Ein Stipendium zur Förderung des künstlerischen Schaffens sowie der Weiterbildung und Neuorientierung im künstlerischen Bereich beantragen

Kultur ist eine wesentliche Grundlage für eine demokratische, moderne, offene, tolerante und solidarische Gesellschaft. Eines der Ziele der Kulturpolitik ist es, die besten Bedingungen für Künstler und Kunstschaffende zu gewährleisten, damit sie ihre Aktivitäten ausüben, ihr kreatives Potenzial entfalten, ihre Werke in aller Freiheit realisieren und ihre eigene Vision des Lebens in der Gesellschaft zum Ausdruck bringen können. In diesem Sinne hat der Staat eine Reihe von Maßnahmen und Mechanismen eingeführt, die die Entwicklung und den Einsatz von Kunst- und Kulturberufen fördern, darunter das Stipendium zur Förderung des künstlerischen Schaffens sowie der Weiterbildung und Neuorientierung im künstlerischen Bereich.

Die Ziele des Stipendiums sind:

  • die Recherche, das Schaffen und die Weiterbildung zu fördern, indem den Künstlern die nötigen Ressourcen für die Schaffung von Kunstwerken und die Realisierung von verschiedenen Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrem künstlerischen Ansatz zur Verfügung gestellt werden, und zwar während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn;
  • Autoren und Künstlern die Möglichkeit zu geben, durch die Erkundung von Ressourcen und Spitzentechnologien zur Weiterentwicklung ihres disziplinären Bereichs beizutragen;
  • kreative Aktivitäten, die zur Produktion und Veröffentlichung führen können, zu erleichtern;
  • Maßnahmen zur Marktentwicklung und künstlerischen Zusammenarbeit zu unterstützen.

Zielgruppe

Die Stipendien richten sich an:

  • professionelle Künstler, Autoren, bildende Künstler und/oder darstellende Künstler, die:
    • aus Luxemburg kommen oder dort leben; und
    • über eine nachweisliche kulturelle Verankerung in Luxemburg verfügen;
  • professionelle Künstlerkollektive.
Gemeinnützige Vereinigungen (ASBL) oder andere Gruppierungen mit Rechtspersönlichkeit sind von diesem Programm ausgeschlossen.

Das Stipendium kann vergeben werden:

  • für Recherche, für die Umsetzung eines genau festgelegten künstlerischen Projekts (Förderung des künstlerischen Schaffens); oder
  • als Förderung der Weiterbildung (Absolvierung eines Praktikums oder einer spezifischen Schulung).

Ausschluss

Personen, deren Haupttätigkeit darin besteht:

  • Werke zu schaffen, die zu rein kommerziellen Zwecken oder zu Werbezwecken bestimmt sind oder verwendet werden;
  • Werke zu schaffen, die pornografisch sind, zu Gewalt oder Rassenhass aufrufen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit gutheißen und allgemein gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen;

sind vom Erhalt eines Stipendiums ausgeschlossen.

Fristen

Die Anträge auf ein Stipendium werden dreimal jährlich von einer Kommission geprüft, die den für Kultur zuständigen Minister berät.

Die 3 Einreichungsfristen für das Jahr 2023 lauten wie folgt:

  • 1. März 1023;
  • 1. Juli 2023;
  • 1. November 2023.

Der Antrag ist einzureichen:

  • vor Beginn des künstlerischen Schaffens oder vor Beginn der Kurse der speziellen Ausbildung oder künstlerischen Neuorientierung; und
  • unter Einhaltung mindestens einer der 3 Fristen für die Einreichung des Antrags.

Das Stipendium kann nicht vergeben werden:

  • für eine künstlerische Arbeit, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen hat; oder
  • für eine künstlerische Arbeit, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen ist.
Antragsunterlagen, die unvollständig sind oder nach Ablauf der Einreichungsfrist eingehen und bei denen die Umsetzungsfristen nicht mehr eingehalten werden können, sind nicht förderfähig.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antrag auf ein Stipendium muss online über MyGuichet.lu mit oder ohne LuxTrust-Produkt (Smartcard, Token, Signing Stick) oder elektronischen Personalausweis (eID) gestellt werden.

Vorgang ohne Authentifizierung

Die antragstellende Person kann diesen Vorgang nutzen, wenn sie nicht über ein LuxTrust-Produkt oder eine eID verfügt.

Die antragstellende Person muss im Rahmen des Antrags folgende Angaben machen:

  • Name und Vorname(n);
  • Geburtsdatum;
  • Adresse;
  • Bankverbindung.

Vorgang mit Authentifizierung

Die antragstellende Person muss über einen privaten Bereich auf der Plattform MyGuichet.lu verfügen.

Vorgänge, bei denen eine Authentifizierung mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) erfolgt, bieten zahlreiche Vorteile im Vergleich zu Vorgängen ohne Authentifizierung.

So kann der Vorgang beispielsweise vorübergehend gespeichert, unterbrochen und dann wieder aufgenommen werden.

