MwSt. – Dienstleistungen
„Dienstleistungen“ bezeichnen alle Geschäfte, die weder eine Warenlieferung noch einen innergemeinschaftlichen Erwerb oder einen Warenimport darstellen.
Sie umfassen daher den Verkauf einer Dienstleistung oder die Vermietung eines Sachwertes, nicht jedoch den Verkauf eines körperlichen Gegenstandes.
Die auf Dienstleistungen anwendbare MwSt. hängt von der Art des Kunden und der Dienstleistung ab.
Die Mehrwertsteuer wird in der Regel fällig:
- am Ort der Niederlassung des Kunden im Falle von zwischen MwSt.-Pflichtigen erbrachten Dienstleistungen (B2B – Business to Business, d. h. unter Gewerbetreibenden);
- am Niederlassungsort des Dienstleisters bei Dienstleistungen für Endverbraucher (B2C – Business to Consumer, d. h. zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern).
Bestimmte Arten von Dienstleistungen bilden jedoch sowohl bei steuerpflichtigen als auch nicht steuerpflichtigen Personen eine Ausnahme von dieser Regel.
Zielgruppe
Die Verpflichtungen in Verbindung mit der Anwendung der Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen müssen von allen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen eingehalten werden, die:
- in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) steuerpflichtige Leistungen erbringen;
- oder von ausländischen Unternehmen erbrachte Leistungen empfangen.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
In Luxemburg mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen:
- sich bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) für die Mehrwertsteuer registrieren;
- bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung die Mehrwertsteuer erklären;
- die zusammenfassenden Meldungen über Leistungen (bei Erbringung von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen) einreichen.
Vorgehensweise und Details
Grundsätzliches
B2B – Mehrwertbesteuerung am Niederlassungsort des Leistungsnehmers
Zwischen Steuerpflichtigen (B2B) erbrachte Dienstleistungen sind in der Regel im Land des Leistungsnehmers steuerpflichtig. d. h. in dem Land, in dem er den Sitz seiner Geschäftstätigkeit genommen hat oder ansonsten wo er eine Betriebsstätte unterhält, für die diese Dienstleistungen erbracht werden.
B2B – Mehrwertbesteuerung am Niederlassungsort des Dienstleisters
Dienstleistungen für Nichtsteuerpflichtige (B2C) werden grundsätzlich im Land des Dienstleisters besteuert.
Beispiel: Bei Dienstleistungen eines luxemburgischen Rechtsanwaltes für eine in Belgien ansässige Privatperson ist der Leistungsort Luxemburg. Der luxemburgische Rechtsanwalt muss daher eine Rechnung mit Angabe der luxemburgischen Mehrwertsteuer ausstellen.
Gemeinsame Ausnahmen bei B2B- und B2C-Geschäftsbeziehungen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Immobilie
Die MwSt. wird in dem Land, in dem sich die Immobilie befindet, erhoben.
Beispiel: Eine französische Gesellschaft führt für ein belgisches Unternehmen Arbeiten an einer Immobilie in Luxemburg aus. Die luxemburgische Mehrwertsteuer muss allein aufgrund der Tatsache angewendet werden, dass sich die Immobilie in Luxemburg befindet. Der französische Dienstleister muss daher die Zulassung zur Mehrwertbesteuerung in Luxemburg beantragen.
Personenbeförderung
Die MwSt. wird in den verschiedenen durchquerten Ländern entsprechend der jeweils zurückgelegten Strecke erhoben.
Beispiel: Ein deutsches Reisebusunternehmen bringt Reisende von Trier über Luxemburg nach Brüssel. Die Personenbeförderungsleistung erfolgt in Deutschland, in Luxemburg und in Belgien. Eine Anmeldung ist daher in allen 3 Ländern erforderlich (sofern keine Ausnahmeregelung zur Anwendung kommt).
Dienstleistungen aus den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft, Bildung und Unterhaltung sowie ähnliche Veranstaltungen
Die MwSt. wird am tatsächlichen Veranstaltungsort erhoben.
Beispiel: Eine belgische Gesellschaft kauft Eintrittskarten für eine Veranstaltung in Luxemburg, um diese ihren Kunden zu schenken. Die luxemburgische Mehrwertsteuer muss angewendet werden, da die Veranstaltung in Luxemburg stattfindet.
Verpflegungsdienste (außer an Bord eines Zuges, Schiffes oder Flugzeugs)
Die MwSt. wird im Land der tatsächlichen Erbringung der Leistung erhoben.
Kurzzeitige Miete von Transportmitteln
Die MwSt. wird in dem Land, in dem das Transportmittel dem Leistungsempfänger zur Verfügung gestellt wird, erhoben.
