Sportevents auf den öffentlichen Verkehrswegen organisieren
Bei Sportevents auf den öffentlichen Verkehrswegen können aus Sicherheitsgründen Straßensperrungen, Umleitungen, Parkverbote oder -erlaubnisse für bestimmte Zonen notwendig sein.
Zudem muss für jede Veranstaltung, die auf den öffentlichen Verkehrswegen stattfindet, eine Sondergenehmigung beantragt werden, insbesondere für Sportwettbewerbe wie:
- Laufveranstaltungen;
- Radrennen;
- Duathlons/Triathlons;
- Autorennen;
- Schul-Cups zur Verkehrssicherheit.
Die Genehmigung muss vor der Organisation der Veranstaltung beim Minister für Mobilität und öffentliche Arbeiten beantragt werden.
Zielgruppe
Vereine oder Veranstalter eines Sportevents, das auf den öffentlichen Verkehrswegen stattfindet.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Laufveranstaltungen, Radrennen, Duathlons und Triathlons
Die antragstellende Person muss eine Vorbesprechung mit folgenden Stellen organisieren:
- den betroffenen Gemeindeverwaltungen; und
- den zuständigen Dienststellen der Straßenbauverwaltung (Administration des ponts et chaussées).
In dieser Besprechung verpflichtet sie sich, dafür zu sorgen, dass es keine Hindernisse für den ordnungsgemäßen Ablauf des geplanten Events gibt.
Die antragstellende Person muss auch Vorbesprechungen mit der Polizei organisieren, die ihr Folgendes per Vorabzulassung absegnet:
- den Streckenverlauf mit den Ortschaften, betroffenen Straßen, jeweiligen Uhrzeiten, Polizeieskorte; und
- Einzelheiten der Streckenposten sowie ergriffene Sicherheitsmaßnahmen, um den Ordnungsdienst sicherzustellen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Beinhaltet der Streckenverlauf Waldwege, muss die antragstellende Person dem Genehmigungsantrag eine befürwortende Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt bezüglich der Nutzung dieser Waldwege beilegen.
Fristen
Der Genehmigungsantrag muss mindestens 4 Wochen vor dem Event eingereicht werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Laufveranstaltungen, Radrennen, Duathlons, Triathlons, Autorennen
1. Versand des Formulars an den Verband zwecks Unterzeichnung
Zuerst muss die antragstellende Person einen Genehmigungsantrag anhand des entsprechenden Formulars (siehe Rubrik „Formulare/Online-Dienste“) stellen, und zwar:
- im Falle von Laufveranstaltungen: beim Luxemburger Leichtathletikverband;
- im Falle von Radrennen: beim Luxemburgischen Radsportverband;
- im Falle von Duathlons/Triathlons: beim Luxemburger Triathlonverband.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Datum des Rennens;
- Streckenlänge;
- Streckenverlauf;
- Teilnehmerzahl;
- Start- und Zielort sowie Start- und Zielzeit.
Die antragstellende Person unterzeichnet das Formular:
- elektronisch anhand eines LuxTrust-Produkts; oder
- handschriftlich.
Der betreffende Verband schickt das ausgefüllte und von ihm unterzeichnete Formular an die antragstellende Person zurück.
2. Versand des Formulars an das Ministerium zwecks Genehmigung
Wenn das Formular des Genehmigungsantrags von der antragstellenden Person und vom betreffenden Verband ausgefüllt und unterzeichnet wurde, schickt die antragstellende Person es:
- per E-Mail an events@tr.etat.lu; oder
- per Post an:
Ministère de la Mobilité et des Travaux publics
Département de la mobilité et des transports
Direction de la circulation et sécurité routières
4, place de l'Europe
L-1499 Luxembourg
Hinweis: Bei Autorennen ist der Genehmigungsantrag direkt an das Ministerium zu schicken.
Am Ende des Formulars befindet sich ein dem Minister vorbehaltener Bereich, in den dieser seine Unterschrift setzt und das Event endgültig genehmigt.
Schul-Cups zur Verkehrssicherheit
Der Schul-Cup wird von dem Verein ohne Gewinnzweck Sécurité Routière Luxembourg in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den Lehrkräften, der Polizei, den ehrenamtlichen Organisationskomitees unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ) und des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten (MMTP) organisiert.
Ein Schul-Cup gliedert sich in 3 Etappen:
- theoretischer Test: Die Schüler der 4. Klasse und die gleichaltrigen Schüler der Sonderklassen legen eine theoretische Prüfung über die Straßenverkehrsordnung ab.
