Urkunden/Bescheinigungen

Bei bestimmten Verwaltungsvorgängen müssen Sie Belege in Form von Urkunden oder Bescheinigungen einreichen.

Eine Bescheinigung ist eine Erklärung, mit der von einer bestimmten Stelle eine Gegebenheit oder die Richtigkeit einer Tatsache bezeugt wird.

Eine Urkunde ist eine Form der Bescheinigung. Es handelt sich um ein offizielleres Dokument, das von der zuständigen Behörde ausgestellt wird, um eine Tatsache oder ein Recht zu bestätigen. Kommunale Verwaltungsbehörden sind somit ermächtigt, Wohnsitzbescheinigungen auszustellen, die über den Wohnsitz des Antragstellers Auskunft geben, wohingegen das Justizministerium für die Ausgabe von Staatsangehörigkeitsausweisen an Personen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit zuständig ist.

In den Bereich der Bescheinigungen fallen auch Personenstandsurkunden (z. B. die Geburtsurkunde einer Person) sowie Beglaubigungen von Dokumenten (mit denen die Herkunft eines Dokuments zertifiziert wird) oder von Unterschriften (zur Zertifizierung der Echtheit der unter ein Schriftstück oder eine Urkunde geleisteten Unterschriften).

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