Ein Transportmittel ist ein Fahrzeug mit oder ohne Motor oder jedes andere Gerät, das dem Transport von Gütern oder Personen von einem Ort zu einem anderen dient, und das von Fahrzeugen gezogen, geschleppt oder geschoben werden kann.
Als kurzfristige Vermietung gilt eine Vermietung von unter 30 Tagen (außer für Boote, für die die Mietfrist 90 Tage beträgt).
Beispiel: Eine luxemburgische Gesellschaft mietet für 2 Wochen ein Fahrzeug in Deutschland. Die deutsche Mehrwertsteuer wird angewendet.
Ausnahmen in den B2C-Geschäftsbeziehungen
Dienstleistungen von Zwischenhändlern, die im Namen und für Rechnung Dritter handeln
Die MwSt. wird in dem Land erhoben, in dem die Haupttransaktion erfolgt.
Innergemeinschaftliche Beförderung von Gütern
Die MwSt. wird im Ausgangsland der Güter fällig.
Güterbeförderung außerhalb der Gemeinschaft
Die MwSt. wird in den verschiedenen durchquerten Ländern entsprechend der jeweils zurückgelegten Strecke erhoben.
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung
Die MwSt. wird im Land der tatsächlichen Erbringung der Leistung erhoben.
Beispiel: Ein luxemburgischer Tourist lässt sein Auto in Spanien reparieren. Der spanische Automechaniker berechnet die spanische Mehrwertsteuer auf die erbrachte Dienstleistung.
Arbeiten und Gutachten in Bezug auf bewegliche Sachgüter
Die MwSt. wird im Land der tatsächlichen Erbringung der Leistung erhoben.
Erbringung immaterieller oder intellektueller Leistungen außerhalb der EU
Die MwSt. wird im Land des Leistungsnehmers erhoben.
Als „immaterielle Dienstleistungen“ gelten:
- Einräumung und Übertragung von Urheberrechten, Patenten, Lizenzen, Warenzeichen;
- Werbungsdienstleistungen;
- Leistungen von Rechtsanwälten, Beratern, Wirtschaftsprüfern, Ingenieuren usw.;
- Datenverarbeitung und Bereitstellung von Informationen;
- Finanz-, Versicherungs- und Rückversicherungstransaktionen;
- Bereitstellung von Personal;
- Vermietung von beweglichen körperlichen Vermögensgegenständen (außer der Vermietung von Transportmitteln, die dem Ursprungslandprinzip unterliegt);
- Bereitstellung von Zugängen zu Erdgasverteilungssystemen oder zu Heiz- und Kühlsystemen (sowie zu direkt damit verbundenen Systemen);
- auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen.
Beispiel: Ein luxemburgisches Unternehmen, das elektronischen Handel betreibt, erbringt für eine in den USA ansässige Privatperson eine Fernunterrichtsleistung. Da die Leistung gegenüber einem Leistungsempfänger erfolgt, der in einem EU-Drittland ansässig ist, ist die luxemburgische Mehrwertsteuer nicht anwendbar.
Dienstleistungen aus den Bereichen Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen
Die MwSt. wird in dem Niederlassungsland des Dienstleisters erhoben, es sei denn, der Nichtsteuerpflichtige ist außerhalb der EU ansässig. Im letzteren Fall sind die Dienstleistungen ebenso wie immaterielle Dienstleistungen im Wohnsitzland des Leistungsnehmers steuerpflichtig. Wenn diese Dienstleistungen jedoch von einem Steuerpflichtigen mit Sitz außerhalb der EU für innerhalb der EU ansässige nicht steuerpflichtige Personen erbracht wurden, sind diese Dienstleistungen in dem Land steuerpflichtig, wo die tatsächliche Nutzung und Inanspruchnahme erfolgt sind.