- praktischer Test: Bei der praktischen Prüfung wird der technische Zustand des Fahrrads geprüft und anschließend eine Strecke im echten Straßenverkehr zurückgelegt.
- nationales Finale: Die Finalisten der beiden Teilbereiche (theoretische Prüfung und Strecke im echten Straßenverkehr) treffen beim nationalen Finale im Juli aufeinander.
Wie bei allen Wettbewerben auf der Straße muss die Genehmigung zur Veranstaltung eines Schul-Cups beim Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten eingereicht werden.
Im Genehmigungsantrag zur Veranstaltung eines Schul-Cups müssen die gleichen Angaben stehen wie die, die oben für die Veranstaltung eines Rennens angegeben sind.
Belege
Laufveranstaltungen, Radrennen, Duathlons und Triathlons
Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:
- Vorabzulassung/Genehmigung der Polizei;
- Vorabzulassung/Genehmigung der Straßenbauverwaltung;
- bei Nutzung von Waldwegen: Vorabzulassung/Genehmigung des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung;
- Haftpflichtversicherungsnachweis.
Hinweis: Jeder Veranstalter eines Sportevents auf den öffentlichen Verkehrswegen muss eine Haftpflichtversicherung für das Event abschließen. Diese Versicherung greift im Falle eines Unfalls/Zwischenfalls während des Events und kommt gegebenenfalls für die Kosten und Schäden auf.
Formulare/Online-Dienste
Demande d'autorisation pour une course à pied sur route
Demande d’autorisation pour une course cycliste sur la voie publique
Demande d'autorisation pour un Duathlon / Triathlon
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten
Abteilung für Mobilität und Transport4, place de l'Europe
L-1499 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2938 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 84 400Fax : (+352) 264 78 948
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend33, Rives de Clausen
L-2165 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-85100Fax : (+352) 247-85113 -
Abteilung für die Schulbildung von Schülern mit besonderem Förderbedarf33, rives de Clausen
L-2165 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-85180Fax : (+352) 46 01 05 -
Nationale Kommission für Inklusion33, Rives de Clausen
L-2165 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 65125 -
Schulischer Mediationsdienst10, rue Bender
L-1229 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 65280Montag bis Freitag von 8.30 bis 17.30 Uhr -
SCRIPT (Abteilung für die Koordinierung der pädagogischen und technologischen Forschung und Innovation)33, rives de Clausen
L-2165 Walferdange
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-85187Fax : (+352) 247-85137 -
Zentrale Empfangs- und Orientierungsstelle für neu zugezogene Schüler (CASNA)29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach / L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-76570 -
Stelle für die qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Die Beratung vor Ort erfolgt nach Terminvergabe an folgender Adresse:
38, Rue Philippe II
L-2926 Luxemburg -
Widerspruchskommission33, rives de Clausen
L-2165 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2926 Luxemburg
-
Generaldirektion für Kinder- und Familienangelegenheiten / Generaldirektion für Jugend33, rives de Clausen
L-2165 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 85100Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Generaldirektion für Kinder- und Familienangelegenheiten – Adoptionsdienststelle33, rives de Clausen
L-2165 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 83624Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Abteilung Grundschulerziehung33, rives de Clausen
L-2165 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-85938Fax : (+352) 247-85123 -
Abteilung für den Sekundarunterricht29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-85129Fax : (+352) 247-85130 -
Abteilung für Erwachsenenbildung15, rue Léon Hengen
L-1745 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 8002-4488Montag, 13.30–16.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.30–12.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr -
Abteilung für Berufsausbildung29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-85239Fax : (+352) 47 41 16 -
Abteilung für Diplomanerkennung29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-85910Montag bis Freitag, von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr -
Abteilung für die Einschulung von ausländischen Kindern (SECAM)29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-76570 -
Abteilung für Berufsausbildung – Individueller Bildungsurlaub29, rue Aldringen
Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2926 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 - 75132Fax : (+352) 47 41 16
-
Luxemburger Leichtathletikverband3, route d'Arlon
L-8009 Strassen
Luxemburg
Öffnungszeiten : Montag bis Freitag, 08.00 - 16.00 UhrTel. : (+352) 480 670Fax : (+352) 480 572
-
Luxemburgischer RadsportverbandMaison des Sports - 3, route d’Arlon
L-8009 Strassen
Luxemburg
Öffnungszeiten : Montag bis Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 UhrTel. : (+352) 29 23 17
-
Luxemburger TriathlonverbandMaison des Sports - 3, route d’Arlon
L-8009 Strassen
Luxemburg