Finanzielle Unterstützung für die energetische Renovierung von Wohnraum, die sich auf ein Bauelement beschränkt, (ohne Energieberatung) beantragen (Klimabonus RGD 2022)

Das Umweltamt (Administration de l'environnement - AEV) gewährt Zuschüsse für die Durchführung von Renovierungsprojekten, die der energetischen Sanierung dienen, die sich auf ein einziges Bauelement der thermischen Hülle beschränkt. Diese Arbeiten müssen:

  • entweder von einem zugelassenen Unternehmen ausgeführt werden;
  • oder von einem Energieberater betreut werden.

Das Förderprogramm Klimabonus gilt insbesondere für die nachhaltige energetische Renovierung von Wohngebäuden, die – gerechnet ab dem Ausstellungsdatum der Baugenehmigung – älter als 10 Jahre sind.

Für jede vor dem 31. Dezember 2021 in Anspruch genommene Energieberatung gilt die alte Regelung PRIMe House.

Die Unterstützung für die nachhaltige energetische Renovierung kann mit der verfügbaren Unterstützung für die Installation von technischen Anlagen kumuliert werden.

Diese Klimabonus-Förderung kann nur einmal und nur für Wohngebäude in Luxemburg gewährt werden.

Zielgruppe

Betroffene antragstellende Personen

Jede Person, die die Gesamtenergieeffizienz ihrer Wohneinheit verbessern möchte, das heißt alle:

  • natürlichen Personen;
  • privatrechtlichen juristischen Personen;
  • öffentlich-rechtlichen juristischen Personen (mit Ausnahme des Staates).

Sie können den Antrag einreichen als:

  • gesetzlicher Vertreter eines Zusammenschlusses von natürlichen oder juristischen Personen, vorausgesetzt, Sie sind selbst Teil des Zusammenschlusses;
  • Eigentümer der Wohneinheit, außer bei einem Eigentümerwechsel, wenn der neue Eigentümer der Wohneinheit und/oder der technischen Anlagen zugunsten des ehemaligen Eigentümers, der die Investitionen getätigt hat, auf die besagte Förderung verzichtet.

Betroffene Arbeiten

Die Unterstützung kann insbesondere für Folgendes beantragt werden:

  • die Dachdämmung;
  • die Dämmung der Außenwände;
  • die Dämmung der obersten Geschossdecke, die an den unbeheizten Dachboden angrenzt;
  • die Dämmung der untersten Geschossdecke, die an den unbeheizten Keller oder den Boden oder den Außenbereich angrenzt;
  • die Dämmung von Wänden, die an den Boden oder einen unbeheizten Bereich angrenzen;
  • das Ersetzen der Fenster.

Voraussetzungen

Förderungsfähige Gebäude

Das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Beantragung der finanziellen Unterstützung – gerechnet ab dem Ausstellungsdatum der Baugenehmigung – älter als 10 Jahre sein.

Die energetische Renovierung muss zwingend:

Einzuhaltende technische Anforderungen

Voraussetzungen für den Bezug des Zuschusses:

  • Die sanierten Teile dürfen bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten.
  • Die Mindestdicke des Dämmstoffes (Effizienzstandard III) muss für alle anderen Effizienzstandards eingehalten werden.
  • Die Dämmstoffe müssen die Anforderungen im Zusammenhang mit dem ökologischen Indikator Ieco12 einhalten.

Ab dem 1. Januar 2024 werden fossile Dämmstoffe lediglich subventioniert, wenn sie sich zu über 50 % aus recycelten Materialien zusammensetzen.

  • Wird der Dachboden beheizt, müssen mit der Dachrenovierung gleichzeitig die Dachfenster ersetzt werden, wenn sie älter als 10 Jahre sind und den Wärmedurchgangskoeffizienten von 1,40 W/m2K überschreiten.
  • Um aus der Kondensation resultierende Feuchtigkeit und damit zusammenhängende Probleme (wie zum Beispiel Schimmel) zu vermeiden, kann die Renovierung der Fenster subventioniert werden, sofern:
    • die Außenwand oder das Dach des beheizten Dachbodens einen Wärmedurchgangskoeffizienten von bis zu 0,85 W/m2K, 0,80 W/m2K oder 0,75 W/m2K entsprechend dem betreffenden Effizienzstandard aufweist; oder
    • der Wohnraum über eine kontrollierte mechanische Lüftung verfügt.