Zudem kann eine antragstellende Person, die über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügt:

  • den Antrag automatisch mit den im privaten Bereich gespeicherten Daten ausfüllen;
  • den Vorgang online verfolgen und elektronische Nachrichten der Behörde über die persönliche Benutzeroberfläche empfangen;
  • alle bisher gestellten Anträge einsehen.

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Weiterverfolgung des Antrags mit oder ohne Authentifizierung

Mit Authentifizierung kann die antragstellende Person:

  • den Antrag ausfüllen, auch wenn sie noch nicht über alle erforderlichen Unterlagen verfügt;
  • das Ausfüllen unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, wobei sie für die Übermittlung des Antrags alle erforderlichen Belege angehängt haben muss.

Wurde ihr Antrag übermittelt, erhält die antragstellende Person eine Benachrichtigung per E-Mail sowie eine Nachricht in ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu in der Rubrik „Meine Mitteilungen“.

Ohne Authentifizierung erhält die antragstellende Person eine Benachrichtigung per E-Mail:

  • nach der Übermittlung ihres Antrags;
  • nach jeder Änderung des Status ihres Antrags.

Wenn die antragstellende Person nach Übermittlung ihres Antrags keine E-Mail empfängt, muss sie in ihrem Spam-Ordner (unerwünschte E-Mails) nachsehen.

Bei technischen Problemen können folgende Stellen kontaktiert werden:

  • der Helpdesk von Guichet.lu für Hilfe bei der Nutzung von MyGuichet.lu;
  • LuxTrust für alle Fragen im Zusammenhang mit den LuxTrust-Zertifikaten.

Belege

Die antragstellende Person muss folgende Unterlagen hochladen, um sie ihrem Antrag beizufügen:

  • ein Motivationsschreiben;
  • einen Lebenslauf samt Beschreibung des künstlerischen Ansatzes;
  • eine Absichtserklärung, das heißt eine Beschreibung der Art der künstlerischen Arbeit;
  • ein detaillierter Budgetplan;
  • einen Arbeitsplan für das Projekt, einschließlich eines Zeitplans für die Durchführung;
  • andere Unterlagen, die bei der Prüfung des Antrags von Belang sein könnten: Finanzierungsplan, Produktions- und/oder Veröffentlichungsvertrag usw.

Im Falle der Beantragung eines Stipendiums zur künstlerischen Weiterbildung und Neuorientierung muss die antragstellende Person auch einen Nachweis erbringen über die Anmeldung oder die Einladung zu einer Künstlerresidenz, einem Workshop, einer Masterclass, einer Konferenz, einer Tagung, einem Symposium oder zu jeglicher anderen Veranstaltung dieser Art.

Prüfung des Antrags

Die Anträge auf Erhalt eines Stipendiums werden von einer beratenden Kommission bewertet, die sowohl den vergleichenden Wert der Projekte, das eingereichte Budget, die förderfähigen Kosten als auch die verfügbaren Haushaltsmittel berücksichtigt.

Die Auswahl wird auf der Grundlage der Übereinstimmung des eingereichten Projekts mit den folgenden Zielen und Vergabe-/Bewertungskriterien getroffen:

  • die künstlerische Laufbahn des Künstlers oder der Künstlerkollektivs;
  • die künstlerische Qualität des Projekts (Anforderungen, Innovation, ästhetische Vielfalt usw.);
  • Beitrag zur beruflichen Entwicklung der antragstellenden Person;
  • die Relevanz des künstlerischen Ansatzes;
  • die Übereinstimmung zwischen dem Projekt und den zur Durchführung eingesetzten Mitteln;
  • die Qualität der Unterlagen: Nachvollziehbarkeit der Argumentation, Relevanz der bereitgestellten Dokumentation und des Begleitmaterials.

Höhe und Auszahlung des Stipendiums

Bei erfolgreichen Bewerbungen kann das Stipendium bis zu maximal 8.000 Euro betragen.

Die Höhe wird per ministeriellem Beschluss individuell festgelegt:

  • auf der Grundlage der Relevanz der eingereichten Unterlagen; und
  • auf Empfehlung der beratenden Kommission je nach verfügbaren Haushaltsmitteln, eingereichtem Budget und förderfähigen Kosten. Die Mitglieder dieser Kommission treffen sich zu diesem Anlass in dem Monat, für den das Einreichungsdatum festgelegt wurde.

Bericht über die Nutzung des Stipendiums

Die Person, die das Stipendium erhält, (oder die koordinierende Person im Falle eines Kollektivs) verpflichtet sich, einen detaillierten Bericht über die Verwendung ihres Stipendiums oder ihrer Forschungsergebnisse vorzulegen. Dieser Bericht muss innerhalb von höchstens 6 Monaten nach der Durchführung des Projekts eingereicht werden.

Erwähnung des Ministeriums für Kultur

Wenn das Projekt zu öffentlichen Aktivitäten (Aufführungen, Ausstellungen usw.) oder Veröffentlichungen führt, muss das Logo des Ministeriums für Kultur oder ein Hinweis auf seinen Beitrag in Informations-, Förder- oder Werbematerialien erscheinen, um die Verwendung der für kulturelle Aktivitäten bestimmten Geldbeträge zu dokumentieren.

Formulare/Online-Dienste

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