Eine Verwaltungsbeschwerde beim Wasserwirtschaftsamt einreichen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Wasserwirtschaftsamt (Administration de la gestion de l’eau - AGE) überprüft die Einhaltung der Vorschriften in Sachen Wasserbewirtschaftung und Gewässerschutz und ist für die Durchführung der erforderlichen Kontrollen zuständig, die insbesondere folgende Aktivitäten betreffen:

  • die Entnahme von Wasser aus oberirdischen und unterirdischen Gewässern;
  • die Einleitung von Wasser in oberirdische und unterirdische Gewässer;
  • Arbeiten, Ausbaumaßnahmen, Bauarbeiten und Installationen zum Schutz der Wasserläufe in Uferzonen oder in Überflutungsgebieten;
  • Ableitungen, Entnahmen, Veränderungen der Uferböschungen, Begradigung des Bettes von Oberflächengewässern und – im Allgemeinen – alle Arbeiten, die den Lauf oder das Fließverhalten der Gewässer verändern können;
  • Bohrungen;
  • Installierungen und Bauarbeiten, die den Wasserhaushalt der Oberflächengewässer verändern.

Achtung: Ernsthafte Verschmutzungen, die ein schnelles Eingreifen erfordern, sind unter der Notrufnummer zu melden (112).

Betroffene Personen

Jede natürliche oder juristische Person, die eine Zuwiderhandlung im Zusammenhang mit Aktivitäten feststellt, die von einem Dritten ausgeführt werden.

Voraussetzungen

Die Beschwerde muss einen der folgenden Punkte betreffen:

  • die Entnahme von Wasser aus oberirdischen und unterirdischen Gewässern;
  • die Einleitung von Wasser in oberirdische und unterirdische Gewässer;
  • Arbeiten, Ausbaumaßnahmen, Bauarbeiten und Installationen in Uferzonen zum Schutz der Wasserläufe oder in Überflutungsgebieten;
  • Ableitungen, Entnahmen, Veränderungen der Uferböschungen, Begradigung des Bettes von Oberflächengewässern und – im Allgemeinen – alle Arbeiten, die den Lauf oder das Fließverhalten der Gewässer verändern können;
  • Bohrungen;
  • Installierungen und Bauarbeiten, die den Wasserhaushalt der Oberflächengewässer verändern.

Alle Beschwerden, die die Umwelt und den Naturschutz betreffen, sind an folgende Stellen zu richten:

  • das Umweltamt (Administration de l’environnement) bei Verwaltungsbeschwerden, die folgende Bereiche betreffen: Lärm, Luftverschmutzung, Abfallentsorgung, klassifizierte Einrichtungen, Inverkehrbringen und/oder Verwendung chemischer Substanzen und Gemische, Biozidprodukte;
  • die Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts) bei Verwaltungsbeschwerden betreffend den Naturschutz (beispielsweise das Fällen oder die Zerstörung eines oder mehrerer Bäume, die Straßen und Wege säumen, oder die Ablagerung von Materialien in der Grünzone).

Vorgehensweise und Details

Einreichung der Beschwerde

Identifizierung des Beschwerdeführers

Der Beschwerdeführer muss sich identifizieren und unter anderem Folgendes angeben:

  • seinen Namen und Vornamen oder gegebenenfalls den Namen seiner Gesellschaft;
  • seine Adresse;
  • seine Telefonnummer (Festnetz und/oder Handy);
  • seine E-Mail-Adresse (falls vorhanden).

Hinweis: Das Wasserwirtschaftsamt bearbeitet keine Beschwerden, die anonym eingereicht wurden. Das Amt behält sich ferner das Recht vor, die Echtheit der Daten zu überprüfen, die zur Identifizierung des Beschwerdeführers dienen.

Identifizierung der Einrichtung / der betreffenden Person(en)

Der Beschwerdeführer muss ebenfalls die Einrichtung oder die Person, die die Zuwiderhandlung begangen hat, identifizieren und insbesondere Folgendes angeben:

  • den Namen und Vornamen der Person oder den Namen der Gesellschaft;
  • die Adresse;
  • einen Auszug aus einer topographischen Karte, aus dem der Ort hervorgeht, auf den sich die Beschwerde bezieht (beizufügen, sofern möglich);
  • die GPS/LUREF-Koordinaten des Standorts (beizufügen, sofern möglich).

Einzelheiten der Beschwerde

Der Beschwerdeführer liefert anschließend detaillierte Informationen bezüglich seiner Beschwerde:

  • den Gegenstand (Entnahme von Wasser, Einleitung von Substanzen usw.);
  • den Ort der Zuwiderhandlung (Gebäude, spezifische Anlage usw.);
  • die Häufigkeit der Belästigungen (ständig oder punktuell), das Anfangsdatum, den Zeitraum / die Zeiträume des Jahres oder des Tages usw.

Der Beschwerdeführer kann seiner Beschwerde jedes andere Element beifügen, um seine Beschwerde bestmöglich zu dokumentieren.

Der Beschwerdeführer kann seine Beschwerde per Post oder per E-Mail an das Wasserwirtschaftsamt übermitteln.

Einzelheiten zu anderen Akteuren, die im Vorfeld im Zusammenhang mit der Beschwerde kontaktiert wurden

Der Beschwerdeführer beschreibt anschließend alle Schritte, die er zuvor unternommen hat:

  • Kontaktaufnahme mit dem von der Beschwerde betroffenen Betreiber oder der von der Beschwerde betroffenen Person;
  • Anrufung einer oder mehrerer anderer zuständiger Behörden in dieser Sache unter Angaben der jeweiligen Kontaktdaten.

Schlussfolgerungen

Der Beschwerdeführer gibt an, ob er über die vom Amt in Bezug auf die Beschwerde ergriffenen Maßnahmen informiert werden möchte oder nicht.

Anrufung

Nach Eingang der Beschwerde übermittelt das Wasserwirtschaftsamt dem Beschwerdeführer per Post oder per E-Mail eine Empfangsbestätigung sowie die Nummer, unter der die Beschwerde aufgenommen wurde.

Nach Prüfung der Beschwerde:

  • kontrolliert das Wasserwirtschaftsamt die Aktivitäten, die Gegenstand der Beschwerde sind;
  • übermittelt das Amt die Beschwerde gegebenenfalls an die zuständige Behörde.

Sanktionen bei verleumderischen oder diffamierenden Anzeigen und Anschuldigungen

Mit einer Haftstrafe von 15 Tagen bis zu 6 Monaten und einer Geldstrafe von 251 bis 10.000 Euro werden Personen belegt, die:

  • schriftlich eine verleumderische oder diffamierende Anzeige bei der Behörde einreichen;
  • schriftlich an eine Person verleumderische oder diffamierende Anschuldigungen gegen einen Untergebenen dieser Person richten.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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