Anforderungen an das renovierte Bauelement

  Effizienzstandard III

Effizienzstandard II***

Effizienzstandard I***
  Mindestdicke der Dämmung in cm* Maximaler U-Wert (W/m2K) Maximaler U-Wert (W/m2K)
Außenwand (Außendämmung) 18
0,17 0,13
Außenwand (Innendämmung) oder Dämmung der Innenseite in Kombination mit einer Dämmung der Außenseite***** 8* 10 cm* 12 cm*
Wand, die an den Boden oder einen unbeheizten Bereich angrenzt 12 0,22 0,15
Schrägdach oder Flachdach**** 20 0,13 0,10
Oberste Geschossdecke, die an einen unbeheizten Bereich angrenzt 20 0,13 0,10
Unterste Geschossdecke, die an einen unbeheizten Bereich oder den Boden oder den Außenbereich angrenzt 12 0,22 0,15
Fenster und Fenstertüren (Verglasung und Rahmen)** 0,85 W/(m2K) 0,80 0,75

Die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Mindestdicken der Wärmedämmstoffe finden auf eine Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes von 0,035 W/(mK) Anwendung. Bei anderen Wärmeleitfähigkeiten sind die Mindestdicken entsprechend der tatsächlichen Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes umzurechnen.

* Die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Mindestdicken der Wärmedämmstoffe für Außenwände, die innengedämmt sind, finden auf eine Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes von 0,040 W/(mK) Anwendung. Bei anderen Wärmeleitfähigkeiten sind die Mindestdicken entsprechend der tatsächlichen Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes umzurechnen.

** Die Anforderungen entsprechen einer Dreifachverglasung und gelten für ein Fenster mit Standardmaßen (1,23 m x 1,48 m). Bedingungen:

  • Entweder ist eine bestimmte Wärmequalität der Außenwand zu gewährleisten, dies entsprechend dem betreffenden Effizienzstandard (UWand ≤ 0,85 W/m2K, 0,80 W/m2K oder 0,75 W/m2K);
  • oder es muss eine kontrollierte mechanische Lüftung vorhanden sein.

*** Die Mindestdicke des Dämmstoffes (Effizienzstandard III) muss für alle anderen Effizienzstandards eingehalten werden.

**** Wird der Dachboden beheizt, muss die Dachrenovierung den Ersatz der Dachfenster einschließen (wenn Alter > 10 Jahre und UW > 1,4 W/m2K).

***** Im Falle einer Innendämmung, die mit einer Außendämmung kombiniert wird, muss der auf der Außenseite angebrachte Dämmstoff einen Wärmewiderstand R von mindestens 2 (m2K)/W aufweisen.

Einige Gemeinden gewähren zusätzliche Fördermittel zur staatlichen Unterstützung für Energieeinsparungen und erneuerbare Energien. Nähere Informationen sind bei der Gemeinde oder der Klima-Agence erhältlich.

Die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz gelten ebenfalls für Wohngebäude, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt und die ganz oder teilweise denkmalgeschützt sind.

Fristen

Der Zuschussantrag ist nach Beendigung der Arbeiten innerhalb von 4 Jahren, gerechnet ab dem 31. Dezember des Kalenderjahres, auf das sich die Rechnung bezieht, bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (Guichet unique des aides au logement) einzureichen.

Die Rechnungen betreffend die energetische Renovierung müssen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2029 (einschließlich) ausgestellt werden.

Der erste Antrag auf grundsätzliche Zustimmung muss zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025 (einschließlich) eingereicht werden.

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Abwicklung ist bis spätestens 31. Dezember 2031 zu stellen.

Für Renovierungsarbeiten, für die:

  • der 1. Antrag auf grundsätzliche Zustimmung zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. Dezember 2023 (einschließlich) eingereicht wird; und
  • die Rechnung spätestens am 31. Dezember 2025 ausgestellt wird;

werden die gewährten Finanzhilfen um einen finanziellen Bonus von 25 % erhöht.

Vorgehensweise und Details

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung muss bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen gestellt werden.

Vor den Arbeiten: Einholung der grundsätzlichen Zustimmung

Bevor Sie mit den Renovierungsarbeiten beginnen, müssen Sie eine grundsätzliche Zustimmung seitens der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen erhalten.

