Der Urlaub aus Gründen höherer Gewalt ist ein Sonderurlaub von einem Tag innerhalb eines Beschäftigungszeitraums von 12 Monaten, der Ihnen als Arbeitnehmer aus Gründen höherer Gewalt gewährt wird.
Alle Personen, die durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind, haben Anspruch auf diesen Sonderurlaub.
Sie haben Anspruch darauf, sobald Sie Ihren Dienst in einem Unternehmen antreten. Sie müssen also nicht die 3-monatige Wartezeit einhalten, die im Rahmen des gesetzlichen Urlaubs vorgesehen ist.
Dieser Sonderurlaub ist zu gewähren aus Gründen höherer Gewalt, die mit dringenden familiären Gründen zusammenhängen, im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls, die die sofortige Anwesenheit des Arbeitnehmers unabdingbar machen.
Vorgehensweise und Details
Beantragung des Urlaubs durch den Arbeitnehmer
Wenn Sie Urlaub aus Gründen höherer Gewalt in Anspruch nehmen, sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber oder dessen Vertreter spätestens am Tag Ihrer Abwesenheit persönlich oder über eine vermittelnde Person mündlich oder schriftlich zu benachrichtigen.
Vom Arbeitgeber einzureichender Antrag auf Erstattung
Der Urlaub aus Gründen höherer Gewalt wird zu 50 % vom Staat erstattet.
Um in den Genuss der Erstattung zu kommen, müssen Sie als Arbeitgeber:
innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag, an dem der Urlaub genommen wurde;
einen Antrag auf Erstattung (siehe „Formulare/Online-Dienste“) an das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft richten, und zwar zwingend über MyGuichet.lu oder die App MyGuichet.lu.
Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den Folgendes benötigt wird:
ein LuxTrust-Produkt (Token, Smartcard oder Signing Stick); oder
ein elektronischer Personalausweis (eID).
In Ihrem Antrag müssen Sie Folgendes angeben:
Angaben zum Unternehmen:
Name, Identifikationsnummer und Adresse des Unternehmens;
Kontaktperson;
Bankdaten;
Informationen über die Mitgliedschaft bei einem arbeitsmedizinischen Dienst;
Angaben zum Arbeitnehmer:
Name und Vorname;
Identifikationsnummer und Beruf;
Adresse;
Grund höherer Gewalt;
Angaben zum Urlaubstag;
Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche.
Die Einreichung einer unvollständigen Akte unterbricht die Ausschlussfrist von 6 Monaten, verzögert jedoch die Bearbeitung Ihrer Akte.
50 % der Gehälter, die Sie für diesen Urlaub gezahlt haben, gehen zulasten des Staatshaushalts.
Die Elemente, die bei der Berechnung des zu erstattenden Betrags berücksichtigt werden, sind das Grundgehalt, das der Arbeitgeber der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) meldet, zuzüglich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge, die sich auf den Zeitraum des Urlaubs aus Gründen höherer Gewalt beziehen.
Das Grundgehalt, das zur Berechnung der Erstattung herangezogen wird, ist auf das Fünffache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer begrenzt. Wenn der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt ist, wird die Grenze entsprechend der Arbeitszeit proportional angepasst.
Belege
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihrem Antrag die folgenden Belege beifügen:
einen von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) ausgestellten Sozialversicherungsnachweis Ihres Arbeitnehmers;
die Gehaltsabrechnungen, die sich auf den Zeitraum des Urlaubs aus Gründen höherer Gewalt und auf den Monat vor dem Urlaub aus Gründen höherer Gewalt beziehen.
Dauer des Urlaubs aus Gründen höherer Gewalt
Innerhalb eines Beschäftigungszeitraums von 12 Monaten kann ein Arbeitnehmer maximal einen Tag Urlaub aus Gründen höherer Gewalt nehmen.
Für Arbeitnehmer mit einer normalen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden entspricht ein Tag Urlaub aus Gründen höherer Gewalt 8 Stunden, die aufgeteilt werden können. Für Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit weniger als 40 Stunden beträgt, die in Teilzeit arbeiten oder mehrere Arbeitgeber haben, werden diese Urlaubsstunden im Verhältnis zu der im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag festgelegten Wochenarbeitszeit festgelegt.
Sonderfälle
Anträge, die nicht über MyGuichet.lu übermittelt werden, sind nur zulässig, wenn Sie nachweisen können, dass Sie keinen Zugang zu diesem Übermittlungsweg haben.
Diese Anträge sind formlos in Schriftform zusammen mit den oben aufgeführten Belegen an das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft zu richten. Diese Anträge müssen zwingend die Informationen über das Unternehmen und den Arbeitnehmer enthalten.
Formulare/Online-Dienste
Demande de remboursement du congé pour raisons de force majeure
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