Zusammenfassung
Art der Dienstleistungserbringung |
B2B-Beziehung |
B2C-Beziehung |
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Allgemeine Regel |
Ort des Leistungsnehmers |
Ort des Dienstleisters |
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Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Immobilie |
Standort der Immobilie |
||
Personenbeförderung |
Ort der Beförderung |
||
Innergemeinschaftliche Beförderung von Gütern |
Ort des Leistungsnehmers |
Ausgangsland |
|
Internationale Beförderung von Gütern |
Ort des Leistungsnehmers |
Ausgangsland |
|
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung |
Ort des Leistungsnehmers |
Ort der tatsächlichen Ausführung |
|
Dienstleistungen aus den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft, Bildung und Unterhaltung sowie ähnliche Veranstaltungen |
Ort der tatsächlichen Ausführung |
||
Arbeiten und Gutachten in Bezug auf bewegliche Sachgüter |
Ort des Leistungsnehmers |
Ort der tatsächlichen Ausführung |
|
Verpflegungsdienste |
Ort der tatsächlichen Ausführung |
||
Dienste von Zwischenhändlern |
Ort des Leistungsnehmers |
Niederlassungsort des Leistungsnehmers |
|
Kurzzeitige Miete von Transportmitteln |
Ort der Bereitstellung |
||
Langfristige Miete von Transportmitteln |
Ort des Leistungsnehmers |
Ort der Bereitstellung |
|
Dienstleistungen aus den Bereichen Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen |
Ort des Leistungsnehmers |
Ort des Dienstleisters (Ausnahmen möglich) |
Art der Dienstleistungserbringung | B2B außerhalb der EU ansässiger Leistungsempfänger |
B2B außerhalb der EU ansässiger Dienstleister |
B2C außerhalb der EU ansässiger Leistungsempfänger |
B2C außerhalb der EU ansässiger Dienstleister |
Allgemeine Regel |
keine Besteuerung |
Ort des Leistungsnehmers |
Ort des Dienstleisters |
keine Besteuerung |
Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Immobilie |
keine Besteuerung |
Standort der Immobilie (falls innerhalb der EU) keine Besteuerung (bei Immobilien außerhalb der EU) |
keine Besteuerung |
|
Personenbeförderung |
keine Besteuerung |
Ort der Beförderung (falls sie in der EU erfolgt) keine Besteuerung (falls die Beförderung außerhalb der EU erfolgt) |
keine Besteuerung |
|
Internationale Beförderung von Gütern |
keine Besteuerung |
Ort des Leistungsnehmers |
Ausgangsort (falls sie in der EU erfolgt) keine Besteuerung (falls der Ausgangsort außerhalb der EU liegt) |
keine Besteuerung |
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung |
keine Besteuerung |
Ort des Leistungsnehmers |
Ort der tatsächlichen Ausführung (falls sie in der EU erfolgt) keine Besteuerung (falls tatsächliche Ausführung außerhalb der EU erfolgt) |
keine Besteuerung |
Dienstleistungen aus den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft, Bildung und Unterhaltung sowie ähnliche Veranstaltungen |
keine Besteuerung |
Ort der tatsächlichen Ausführung (falls sie in der EU erfolgt) keine Besteuerung (falls tatsächliche Ausführung außerhalb der EU erfolgt) |
keine Besteuerung |
|
Arbeiten und Gutachten in Bezug auf bewegliche Sachgüter |
keine Besteuerung |
Ort des Leistungsnehmers |
Ort der tatsächlichen Ausführung (falls sie in der EU erfolgt) keine Besteuerung (falls tatsächliche Ausführung außerhalb der EU erfolgt) |
keine Besteuerung |
Verpflegungsdienste |
keine Besteuerung |
Ort der tatsächlichen Ausführung (falls sie in der EU erfolgt) keine Besteuerung (falls tatsächliche Ausführung außerhalb der EU erfolgt) |
keine Besteuerung |
|
Dienste von Zwischenhändlern |
keine Besteuerung |
Ort des Leistungsnehmers |
keine Besteuerung |
Niederlassungsort des Leistungsnehmers |
Kurzzeitige Miete von Transportmitteln |
keine Besteuerung |
Ort der Bereitstellung (falls innerhalb der EU) keine Besteuerung (falls Bereitstellung außerhalb der EU erfolgt) |
keine Besteuerung |
|
Langfristige Miete von Transportmitteln |
keine Besteuerung |
Ort des Leistungsnehmers |
Ort der Bereitstellung (falls innerhalb der EU) keine Besteuerung (falls Bereitstellung außerhalb der EU erfolgt) |
keine Besteuerung |
Zuständige Kontaktstellen
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung
-
Abteilung für Finanzkriminalität
Postanschrift :
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 80800Fax : (+352) 247 90400 -
Steueramt 31-3, avenue Guillaume
L-1651 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-80628Fax : (+352) 247-90400 -
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung1-3, avenue Guillaume
L-1651 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-80800Fax : (+352) 247-90400 -
Steueramt XI67-69, rue Verte
L-2010 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-80800 (Zentrale)Fax : (+352) 247-90400 -
Zentrale Einnahmestelle5, rue du Plébiscite
L-2341 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 80753Fax : (+352) 247 - 904008.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr -
Abteilung für Verwaltungszusammenarbeit in Sachen MwSt.14, avenue de la Gare
L-1610 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-80726Fax : (+352) 247-904008.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Abteilung für Nachlass und AbonnementsteuerPostfach 31 / L-2010 Luxemburg
-
Helpdesk VATMOSS14, avenue de la Gare
L-1610 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-80726Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr -
VAT Refund67-69, rue Verte
L-2010 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-80700Fax : (+352) 247-90400