Um die grundsätzliche Zustimmung zu erhalten, müssen Sie eines der folgenden Formulare an die Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen schicken (vorzugsweise per Einschreiben) oder dort abgeben:

  • wenn Sie eine natürliche Person sind: das Antragsformular DEPA-2022 natürliche Person (personne physique) (siehe Rubrik „Formulare / Online-Dienste“); oder
  • wenn Sie eine juristische Person vertreten: das Antragsformular DEPA-2022 juristische Person (personne morale) (siehe Rubrik „Formulare / Online-Dienste“).

Das Formular muss zusammen mit sämtlichen erforderlichen Belegen eingereicht werden.

Sobald Sie die grundsätzliche Zustimmung erhalten haben, können Sie mit den Arbeiten beginnen.

Anmerkung: Wenn Sie Ihr Renovierungskonzept nach Eingang der grundsätzlichen Zustimmung auf Empfehlung des Energieberaters oder des zugelassenen Unternehmens anpassen, können Sie einen Antrag auf Erhalt einer neuen grundsätzlichen Zustimmung stellen.

Nach den Arbeiten: Beantragung der Auszahlung der Unterstützung

Sobald die energetische Renovierung abgeschlossen ist, können Sie die Auszahlung der finanziellen Unterstützung für eine energetische Renovierung beantragen. Dafür müssen Sie das vom zugelassenen Unternehmen oder Energieberater ausgehändigte spezifische Formular „Bestätigung der energetischen Renovierung von bestehendem Wohnraum (CONF-2022)“ für das sanierte Element verwenden. Diesem Formular müssen die erforderlichen Belege beigefügt werden.

Belege

Für die Beantragung einer grundsätzlichen Zustimmung müssen Sie neben dem Antragsformular DEPA-2022 (natürliche oder juristische Person) ebenfalls Folgendes bereitstellen:

  • den Anhang „Beschreibung der Maßnahme für das Bauelement (DESC)“, aus dem die geplante und der grundsätzlichen Zustimmung unterliegende Renovierungsmaßnahme hervorgeht. Er ist von folgenden Personen auszufüllen und zu unterzeichnen:
    • vom zugelassenen Unternehmen; oder
    • vom Energieberater, der die Maßnahme punktuell betreut;
  • eine Kopie der ersten Baugenehmigung für das Gebäude oder eine amtliche Bescheinigung des Alters des Gebäudes;
  • im Falle des Ausbaus bzw. der Vergrößerung der thermischen Gebäudehülle: die Baupläne, die der Situation nach der energetischen Renovierung entsprechen;
  • eine Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag, die/der von folgenden Personen kontrolliert wurde:
    • vom zugelassenen Unternehmen; oder
    • vom Energieberater, der die Maßnahme punktuell betreut;
  • bezieht sich der Antrag auf eine Eigentümergemeinschaft oder eine Gemeinschaftsanlage:
    • den Anhang COLL-2022;
    • eine Vollmacht aller Eigentümer;
    • eine Liste der Wohnungen mit Angabe der Energiebezugsfläche pro Wohnung, abzüglich der gemeinschaftlichen Teile.

Für den Antrag auf Auszahlung der Unterstützung müssen Sie neben dem Formular „Bestätigung der energetischen Renovierung von bestehendem Wohnraum (CONF-2022)“ ebenfalls Folgendes bereitstellen:

  • wenn Sie eine Privatperson sind: das Antragsformular DEPA-2022 natürliche Person (personne physique);
  • wenn Sie eine juristische Person vertreten: das Antragsformular DEPA-2022 juristische Person (personne morale);
  • Kopien der Rechnungen, die die förderfähigen Kosten rechtfertigen, und Zahlungsbelege (Lastschriftanzeige oder formgerecht quittierte Rechnung). Die Rechnungen können sich auf einen ausführlichen Kostenvoranschlag beziehen, der der Rechnung beizulegen ist; 
  • die Rechnung betreffend die punktuelle Betreuung der Maßnahme durch den Energieberater, die die Prüfung der Konformität der Umsetzung auf der Baustelle umfasst;
  • bezieht sich der Antrag auf eine Eigentümergemeinschaft oder eine Gemeinschaftsanlage:
    • den Anhang COLL-2022;
    • eine Vollmacht aller Eigentümer;
    • eine Liste der Wohnungen mit Angabe der Energiebezugsfläche pro Wohnung, abzüglich der gemeinschaftlichen Teile.

