Eine Eigentumsbescheinigung oder eine Bescheinigung über das Nichteigentum beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am 12.04.2023

Die Eigentumsbescheinigung bescheinigt, dass die betreffende Person Eigentümer einer Immobilie in Luxemburg ist.

Die Bescheinigung über das Nichteigentum bescheinigt, dass die betreffende Person keine Immobilie in Luxemburg besitzt.

Diese Dokumente werden bei bestimmten Behördengängen verlangt.

Zielgruppe

Sie können eine Eigentumsbescheinigung beantragen, wenn Sie Eigentümer einer Immobilie (zum Beispiel eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Immobilieneinheit, die Teil einer Eigentümergemeinschaft ist) sind, die sich auf luxemburgischem Staatsgebiet befindet.

Sie können eine Bescheinigung über das Nichteigentum beantragen, wenn Sie keine Immobilie in Luxemburg besitzen.

Kosten

Die Ausstellung von Eigentumsbescheinigungen und Bescheinigungen über das Nichteigentum ist kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Eigentumsbescheinigungen und Bescheinigungen über das Nichteigentum werden auf Antrag von der Unterabteilung Gebäudebewertung (Section des évaluations immobilières - SEVI) der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) ausgestellt.

Ihr Antrag muss per E-Mail an die folgende Adresse gesendet werden: certificat.propriete@co.etat.lu.

Erforderliche Angaben

Sie müssen in Ihrem Antrag folgende Informationen angeben:

  • Ihren Vor- und Nachnamen;
  • Ihre nationale Identifikationsnummer (matricule) oder Ihr Geburtsdatum;
  • Ihre Adresse.

Die Steuerverwaltung (ACD) kann die Ausstellung der Bescheinigung verweigern, wenn Sie Ihre Steuern und sonstigen Abgaben nicht vollständig bezahlt haben.

Außerdem kann sie gegebenenfalls im Rahmen der Überprüfung von Informationen und Anträgen zusätzliche Belege von Ihnen anfordern.

Zuständige Kontaktstellen

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