Änderung der Satzung einer als gemeinnützig anerkannten ASBL

Eine als gemeinnützig anerkannte Vereinigung ohne Gewinnzweck (ASBL) kann ihre Satzung nach ihrer Gründung ändern.

Sie muss zuerst einen Antrag auf Genehmigung einer Satzungsänderung beim Minister der Justiz stellen.

Die für gemeinnützig anerkannte ASBL muss ihrem Antrag auf Genehmigung einen Entwurf einer notariellen Urkunde (öffentliche Urkunde) beilegen, in der die gewünschten Satzungsänderungen festgehalten werden.

Um gültig zu sein, müssen die Änderungen der Satzung einer als gemeinnützig anerkannten ASBL durch großherzoglichen Erlass genehmigt werden.

Sobald der Minister der Justiz die Änderung der Satzung einer als gemeinnützig anerkannten ASBL genehmigt hat, muss sie schriftlich in einer öffentlichen Urkunde (notarielle Urkunde) festgehalten werden.

Jede spätere Satzungsänderung muss wiederum im Vorfeld vom Minister der Justiz genehmigt werden.

Zielgruppe

Als gemeinnützig anerkannte ASBL, die nach ihrer Gründung ihre Satzung ändern wollen.

Vorgehensweise und Details

Satzungsänderungen

Einreichung des Antrags auf Genehmigung einer Satzungsänderung

Der Entwurf der notariellen Urkunde zur Änderung der Satzung einer als gemeinnützig anerkannten ASBL ist zwecks Genehmigung durch großherzoglichen Erlass an den Minister der Justiz zu richten.

Es sei angemerkt, dass dieser Entwurf der notariellen Urkunde im Track-Changes-Modus eingereicht werden muss, damit der Minister der Justiz die gewünschten Änderungen mit der aktuellen Fassung der Satzung vergleichen kann.

Der Antrag kann wie folgt eingereicht werden:

  • formlos; oder
  • online über MyGuichet.lu oder über die App MyGuichet.lu (siehe Rubrik „Formulare/Online-Dienste“).

Betreffen die Satzungsänderungen den Zweck der als gemeinnützig anerkannten ASBL, entscheidet der Minister der Justiz auf Stellungnahme des Ministers der Finanzen über die Genehmigung dieser Änderungen.

Der MyGuichet.lu-Vorgang erfolgt mit Authentifizierung anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID).

Wie wird ein beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu erstellt?

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen persönlichen Bereich. Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:
    1. Registrierung als Nutzer;
    2. Erstellung des beruflichen Bereichs.

    Es steht ein Tutorial im Video- und PDF-Format zur Verfügung, das Ihnen bei diesem Schritt hilft.

  • Die Person ist bereits MyGuichet.lu-Nutzer und verfügt über einen privaten Bereich: Ein neuer beruflicher Bereich muss erstellt werden.

    Es steht ein Tutorial im Video- und PDF-Format zur Verfügung, das Ihnen bei diesem Schritt hilft.

Sie können auch die Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu aufrufen.

Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzungsänderung

Sobald die Änderung durch großherzoglichen Erlass seitens des Ministers der Justiz genehmigt wurde, muss die notarielle Urkunde zur Änderung der Satzung vollständig im Handels- und Firmenregister (Registre de Commerce et des Sociétés - RCS) veröffentlicht werden.

Hierzu muss die ASBL Folgendes im RCS hinterlegen:

  • die notarielle Urkunde zur Änderung ihrer Satzung; und
  • den großherzoglichen Erlass zur Genehmigung dieser Änderung.

Formulare/Online-Dienste

Demande de modification statutaire : ASBL reconnue d’utilité publique & Fondation

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