Die Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen kann von Ihnen jeden Beleg verlangen, den sie für die Bearbeitung des Antrags als erforderlich erachtet.

Höhe der Zuschüsse

Basisförderung

Die Beträge werden auf der Grundlage der Flächen der renovierten Elemente berechnet. Die Fläche des renovierten Elements wird mit dem entsprechenden Betrag in der nachstehenden Tabelle multipliziert.

  Spezifische finanzielle Unterstützung (Euro / saniertem m2)
Saniertes Bauelement der thermischen Hülle Wärmedämmstoffkategorie Effizienzstandard III Effizienzstandard II Effizienzstandard I
An den Außenbereich angrenzendes Element: Außenwand (außengedämmt, innengedämmt in Kombination mit einer Außendämmung oder ausschließlich innengedämmt**), Schrägdach oder Flachdach, an den Außenbereich angrenzende unterste Geschossdecke a. fossile und andere Materialien* 25 30 40
b. mineralisch 45 50 60
c. ökologisch 70 75 85
An einen unbeheizten Bereich oder den Boden angrenzendes Element: oberste Geschossdecke (an einen unbeheizten Bereich angrenzend), Wand oder unterste Geschossdecke (an den Boden oder einen unbeheizten Bereich angrenzend) a. fossile und andere Materialien* 15 20 30
b. mineralisch 20 25 35
c. ökologisch 30 35 45
Türen und Fenstertüren   50 55 60

* Materialien, die nicht den Definitionen der Kategorien b. und c. entsprechen

**Bei einer ausschließlichen Innendämmung werden die in der obigen Tabelle angegebenen spezifischen finanziellen Hilfen [Euro/m2 saniert] um 25 % herabgesetzt; die Anforderung, dass der mineralische Wärmedämmstoff, Kategorie b., und der ökologische Wärmedämmstoff, Kategorie c., mechanisch zu fixieren sind, gilt nicht für eine ausschließliche Innendämmung.

Erhöhung der Unterstützung für die Verwendung recycelter Materialien für fossile oder mineralische Dämmstoffe

Bei der Nutzung von fossilen oder mineralischen Dämmstoffen, die zu mehr als 50 % aus recyceltem Material bestehen, wird eine Erhöhung der Basisförderung um 15 Euro gewährt.

Erhöhung der Unterstützung für die Verwendung ökologischer Dämmstoffe, deren Bestandteile aus zertifiziertem nachhaltigem Anbau stammen

Bei der Nutzung ökologischer Dämmstoffe, deren Bestandteile aus zertifiziertem nachhaltigem Anbau stammen, wird eine Erhöhung der Basisförderung um 15 Euro gewährt.

Auszahlung der Unterstützung

Der Zuschuss wird in der Regel direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Wenn Sie als gesetzlicher Vertreter eines Zusammenschlusses von natürlichen oder juristischen Personen handeln, wird die finanzielle Unterstützung direkt auf Ihr Konto überwiesen und Sie müssen den betreffenden natürlichen oder juristischen Personen unverzüglich ihre jeweiligen Anteile auf ihre Bankkonten überweisen.

Eine Kopie dieser Überweisungen muss der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen übermittelt werden.

Rückzahlung der Unterstützung

Wenn Ihnen die Hilfe bereits ausgezahlt wurde, müssen Sie sie möglicherweise zurückgeben, wenn:

  • Sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, um sie zu erhalten; oder
  • Sie der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen nicht die verlangte Erklärung bzw. die verlangten Auskünfte oder Dokumente zukommen lassen.

Formulare/Online-Dienste

Demande d’une aide dans le cadre du Paquet banque climatique et logement durable - DEPA-2022 - Personne physique

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Demande d’une aide dans le cadre du Paquet banque climatique et logement durable - DEPA-2022 - Personne morale

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Ouvrage collectif - Fiche annexe COLL-2022

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Procuration - Fiche annexe PROC-2022

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren

Ihre Meinung interessiert uns

Wie würden Sie den Inhalt dieser Seite bewerten?

Zum letzten Mal aktualisiert am