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spezifischer Sektor
Lebensmittel
Erkennt ein Lebensmittelunternehmer oder hat er Grund zur Annahme, dass ein von ihm eingeführtes, erzeugtes, verarbeitetes, hergestelltes oder vertriebenes Lebensmittel den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht entspricht, muss er:
Futtermittel für Tiere
Erkennt ein Futtermittelunternehmer oder hat er Grund zur Annahme, dass ein von ihm eingeführtes, erzeugtes, verarbeitetes, hergestelltes oder vertriebenes Futtermittel für Tiere den Anforderungen an die Futtermittelsicherheit nicht entspricht, muss er:
Die Rücknahme vom Markt kann in jedem Stadium der Lebensmittelkette erfolgen und nicht etwa nur bei der Lieferung an den Endverbraucher.
Die Meldepflicht betrifft natürliche und juristische Personen, „Unternehmer“ genannt, die dafür verantwortlich sind, die Einhaltung des Lebensmittelrechts durch Kontrollen in Lebens-/Futtermittelunternehmen sicherzustellen.
Die für diesen Vorgang zuständige Kontaktstelle ist die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire - ALVA).
Die Meldung ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe Rubrik „Formulare/Online-Dienste“) oder über die App MyGuichet.lu einzureichen.
Es handelt sich um einen Vorgang:
Wie wird ein beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu erstellt?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.
Hier geht es zu den Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu.
Unternehmer können anhand des „Entscheidungsbaums“ auf dem Portal für Lebensmittelsicherheit prüfen, ob eine Meldung notwendig ist.
Sehen Sie sich auch unsere Tutorials an, die Schritt für Schritt und mithilfe von Screenshots erklären, wie Sie eine Rücknahme oder einen Rückruf in der Lebensmittelkette melden können:
Notification obligatoire d'un retrait/ rappel dans la chaîne alimentaire (Personne morale)