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Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Das Wirtschaftsministerium und der nationale Verband der Hotel-, Restaurant- und Gaststättenbetreiber Horesca bieten ein offizielles (5 Sterne) und freiwilliges Klassifizierungssystem für Hotelbetriebe in Luxemburg an.
Anhand dieser Klassifizierung können sich die Betriebe:
im Vergleich zu den anderen Betrieben positionieren;
transparenter auf Ebene ihres Angebots sein;
ihren Kunden zuverlässige Informationen liefern;
ihre Qualität verbessern.
Die Hotelbetriebe in Luxemburg können auf freiwilliger Basis einen Antrag auf Klassifizierung einreichen.
Alle Betriebe, die dies beantragen, werden in eine der 5 Sternekategorien eingestuft.
Die Hotelbetreiber können jederzeit auf ihre Teilnahme am Klassifizierungssystem verzichten.
Die 1. Klassifizierung wird vom Wirtschaftsministerium übernommen und ist somit kostenlos, sofern der Antrag 2017 oder 2018 gestellt wird.
Bei Erstklassifizierungen ab 2019 oder Zweitklassifizierungen hängen die Kosten von der Größe des Betriebs ab:
550 Euro für Hotels mit bis zu 20 Zimmern;
850 Euro für Hotels mit bis zu 75 Zimmern;
1.150 Euro für Hotels mit mehr als 75 Zimmern.
Dieser Schritt ist Pflicht, damit ein Betrieb eingestuft werden kann. Die Hotelbesitzer müssen die Selbstevaluierung ausfüllen, um ihren Antrag auf Klassifizierung einreichen zu können.
Die Betreiber sehen sich die Kriterien genau an und können ihren Betrieb in eine der vorgesehenen Kategorien einstufen.
Jede Kategorie enthält Pflichtkriterien, die ein Betrieb erfüllen muss, um in diese Kategorie eingestuft werden zu können. Zudem entspricht jedes dieser Kriterien einer bestimmten Punktezahl und jede Kategorie erfordert eine gewisse Punktezahl, die der Betreiber erreichen muss. Diese beiden Bedingungen sind gleichzeitig zu erfüllen.
Nach Beendigung und Bestätigung der Selbstevaluierung schickt der Betreiber seinen Antrag auf Klassifizierung zusammen mit den erforderlichen Anhängen (Service-Leitfaden, Informationsbroschüre des Hotels usw.) ab.
Die gemachten Angaben müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein, damit eine korrekte Klassifizierung gewährleistet werden kann.
Sobald der Antrag auf Klassifizierung eingegangen ist, setzen sich die Prüfer mit dem Betreiber in Verbindung und vereinbaren einen Termin für eine eingehende Prüfung des Betriebs.
Mindestens 2 Prüfer, davon 1 Vertreter des Horesca und 1 Vertreter des Wirtschaftsministeriums, überprüfen die bei der Selbstevaluierung gemachten Angaben.
Bei der Prüfung muss ein Verantwortlicher des Hotelbetriebs anwesend sein.
Anschließend wird dem Hotelbetreiber ein Prüfbericht zugesandt, zu dem er binnen 2 Wochen Stellung nehmen kann.
Sobald die Prüfakte fertiggestellt ist, wird sie einem Klassifizierungsausschuss vorgelegt. Binnen höchstens 3 Monaten trifft dieser eine Entscheidung zur Klassifizierung.
Der Betreiber unterzeichnet eine Vereinbarung und verpflichtet sich dazu, die Bedingungen für die Klassifizierung während 4 Jahren einzuhalten. Im Vertrag sind mögliche Kontrollbesuche vorgesehen. Um die Klassifizierung zu verlängern, muss das Hotel erneut geprüft werden.
Der Hotelbetreiber erhält ein Schild, das er sichtbar am Eingang zum Betrieb anbringen muss.
Das Ministerium kann das Schild zurückfordern, wenn die Klassifizierung nicht mehr gültig ist oder entzogen wurde.