Tierärzte: Meldepflicht für antimikrobielle Arzneimittel, die Nutztieren verabreicht werden

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Sie sind in Luxemburg als Tierarzt tätig?

Alle Tierarztpraxen sind verpflichtet, die Verschreibungen von antimikrobiellen Arzneimitteln zur Verabreichung an Nutztiere (Viehbestand) in Luxemburg zu melden.

Um diesen Vorgang zu vereinfachen, bietet die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) Ihnen die Möglichkeit, jede Verabreichung oder Ausgabe antimikrobieller Arzneimittel online über MyGuichet.lu zu melden.

Dazu müssen Sie sich zuerst auf MyGuichet.lu registrieren und mittels eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID) einen beruflichen Bereich erstellen. Ihr beruflicher Bereich wird von der ALVA zertifiziert. Ein elektronischer Assistent auf MyGuichet.lu hilft Ihnen dabei, die verabreichten oder verschriebenen Arzneimittel online zu melden.

Alle Einzelheiten zu den Vorgehensweisen können Sie in unserem Informationstext nachlesen.