Eine finanzielle Beihilfe für Privathaushalte infolge einer Naturkatastrophe beantragen
Die finanzielle Beihilfe für Privathaushalte infolge einer Naturkatastrophe ist eine solidarische Hilfe.
Es handelt sich um eine Beihilfe zur Deckung der absolut notwendigen Reparaturkosten und zur Anschaffung von lebensnotwendigen Gütern im Zusammenhang mit dem Hauptwohnsitz.
Zielgruppe
Personen, die für die Beihilfe infrage kommen
Die finanzielle Beihilfe ist für Personen bestimmt, die in Luxemburg wohnen und von der Naturkatastrophe beeinträchtigt wurden.
Kosten, die nicht unter die Beihilfe fallen
Die von einer Versicherung übernommenen Schäden werden bei der Bewertung des Schadens nicht berücksichtigt.
Bestimmte Kategorien von Gütern sind ebenfalls von der Kostenübernahme ausgeschlossen:
- Fahrzeuge, Fahrräder;
- Zweitwohnsitze und/oder Mietwohnungen;
- Wohnwagen und Wohnmobile;
- zusätzliche Küchen und/oder Bäder;
- Luxusgegenstände;
- Kunstgegenstände;
- Sport- und Freizeitausrüstung;
- Bücher;
- Gartenlauben, Gewächshäuser, Pflanzen und Obstbäume;
- Saunas, Pools und Solarien;
- Kellermobiliar.
Fristen
Der Antrag auf finanzielle Beihilfe für Privathaushalte infolge einer Naturkatastrophe ist bis spätestens 31. Dezember 2021 beim Ministerium für Familie, Integration und die Großregion einzureichen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Um in den Genuss der finanziellen Beihilfe für Privathaushalte infolge einer Naturkatastrophe zu gelangen, müssen die Geschädigten das Formular „Antrag auf finanzielle Beihilfe für Privathaushalte infolge einer Naturkatastrophe“ (siehe Rubrik „Formulare/Online-Dienste“ weiter unten) ausfüllen.
Der unterzeichnete Antrag ist zusammen mit den verfügbaren Belegen per Post an folgende Adresse zu senden:
Division Solidarité
L-2919 Luxembourg
Belege
Die folgenden Belege müssen schnellstmöglich eingereicht werden:
- Kopien der Lohn-, Gehalts- oder Rentenbelege von allen zum Haushalt zählenden Personen und/oder des letzten Steuerbescheids;
- Kopie des Antwortschreibens der Versicherungsgesellschaft;
- gegebenenfalls Belege über Unterhaltszahlungen;
- im Falle von Miteigentümergemeinschaften:
- Kopie des Antwortschreibens der Versicherungsgesellschaft der Miteigentümergemeinschaft (gemeinschaftliche Teile);
- Kostenaufteilung innerhalb der Miteigentümergemeinschaft und Informationen zu den Besitzanteilen;
Die Geschädigten können ihrem Antrag fakultativ die folgenden Unterlagen beifügen:
- Kopien der bezahlten Rechnungen und/oder Kostenvoranschläge;
- Fotos der Schäden.
Höhe der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe wird unter Berücksichtigung folgender Kriterien bestimmt:
- Umfang und Art der Schäden;
- finanzielle Lage des Haushalts;
- Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen pro Haushalt.
Gut zu wissen
Für weitere Informationen können sich die Geschädigten an die Abteilung „Solidarität“ des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion wenden:
Tel.: (+352) 247-86523
E-Mail: secretariatsolidarite@fm.etat.lu
Formulare/Online-Dienste
Antrag auf finanzielle Beihilfe für private Haushalte infolge einer Naturkatastrophe
Demande d’une aide financière pour ménages privés suite à une catastrophe naturelle
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für Familie, Integration und die Großregion13 c, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Tel. : (+352) 247 86500Fax : (+352) 247 86570 -
Vermittlungskommission bei Überschuldung
Luxemburg
Postanschrift :
L-2919 Luxemburg
-
Abteilung für Integration – Aufnahme- und Integrationsvertrag (CAI)13 c, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm
Luxemburg