung allergener Zutaten zur Verfügung.
Alle Lebensmittelunternehmen müssen bestimmte Verpflichtungen in Bezug auf die Lebensmittelhygiene einhalten.
Diese Verpflichtungen hängen von der Art und Größe ihrer Produktion ab (zum Beispiel angemessene Einrichtung der Produktionsräume, Einführung eines Eigenkontrollsystems nach den Grundätzen des HACCP-Systems).
Interessierte Personen können bei der Handwerkskammer einen Leitfaden für gute Hygienepraxis bestellen und/oder sich für Weiterbildungskurse im Bereich des Lebensmittelhandwerks anmelden.
Lebensmittelunternehmer müssen ein System zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln einrichten.
Hierzu steht auf dem Portal für Lebensmittelsicherheit ein erläuternder Leitfaden zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln zur Verfügung.
Dieser Leitfaden gilt für alle Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebens- und Futtermitteln.