Ist ein Lebensmittelunternehmer der Ansicht oder hat er Gründe anzunehmen, dass ein von ihm eingeführtes, hergestelltes, verarbeitetes, erzeugtes oder vertriebenes Lebensmittel nicht den Vorschriften in Sachen Lebensmittelsicherheit entspricht, muss er: :
- die fraglichen Lebensmittel vom Markt zurücknehmen und das Problem der Behörde für Sicherheit und Qualität der Lebensmittelkette (Organisme pour la sécurité et la qualité de la chaîne alimentaire - OSQCA) anzeigen.
- gegebenenfalls die Verbraucher informieren und die Produkte zurückrufen.
Zielgruppe
Die natürliche oder juristische Person, die beauftragt ist, die Lebensmittelgesetze durch Kontrollen in den Unternehmen des Lebensmittelsektors zu garantieren wird „Lebensmittelunternehmer” genannt.
Dieser Lebensmittelunternehmer muss zwingend jedes Problem in der Lebensmittelkette der OSQCA melden und die getroffenen Maßnahmen benennen (Rückzug oder Rückruf des Produkts).
Vorgehensweise und Details
Feststellung eines Lebensmittelproblems
Unternehmer, die Grund zur Annahme haben, dass ein Lebensmittel nicht den Vorschriften in Sachen Lebensmittelsicherheit entspricht, sind verpflichtet, der OSQCA dieses Sicherheitsproblem zu melden.
Um festzustellen, ob das verdächtige Lebensmittel tatsächlich gegen die Sicherheitsvorschriften verstößt, kann der Unternehmer auf den Leitfaden zurückgreifen, in dem die Faktoren aufgeführt sind, die bei der Frage zu berücksichtigen sind, ob ein Lebensmittel:
- nicht sicher, gesundheitsschädlich, für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet ist oder
- dem Lebensmittelrecht entspricht.
Der Unternehmer kann ebenfalls einen „Entscheidungsbaum” zu Rate ziehen, um festzustellen, ob eine Meldung erforderlich ist oder nicht.
Rücknahme vom Markt und Meldung eines die Lebensmittelsicherheit betreffenden Problems
Ist ein Lebensmittelunternehmer der Ansicht, dass ein von ihm eingeführtes, hergestelltes, verarbeitetes, erzeugtes oder vertriebenes Lebensmittel nicht den Vorschriften in Sachen Lebensmittelsicherheit entspricht, muss er:
- sofort die Verfahren zur Rücknahme des besagten Lebensmittels vom Markt einleiten
- und eine ordnungsgemäß ausgefüllte Anzeige eines die Lebensmittelsicherheit betreffenden Problems an die OSQCA schicken. Dies entweder:
- per Post: 6, rue du Palais de Justice; L-1841 Luxembourg ;
- per Fax : 247-87 31 58 ;
- oder per E-Mail: secretariat@osqca.etat.lu.
Information der Verbraucher und Rückruf von Produkten
Falls das Produkt den Verbraucher bereits erreicht haben könnte, muss der Unternehmer:
- die Verbraucher auf effiziente und genaue Weise über die Gründe für die Rücknahme informieren und
- die den Verbrauchern bereits gelieferten Produkte zurückrufen, wenn andere Maßnahmen zur Erzielung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus nicht ausreichen.
Formulare/Online-Dienste
Sécurité alimentaire - notification d'un problème
Zuständige Kontaktstellen
-
Behörde für Sicherheit und Qualität der Lebensmittelkette
-
SekretariatAncien Hôtel de la Monnaie
L-1841 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-83542Fax : (+352) 248-73158 -
Veterinärverwaltung7B, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-82539Fax : (+352) 40 75 45