Ein Stipendium zur Förderung des künstlerischen Schaffens sowie der Weiterbildung und Neuorientierung im künstlerischen Bereich beantragen
Zum letzten Mal aktualisiert am 05.01.2021
Bildende und darstellende Künstler (ohne Begrenzung auf professionelle Künstler) können ein Stipendium für die Durchführung eines bestimmten Projekts, den Erwerb praktischer Erfahrungen oder die Absolvierung einer spezifischen Ausbildung erhalten.
Diese Förderung wurde nicht konzipiert, um das normale künstlerische Schaffen des Antragstellers zu unterstützen. Sie dient vielmehr der Finanzierung besonderer Projekte, die zeitlich begrenzt sind und einen Bezug zu Luxemburg aufweisen.
Das Stipendium soll einen Teil der Kosten abdecken, die dem Künstler durch das Projekt entstehen.
Zielgruppe
Das Stipendium richtet sich an bildende und darstellende Künstler (ohne Begrenzung auf professionelle Künstler) mit Wohnsitz in Luxemburg.
Das Stipendium wird ausschließlich für die Umsetzung eines genau festgelegten künstlerischen Projekts (Förderung des künstlerischen Schaffens) mit Bezug zu Luxemburg sowie für eine Weiterbildung und Neuorientierung im künstlerischen Bereich (Erwerb praktischer Erfahrungen oder spezifische Ausbildung) vergeben.
Personen, deren Haupttätigkeit darin besteht, rein kommerziellen oder Werbezwecken dienende oder zu solchen Zwecken verwendete Werke sowie pornografische, zu Gewalt oder Rassenhass aufrufende oder Verbrechen gegen die Menschheit rechtfertigende Werke oder, ganz allgemein, ordnungs- und sittenwidrige Werke zu schaffen, sind vom Stipendium ausgeschlossen.
Fristen
Die Antragstellung für das Stipendium erfolgt mindestens 2 Monate vor:
- dem Beginn der Kurse zur künstlerischen Weiterbildung oder Neuorientierung oder;
- dem Ende der Schaffensphase des jeweiligen Projekts, wenn es sich um ein Stipendium zur Förderung des künstlerischen Schaffens handelt.
Anträge, die nach der Umsetzung des Projekts, dem Erwerb der praktischen Erfahrungen oder der spezifischen Ausbildung eingehen, werden abgelehnt.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Das Stipendium muss schriftlich (per Post oder E-Mail) beim Ministerium für Kultur beantragt werden:
Ministère de la Culture
4, boulevard Roosevelt
L-2450 Luxembourg
Tel.: (+352) 247-86600
Fax: (+352) 292186
E-Mail: info@mc.public.lu
www.mc.public.lu
Dem Antrag ist ein ausgefüllter Fragebogen beizulegen, in dem unter anderem eine genaue Projektbeschreibung und ein vorläufiger Finanzierungsplan verlangt werden, genau wie Angaben zu Projektpartnern, Etappen und dem zeitlichen Rahmen.
Außerdem muss der Antragsteller darlegen, inwiefern sich das Projekt, auf das sich der Antrag bezieht, von seinem normalen künstlerischen Schaffen unterscheidet.
Bei Kursen zum Erwerb praktischer Erfahrungen sowie Weiterbildungen müssen Angaben zum anbietenden Institut gemacht werden.
Dem Antrag beizulegende Unterlagen
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Name, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse und Bankverbindung des Antragstellers. Außerdem sind folgende Unterlagen beizulegen:
- ein ausführlicher Lebenslauf, dessen Richtigkeit durch eine Unterschrift zu bestätigen ist, sowie Kopien aller Unterlagen, auf die im Lebenslauf Bezug genommen wird;
- eine Beschreibung der Art der künstlerischen Arbeit, zusammen mit einem Verzeichnis der bereits realisierten Werke. Dieses ist in Form von Fotos, Reproduktionen oder Veröffentlichungen zu dokumentieren;
- genaue Angaben zum Projekt, das der Antragsteller mithilfe des Stipendiums realisieren möchte (ausführlicher Finanzierungsplan, Zeitplan der Durchführung), oder genaue Angaben zu den geplanten Kursen zur künstlerischen Weiterbildung und Neuorientierung;
- eventuell eine Pressemappe;
- andere Unterlagen, die bei der Prüfung des Antrags von Belang sein könnten.
Nach Einreichung des Antrags wird dieser von einer Kommission geprüft, die für die Beratung des Kulturministers zuständig ist.
- 21. Januar;
- 11. Februar;
- 18. März;
- 29. April;
- 20. Mai;
- 24. Juni;
- 15. Juli;
- 23. September;
- 21. Oktober;
- 18. November;
- 2. Dezember.
Das Verfahren zur Bearbeitung eines solchen Antrags erstreckt sich über 2 aufeinanderfolgende Sitzungen.
Hinweis: Der vollständige Antrag muss mindestens eine Woche vorher eingegangen sein, damit der Antrag auf die jeweilige Tagesordnung gesetzt werden kann.
Höhe und Auszahlung des Stipendiums
Die Höhe sowie die Auszahlung werden auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und des Gutachtens einer beratenden Kommission per ministeriellem Beschluss individuell festgelegt.
Je nach Größe und Kosten des Projekts sind grundsätzlich 1 bis 5 monatliche Zahlungen möglich.
In Ausnahmefällen kann das Stipendium auf Antrag verlängert werden, wenn es sich um ein sehr umfangreiches Projekt handelt.
Formulare/Online-Dienste
Questionnaire pour obtenir la bourse d'aide à la création, au perfectionnement et au recyclage artistiques
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für Kultur4, boulevard Roosevelt
L-2450 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach L-2912 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-86600Fax : (+352) 29 21 86 / 40 24 27Während der Krise eingeleitete Maßnahmen: E-Mail-Kontakt: declaration-aide@mc.etat.lu