Sonderurlaub zur Sterbebegleitung beantragen
Zielgruppe
Der Sonderurlaub zur Sterbebegleitung kann von jedem beantragt werden, der:
- einen Verwandten ersten Grades in auf- oder absteigender Linie (Mutter/Vater oder Tochter/Sohn) hat, der an einer Krankheit im Endstadium leidet;
- einen Verwandten zweiten Grades in Seitenlinie (Schwester/Bruder, Schwägerin/Schwager) hat, der an einer Krankheit im Endstadium leidet;
- einen Ehegatten (Ehemann/Ehefrau) oder Lebenspartner (gesetzlich eingetragen) haben, der an einer Krankheit im Endstadium leidet.
Vorgehensweise und Details
Beantragung des Sonderurlaubs zur Sterbebegleitung
Der Antragsteller muss seinen Arbeitgeber persönlich oder durch eine vermittelnde Person entweder mündlich oder schriftlich (Fax, E-Mail oder SMS) spätestens am 1. Tag seiner Abwesenheit informieren.
Zudem muss er der CNS Folgendes zukommen lassen:
- das ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformular für den Sonderurlaub zur Sterbebegleitung;
- die vom behandelnden Arzt ausgestellte spezielle Bescheinigung für die Bewilligung des Sonderurlaubs zur Sterbebegleitung;
- falls die sterbende Person keine nationale Identifikationsnummer (matricule – 13-stellige Sozialversicherungsnummer) hat, eine Kopie der Geburtsurkunde, des Familienstammbuchs oder des Personalausweises.
Bewilligung des Sonderurlaubs zur Sterbebegleitung
Nach Überprüfung, ob die Bedingungen für die Bewilligung des Urlaubs erfüllt sind, schickt die CNS als Bestätigung der Bewilligung ein „Pflegeheft“ (carnet d'accompagnement) an die auf dem Antragsformular angegebene Adresse.
Dieses Pflegeheft enthält:
- mehrere Formulare namens „Beleg für Abwesenheit wegen Sterbebegleitung“ (justificatif d'absence pour congé d'accompagnement);
- Einzeletiketten, die dort aufzukleben sind und jeweils zu einer Stunde Urlaub zur Sterbebegleitung berechtigen.
Dieses Heft gilt für alle für diesen Urlaub in Frage kommenden Personen und muss jedem möglichen Antragsteller zur Verfügung gestellt werden.
Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme des Urlaubs sind auf jedem Belegschein auf der Rückseite so viele Etiketten aufzukleben, wie Stunden für den gemeldeten Urlaub zur Sterbebegleitung in Anspruch genommen wurden.
Der vervollständigte Belegschein für den Urlaub zur Sterbebegleitung ist anschließend dem Arbeitgeber auszuhändigen.
Dauer des Sonderurlaubs zur Sterbebegleitung
Der Urlaub zur Sterbebegleitung darf höchstens 5 Werktage (oder 40 Stunden) pro Fall und pro Jahr betragen und endet mit dem Tod der zu begleitenden Person.
Der Urlaub kann aufgeteilt werden und kann ebenfalls in Form von Teilzeiturlaub genommen werden.
Zwei Personen können sich bei der Sterbebegleitung abwechseln, aber die Gesamtdauer des Urlaubs darf 40 Stunden nicht überschreiten.
Teilzeitbeschäftigte haben ebenfalls Anspruch auf Urlaub zur Sterbebegleitung von höchstens 40 Stunden.
Sonderurlaub zur Sterbebegleitung und Arbeitsverhältnis
Befristeter Arbeitsvertrag
Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag haben Recht auf Urlaub zur Sterbebegleitung.
Endet der Arbeitsvertrag während des Sonderurlaubs zur Sterbebegleitung, endet auch der Sonderurlaub.
Probezeit
Auch Arbeitnehmer in der Probezeit haben Anspruch auf Sonderurlaub zur Sterbebegleitung. Die Probezeit wird jedoch um eine dem Urlaub entsprechende Dauer verlängert.
Kündigungsschutz und Vertragsende
Der Urlaub zur Sterbebegleitung gilt als krankheits- oder unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit.
Demzufolge gelten für die beurlaubten Personen während der Dauer des Urlaubs weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Sozialversicherung und Kündigungsschutz.
Der Arbeitgeber, welcher am ersten Tag der Abwesenheit aufgrund eines Urlaubs zur Sterbebegleitung des Arbeitnehmers in Kenntnis gesetzt wurde, ist demnach nicht befugt, dem Arbeitnehmer eine ordentliche Kündigung seines Arbeitsvertrags oder, gegebenenfalls, eine Vorladung zum Vorgespräch zukommen zu lassen.
Eine entgegen den vorstehenden Bestimmungen ausgesprochene Kündigung gilt als missbräuchlich und berechtigt zu Schadenersatz.
Der Kündigungsschutz gilt jedoch nicht, wenn:
- der betreffende Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht am 1. Tag seiner Abwesenheit davon in Kenntnis gesetzt hat;
- die Inkenntnissetzung nach Erhalt des Kündigungsschreibens oder der Vorladung zum Vorgespräch stattfindet;
- der betreffende Arbeitnehmer sich einer schwerwiegenden Verfehlung schuldig gemacht hat.
Sämtliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Urlaubs zur Sterbebegleitung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer fallen in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte.
Formulare/Online-Dienste
Demande d'octroi d'un congé d'accompagnement d'une personne en fin de vie
Demande d'octroi d'un congé d'accompagnement d'une personne en fin de vie
Attestation pour l'octroi d'un congé d'accompagnement
Attestation pour l'octroi d'un congé d'accompagnement
Justificatif d'absence pour congé d'accompagnement
Justificatif d'absence pour congé d'accompagnement
Zuständige Kontaktstellen
-
CNS – Geldleistungen125, route d'Esch
L-2979 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58