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Die École nationale de l’éducation physique et des sports (ENEPS) ist die Behörde, die Diplome und verschiedene Ausbildungscurricula im Sportsektor im Hinblick auf eine Anerkennung durch den Minister für Sport analysiert.
Es können sowohl luxemburgische als auch ausländische Diplome anerkannt werden.
Die Antragstellung erfolgt online über MyGuichet.lu.
Hinweis: Ein anerkanntes Diplom hat denselben Wert wie ein staatlicher Schein, ohne jedoch die Bezeichnung „Brevet d’État“ zu enthalten.
Jede Person, die ein Diplom / eine Ausbildung im Sportsektor anerkennen lassen möchte.
Damit das Diplom anerkannt wird, muss eine praktische Prüfung im Rahmen der ursprünglichen Ausbildung absolviert worden sein.
Der Antrag auf Anerkennung eines Diploms / einer Ausbildung wird über einen Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe Rubrik „Formulare / Online-Dienste“) gestellt, und zwar mittels:
Der Antrag muss von der betreffenden Person gestellt werden.
In Einzelfällen können Dritte den Antrag stellen. Beispielsweise kann ein Elternteil eines minderjährigen Kindes, das älter als 14 Jahre ist, einen Anerkennungsantrag für dieses Kind stellen.
Hinweis: Der Anerkennungsantrag kann ebenfalls per Post gestellt werden, jedoch lediglich auf Anfrage per E-Mail an die École nationale de l’éducation physique et des sports (ENEPS).
Bei Fragen kann die ENEPS unter folgender Adresse per E-Mail kontaktiert werden: homologations@sp.etat.lu.
Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, erhält die antragstellende Person per E-Mail eine Übermittlungsbestätigung.
Die antragstellende Person muss Folgendes einreichen:
Die antragstellende Person muss ihrem Antrag ferner jeglichen Beleg beifügen, mit dem die Bestätigung der angegebenen Informationen ermöglicht wird, wie beispielsweise:
Weitere zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit dem Bildungsweg oder der beruflichen oder sportlichen Laufbahn der antragstellenden Person können beigebracht werden, wenn sie im Rahmen des Anerkennungsantrags nützlich sind.
Die ENEPS kann insbesondere in Abhängigkeit von den Besonderheiten der Vorschriften eines bestimmten zugelassenen Sportverbands alle zusätzlichen Dokumente oder Informationen verlangen, die notwendig sind, um den Inhalt und die Anzahl der im Rahmen der Ausbildung im Ausland bereits absolvierten Ausbildungseinheiten zu bewerten. Es kann stets um die Stellungnahme des betreffenden zugelassenen Sportverbands ersucht werden.
Alle vollständigen Anträge werden der Anerkennungskommission vorgelegt, die alle 6 bis 8 Wochen zusammentritt.
Nach der Sitzung der Anerkennungskommission wird der antragstellenden Person der endgültige Beschluss per vom Minister für Sport unterzeichnetem Brief zugestellt.
Eine ENEPS-Lizenz wird von der ENEPS parallel zur Anerkennung eines Scheins oder eines staatlichen Scheins ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer der 1. ENEPS-Lizenz beginnt am Tag ihrer Ausstellung (laufendes Jahr N) und endet am 31. Dezember des Folgejahres (N+1) nach Absolvierung von 8 Weiterbildungseinheiten.
Anschließend erfolgt die Verlängerung der Gültigkeit jeder nachfolgenden ENEPS-Lizenz jeweils nach einem Zyklus von 3 Jahren nach Absolvierung einer Weiterbildung.
Homologation d'un diplôme / d'une formation dans le secteur des sports