Eine Entschädigung oder die Anpassung von Entschädigungen für Nichtvermögensschäden infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit beantragen, die ab dem 1. Januar 2011 eingetreten sind
Gebietsansässige
Weist eine Person aufgrund der Folgen eines Arbeits- bzw. Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit auf, kann sie je nach Sachlage und unter bestimmten Bedingungen bei der Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) eine Entschädigung für Nichtvermögensschäden beantragen.
Bei diesen Entschädigungen handelt es sich um:
die Entschädigung für physiologische Beeinträchtigung und Beeinträchtigung des Wohlbefindens;
Entschädigung für physiologische Beeinträchtigung und Beeinträchtigung des Wohlbefindens
Auf die Spätfolgen des Versicherten muss Folgendes zutreffen:
sie sind körperlicher Art;
sie stehen im Zusammenhang mit einem Unfall oder einer Berufskrankheit;
sie verlangen dem Versicherten bei allen Aktivitäten im beruflichen und privaten Leben erhöhte Anstrengungen ab;
sie verringern seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt;
sie verringern seine Lebensfreude dadurch, dass er einer Reihe von Freizeitaktivitäten und sonstigen Tätigkeiten nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten nachgehen kann;
sie verringern seine Lebenserwartung.
Entschädigung für erlittene körperliche Schmerzen
Auf die Spätfolgen des Versicherten muss Folgendes zutreffen:
sie sind körperlicher Art und dauern bis zur Konsolidierung an;
sie stehen im Zusammenhang mit:
einem Unfall bzw. einer Berufskrankheit oder;
den Schmerzen, die mit den zur Heilung der Verletzungen erforderlichen chirurgischen und therapeutischen Behandlungen einhergehen.
Pauschalentschädigung für Entstellungsschäden
Die Spätfolgen, an denen der Versicherte leidet, müssen eine anatomische Schädigung herbeigeführt haben, die Folgendes nach sich zieht:
eine Veränderung des Erscheinungsbildes des Opfers;
legt den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit fest, um die physiologische Beeinträchtigung und die Beeinträchtigung des Wohlbefindens einzuschätzen;
beurteilt die erlittenen körperlichen Schmerzen im Verhältnis zu folgenden Kriterien:
der Art der Verletzungen;
der Schwere der Verletzungen;
der medizinischen Situation des Versicherten und deren Entwicklung;
dem Schmerzempfinden;
gibt eine Stellungnahme anhand einer Bemessungsskala ab, die die Schwere des Schadens berücksichtigt. Um die aufgrund der körperlichen Schmerzen erlittenen Leiden zu bestimmen, umfasst die Skala 7 Abstufungen: „sehr leicht“ bis „sehr schwer“;
beurteilt die Entstellungsschäden durch Vorladung des Versicherten, um dessen Situation konkret zu beurteilen.
Bei der Bemessung der Entstellungsschäden richtet sich der Kontrollärztliche Dienst nach:
den Spätfolgen der erlittenen Verletzung. Beispiel: Lage und Aussehen der Narben und Behinderungen;
dem Alter des Versicherten;
einer Bemessungsskala, die zur Berechnung des Entschädigungsbetrags dient. Diese Skala zur Beurteilung des Entstellungsschadens umfasst 7 Abstufungen: „sehr leicht“ bis „sehr schwer“.
Fristen
Der Versicherte muss innerhalb von 3 Jahren ab der Konsolidierung oder der beruflichen Umschulung einen entsprechenden Antrag bei der AAA stellen.
Nach Ablauf dieser 3-jährigen Frist ist der Antrag nur zulässig, wenn der Versicherte:
nachweisen kann, dass die Folgen des Unfalls in Bezug auf seine Leistungsfähigkeit nicht früher festgestellt werden konnten;
körperlich nicht in der Lage war, seinen Antrag zu stellen.
Vorgehensweise und Details
Entschädigung für physiologische Beeinträchtigung und Beeinträchtigung des Wohlbefindens
Die Entschädigung wird in Form von monatlichen Zahlungen entrichtet. Bei einer dauerhaften teilweisen Erwerbsunfähigkeit von einem Grad von bis zu 20 % wird die Entschädigung jedoch als Kapitalabfindung entrichtet.
Die Entschädigung ist an die Lebenshaltungskosten angepasst und steuer- und sozialbeitragsfrei.
Entschädigung für erlittene körperliche Schmerzen und Entstellungsschäden
Die Entschädigung wird in Form eines Pauschalbetrags an den Versicherten gezahlt.
Der bewilligte Pauschalbetrag hängt von der Schwere des festgestellten Schadens ab.
Die Entschädigung für erlittene körperliche Schmerzen oder für Entstellungsschäden wird jedoch nur dann bewilligt, wenn der Versicherte
endgültige Spätfolgen aufweist, d. h. eine
dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Beide Entschädigungen sind steuer- und sozialbeitragsfrei.
Anpassung der Entschädigungen
Sollten sich die Folgen des Unfalls oder der Berufskrankheit nach der Festlegung und Gewährung der Entschädigung für Nichtvermögensschäden verschlechtern, kann der Versicherte anhand eines Formulars eine Anpassung dieser Entschädigung beantragen.
Eine
leichte oder
vorübergehende Verschlechterung berechtigt nicht zu einer Anpassung.
Der neue Grad der dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit muss jedoch mindestens 10 %über dem Grad der ursprünglichen Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen und die Verschlechterung muss endgültig sein, damit der neue Grad der dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit vom Kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung beurteilt werden kann.
Rechtsmittel
Den Betroffenen stehen mehrere Rechtsmittel zur Verfügung, um ihre Rechte geltend zu machen.
Formulare/Online-Dienste
Antrag auf Entschädigung von Nichtvermögensschäden (Arbeitsunfälle, die sich ab dem 01.01.2011 ereignet haben, oder Berufskrankheiten, die ab dem 01.01.2011 gemeldet wurden)
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Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.
Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).
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Demande en obtention d'indemnités pour préjudices extrapatrimoniaux (accidents survenus ou maladies professionnelles déclarées à partir du 01.01.2011)
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En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.
Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.
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Informationen zum Antrag auf Gewährung von Entschädigungen für Nichtvermögensschäden (Arbeitsunfälle, die sich ab dem 01.01.2011 ereignet haben, oder Berufskrankheiten, die ab dem 01.01.2011 gemeldet wurden)
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Informations concernant la demande en obtention d'indemnités pour préjudices extrapatrimoniaux (accidents survenus ou maladies professionnelles déclarées à partir du 01.01.2011)
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Antrag auf Neufestsetzung der Entschädigungen von Nichtvermögensschäden (Arbeitsunfälle, die sich ab dem 01.01.2011 ereignet haben, oder Berufskrankheiten, die ab dem 01.01.2011 gemeldet wurden)
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Demande en révision des indemnités pour préjudices extrapatrimoniaux (accidents survenus ou maladies professionnelles déclarées à partir du 01.01.2011)
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